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Teilerfolg für Falkner Richter: Tauben in Massen sind Schädlinge

 ·  Ein Falkner darf nun darauf hoffen, verwilderte Tauben fangen und an Greifvögel verfüttern zu dürfen. Der Landkreis Limburg-Weilburg muss seinen entsprechenden Antrag nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichtshof neu prüfen.

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Verwilderte Straßentauben sind nach einem Gerichtsurteil Schädlinge - allerdings nur wenn sie in großen Schwärmen auftreten. Die Tiere zu töten sei aber nur in Grenzen erlaubt, sagte ein Sprecher des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs nach der Verhandlung in Kassel. Geklagt hatte ein Falkner aus dem mittelhessischen Villmar. Ein Unternehmen in Rüsselsheim hatte ihn beauftragt, die Taubenplage zu bekämpfen.

Der Falkner bekam von den Richtern zwar keinen Freifahrtschein für das gewerbsmäßige Fangen und Töten der Vögel. Doch die Richter verpflichteten den zuständigen Landkreis Limburg-Weilburg, den Antrag des Falkners neu zu prüfen und festzulegen, ab wann von einer Taubenplage gesprochen werden kann und die Vögel getötet werden dürfen.

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Von Matthias Alexander

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