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Verwaltungsgerichtshof Richter ohne „ernstliche Zweifel“ an Studiengebühren

27.03.2008 ·  Der hessische Verwaltungsgerichtshof hat „keine ernstlichen Zweifel“ an der Verfassungsmäßigkeit der Studiengebühren. Die Richter gaben in Entscheidung der Gießener Universität recht, die die 500 Euro je Semester eingefordert hatte.

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Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat „keine ernstlichen Zweifel“ an der Verfassungsmäßigkeit der seit einem halben Jahr in Hessen erhobenen Studiengebühren. Die obersten Verwaltungsrichter des Landes gaben in einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung der Gießener Universität recht, die die 500 Euro je Semester dem Gesetz entsprechend eingefordert hatte. Die Richter verweigerten einem Studenten den sogenannten Eilrechtsschutz; der Mann muss den Beitrag vorerst bezahlen. Letztlich müsse aber der Staatsgerichtshof entscheiden, ob das Gesetz der Landesverfassung entspreche oder nicht. Die Kasseler Entscheidung (Az.: 8 TG 2493/07) ist nicht anfechtbar.

Ein Medizinstudent hatte gegen das seit dem vergangenen Wintersemester geltende Gesetz geklagt und vor dem Gießener Verwaltungsgericht zunächst Erfolg gehabt. Die Gießener Richter hatten „erhebliche Bedenken“ gegen das Gesetz geäußert, weil laut Landesverfassung Unterricht unentgeltlich sein müsse. Sie räumten dem jungen Mann das Recht ein, die Studienbeiträge zunächst nicht zu zahlen.

„Keine messbaren wirtschaftlichen Auswirkungen“

Diese Entscheidung hoben die Kasseler Richter auf. Selbst wenn ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes bestehen würden, komme der Aufschub für den Studenten nicht in Betracht. Denn eventuelle Härten würden mit Hilfe zahlreicher Sonderregelungen im Gesetz abgefedert und seien somit bis zur Entscheidung des Staatsgerichtshofes hinnehmbar. Da sogar günstige Kredite für die Studiengebühren bereitgestellt würden, gebe es für den Studenten „gegenwärtig überhaupt keine messbaren wirtschaftlichen Auswirkungen“.

Zudem habe die Universität zugesagt, bei einer Entscheidung gegen die Studienbeiträge diese sofort zurückzuzahlen. Somit habe das Gesetz für den Studenten „überhaupt keine negativen Auswirkungen“, egal wie der Staatsgerichtshof entscheide.

Gegen die Studiengebühren liegen Klagen von SPD und Grünen und einem Bündnis aus Gewerkschaften und sozialen Initiativen beim Staatsgerichtshof in Wiesbaden vor. Eine Entscheidung des hessischen Verfassungsgerichts wird im Sommer erwartet.

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Von Katharina Iskandar

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