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Verbraucherschutz Appell an Aigner im Kampf gegen Telefonwerbung

14.07.2010 ·  Werbeanrufe sind verboten und können mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Das reicht aber nicht, wie Hessens Verbraucherschützer und Staatssekretär Weinmeister meinen. Sie fordern Bundesministerin Aigner auf, sich für härtere Regeln einzusetzen.

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Hessens Verbraucherschützer fordern härtere Regeln gegen unerlaubte Telefonwerbung. Jutta Gelbrich von der Verbraucherzentrale und Verbraucherschutzstaatssekretär Mark Weinmeister (CDU) appellierten in Frankfurt an Bundesministerin Ilse Aigner (CSU), sich dafür einzusetzen. So sollen am Telefon geschlossene Verträge schriftlich bestätigt werden müssen.

Nach einer Gesetzesänderung vor fast einem Jahr drohen Firmen Bußgelder, wenn sie ohne vorherige Einwilligung der Verbraucher für Werbezwecke anrufen. Bei einer Umfrage unter 1830 Hessen hätten nicht einmal fünf Prozent angegeben, eine Zustimmung erteilt zu haben.

Geldbußen von bis zu 50.000 Euro

Seit August 2009 gelten neue Gesetze gegen nervige Telefonwerbung. Werbeanrufe sind verboten, wenn ihnen Verbraucher vorher nicht zugestimmt haben. Sie können als Ordnungswidrigkeit verfolgt und von der Bundesnetzagentur mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Dafür wurde das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb geändert. Zudem wurde das Telekommunikationsgesetz erweitert: Callcenter dürfen die Rufnummer nicht unterdrücken, um ihre Identität zu verschleiern. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Außerdem kommen Verbraucher leichter aus telefonisch abgeschlossenen Verträgen wieder heraus.

Umgang mit illegalen Anrufen

Wie regieren, wenn mal wieder ein Werbe-Anrufer den Feierabend stört? Folgende Informationen helfen der Verbraucherzentrale, gegen die jeweilige Firma vorzugehen:

1.) Wie ist der Name des Anrufers?

2.) Für welches Unternehmen ruft er an? (im Zweifel buchstabieren lassen)

3.) Was ist der Grund des Anrufes?

4.) Wann wurde angerufen? (Datum und Uhrzeit)

5.) Gab es ein Einverständnis für den Anruf?

6.) War die Rufnummer unterdrückt?


Mit diesen Informationen können sich Geschädigte an die nächste Verbraucherzentrale wenden. Bei Anrufen mit Bandansagen ist die Bundesnetzagentur zuständig. Falls eine Maschine anruft oder der Anrufer aggressiv reagiert: „Einfach auflegen.“ Das riet Gerd Billen, Vorstand des Bundesverbandes der Verbraucherzentrale, am Mittwoch in Stuttgart.

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