Im neu aufgerollten Prozess um den qualvollen Hungertod der kleinen Jacqueline aus Bromskirchen hat die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft für die Eltern gefordert. Die Angeklagten hätten sich des Mordes durch Unterlassen aus Grausamkeit und niedrigen Beweggründen und der Misshandlung Schutzbefohlener schuldig gemacht, sagte der Staatsanwalt am Dienstag am Landgericht Gießen in seinem Plädoyer.
Die 14 Monate alte Jacqueline war im März 2007 in der nordwesthessischen 2000-Seelen-Gemeinde im Haus ihrer Eltern verhungert und verdurstet. Ihre 23 Jahre alte Mutter und ihr zwölf Jahre älterer Vater waren bereits zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Allerdings hatte der Bundesgerichtshof (BGH) im vergangenen September die Urteile kassiert.
Mutter gesteht Schuld ein
Der BGH in Karlsruhe rügte am Mittwoch die Beweiswürdigung des Landgerichts Marburg, das beim Prozess im vergangenen Januar die „Mordmerkmale der Grausamkeit, der Verdeckungsabsicht und der sonstigen niedrigen Beweggründe“ bei der Mutter verneint hatte. Zudem seien die Beweise im Fall des Vaters „rechtsfehler- und lückenhaft“ gewürdigt worden.
Im Laufe des neuen Prozesses erklärte ein psychiatrisches Gutachten den Vater für schuldfähig. Es gebe bei dem 35-Jährigen keine Hinweise auf eine seelische Störung, sagte eine Sachverständige. Auch der gelegentliche Rauschgift-Konsum des Industriemechanikers sei keine Erklärung für die Vernachlässigung des Mädchens. Auch hat sich die Mutter zu ihrer Verantwortung bekannt. „Ich selbst trage die Schuld, dass meine Tochter sterben musste.“

