28.09.2011 · Ein in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft lebender Lehrer hat einen Teilerfolg in einem Versorgungsstreit mit dem Land erzielt. Er bekommt rückwirkend einen Familienzuschlag.
Das Land Hessen muss einem schwulen Beamten aus Frankfurt rückwirkend Familienzuschlag bezahlen. Das entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel (Az. 1 A 2381/1). Die Klage des Oberstudienrats war damit aber nur zum Teil erfolgreich. Er lebt seit 2003 in einer eingetragenen gleichgeschlechtlichen Partnerschaft und wollte durchsetzen, dass ihm der Familienzuschlag rückwirkend ab Ende 2003 gezahlt wird. Das Gericht gewährte ihm dies aber nur von Juli 2009 an, weil zu diesem Zeitpunkt die Ungleichbehandlung von Ehen und gleichgeschlechtlichen Partnerschaften gerichtlich untersagt worden sei.
Erst im April 2010 wurde in Hessen für Beamte die eingetragene Lebensgemeinschaft mit der Ehe gleichgestellt. Seitdem bekommen auch Homosexuelle den Familienzuschlag gezahlt, wenn sie in einer eingetragenen gleichgeschlechtlichen Partnerschaft leben.
„Nach meiner Auffassung geht das EU-Recht vor“
Der Kläger hatte sich darauf berufen, dass eine entsprechende Richtlinie der EU schon bis zum Dezember 2003 in Deutschland hätte umgesetzt werden müssen. „Nach meiner Auffassung geht das EU-Recht vor“, sagte die Rechtsanwältin des Mannes, Maria Sabine Augstein, in der Verhandlung. Sie bezog sich dabei auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom Mai 2011.
Dem folgte der VGH jedoch nicht. Der Vorsitzende Richter hatte erläutert, dass verschiedene Daten für die Zahlung des Zuschlags infrage kämen. Möglich sei der Dezember 2003, aber auch der 1. April 2008, denn da hatte der Oberstudienrat den Familienzuschlag beantragt. Zudem komme der 1. Juli 2009 in Betracht, weil da die Ungleichbehandlung von Ehen und gleichgeschlechtlichen Partnerschaften gerichtlich untersagt worden sei.
Dies war für die Verwaltungsrichter letztlich auch ausschlaggebend. Für den Oberstudienrat ging es ursprünglich um bis zu 8000 Euro, nun erhält er immerhin noch rund 1000 Euro. Die Revision wurde nicht zugelassen.
Tja
Lutz von Peter (LutzBrux)
- 28.09.2011, 23:35 Uhr
Das wäre doch ein "Aufhänger"
Norbert G. Kaess (GeJN)
- 28.09.2011, 21:25 Uhr
Die derzeitigen Regelns sind nur noch eines:
Michael Meier (never1)
- 28.09.2011, 19:28 Uhr