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Sonntag, 19. Februar 2012
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Urteil aufgehoben Macheten-Attacke wieder vor Gericht

10.02.2010 ·  Mit einem blutigen Macheten-Angriff hatte ein Rentner im Herbst 2008 einen vermeintlichen Falschparker in Mittelhessen attackiert. Jetzt wird der ungewöhnliche Fall aus Weilburg erneut die Justiz beschäftigen.

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Mit einem blutigen Macheten-Angriff hatte ein Rentner im Herbst 2008 einen vermeintlichen Falschparker in Mittelhessen attackiert, jetzt wird der ungewöhnliche Fall aus Weilburg erneut die Justiz beschäftigen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob am Mittwoch die Haftstrafe gegen den 71 Jahre alten Mann wegen versuchten Totschlags auf. Bei seinem Urteil gegen den renitenten Querulanten habe das Landgericht Limburg nicht beachtet, dass der Mann sich nach der Bluttat und nochmals im damaligen Prozess für die Hiebe auf sein wehrloses Opfer gerechtfertigt hatte.
Der Rentner, in seiner Straße schon seit Jahren als Querulant bekannt, hatte im Oktober 2008 im Streit über ein angeblich falsch geparktes Taxi den Fahrer angegriffen und schwer verletzt. Außer einem Hieb auf dem Kopf kappte er ihm einen Finger ab.

60 Zentimeter langes Buschmesser
Ein Unbekannter war der Mann auch nicht im Taxibetrieb gegenüber seines Hauses: Immer wieder unterstellte er den Fahrern, vor seinem Grundstück falsch zu parken. Bereits früher schlug er einen Mitarbeiter des Unternehmens mit dem Stiel einer Gartenhacke. Nach dieser Verurteilung versuchte eine Bewährungshelferin vergeblich, bei dem Rentner Verständnis für die Rechte der Taxifahrer zu wecken.
Auch am Tattag lieferte er sich mit einem Fahrer zunächst ein Wortgefecht, bis dieser ihm riet, die Polizei zu holen und ihn stehen ließ. Der Rentner, der zuvor immer wieder mit Gewalt gedroht hatte, holte ein 60 Zentimeter langes Buschmesser aus dem Haus, stürmte die Taxizentrale und schlug zu.

„Akt der Selbstjustiz“
Nach Ansicht des BGH war der Angriff ein „Akt der Selbstjustiz“. Das Landgericht habe dem Rentner zuerkannt, er habe die Bluttat spontan und in großer Erregung verübt. Das allerdings sahen die Bundesrichter nicht so: „Diese Würdigung entbehrt einer tragfähigen Grundlage“, hieß es im zweiten BGH-Strafsenat. „Es handelte sich um eine alltägliche Situation, mit der der Mann häufiger konfrontiert war, ohne dass er zuvor zur Machete gegriffen hat“, sagte die Vorsitzende Richterin Ruth Rissing-van-Saan. Dem Rentner droht damit in einem neuen Verfahren vor demselben Gericht eine härtere Haftstrafe wegen versuchten Mordes.

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Von Werner D’Inka

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