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Verkehr & Umwelt „Fernverkehr gehört auf die Autobahn“

 ·  LKW dürfen wieder durch Dörfer rollen: Politiker und Umweltschützer kritisierten die Entscheidung des Kassler Verwaltungsgerichts, das Fahrverbot für Schwerlastverkehr auf Bundesstraßen in Nord- und Mittelhessen aufzuheben. Verkehrsminister Rhiel will eine Berufung prüfen.

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Die Aufhebung des Fahrverbots für den Schwerlastverkehr auf Bundesstraßen in Nord- und Mittelhessen hat bei Umweltschützern und Politikern in Wiesbaden Betroffenheit ausgelöst. Die SPD-Landesvorsitzende Andrea Ypsilanti forderte die Landesregierung auf, trotz des Urteils des Verwaltungsgerichts Kassel für die Beibehaltung der Fahrverbote zu kämpfen. Das erstinstanzliche Urteil dürfe nicht das letzte Wort in dieser Sache sein. „Der Fernverkehr kann und muss die Autobahnen benutzen.“

„Schwerer Rückschlag für Anwohner“

Von einem „schweren Rückschlag für die Anwohner“ sprach der FDP-Landtagsabgeordnete und frühere Verkehrsminister Dieter Posch, von einer „Entscheidung gegen die Bevölkerung“ Dirk Teßmer, Mitglied des Landesvorstands des Bunds für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Es sei gutzuheißen, dass der hessische Verkehrsminister das Urteil nicht akzeptieren wolle. Damit sei zumindest sichergestellt, dass die Durchfahrverbote bis zur rechtskräftigen Entscheidung bestehen blieben.

Die Grünen sprachen von „Schlamperei im Verkehrsministerium“ und forderten Minister Alois Rhiel (CDU) auf, schnell für gerichtsfeste Fahrverbote zu sorgen und parallel dazu weitere Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vorzubereiten. Dazu gehört nach Ansicht des Grünen-Abgeordneten Frank Kaufmann die Ausweitung der Lastwagen-Maut auf Bundesstraßen, da so die finanziellen Anreize für den Mautausweichverkehr dauerhaft beseitigt würden. Außerdem müsse die Maut auch für Fahrzeuge zwischen 3,5 und zwölf Tonnen gelten, um einem Umladen auf leichtere Wagen entgegenzuwirken.

Das Kasseler Verwaltungsgericht hatte die Sperrung von fünf Bundesstraßen in Nord- und Mittelhessen für den Schwerlastverkehr am Donnerstag aufgehoben. Die seit Sommer 2006 unbefristet geltenden Durchfahrverbote für Transit-Lastwagen seien rechtswidrig, befand das Gericht und gab damit den Klagen mehrerer Spediteure statt. Zwar dürften Strecken für Lastfahrzeuge gesperrt werden, wenn der Verkehr auf den Bundesstraßen als Folge der Autobahnmaut zugenommen habe, argumentierten die Richter. Diesen Nachweis habe das Land aber nur unzureichend erbracht.

Rhiel will Berufung prüfen

Rhiel kündigte an, die Möglichkeit einer Berufung beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof zu prüfen. „In diesem Fall werden wir im Interesse der Anwohner an den Durchfahrtsstraßen handeln“, schließlich gehe es um den Transitverkehr. „Wer Güter von Sizilien nach Norwegen transportiert, muss nicht zum Zeitschinden oder zur Mautvermeidung von Cölbe nach Borken über die Bundesstraße fahren.“ Schwere Lastzüge sollten die Autobahn benutzen. Der Minister hatte 2005 die B 7, die B 27 und die B 400 östlich von Kassel für Lastwagen über zwölf Tonnen sperren lassen. Im darauffolgenden Jahr wurde das Verbot auf gut 400 der 3500 Kilometer Bundesstraße in Hessen erweitert. Seitdem waren auch Abschnitte der B 3 und der B 252 bei Marburg für Lasttransporter gesperrt, ebenso die B 254 zwischen Felsberg und Fulda. Für die letztgenannte Strecke war das Durchfahrverbot von den Klägern aber nicht angefochten worden.

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Jahrgang 1960, Korrespondent der Rhein-Main-Zeitung in Wiesbaden.

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