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Taten verjährt Missbrauchsermittlungen gegen Pfarrer des Bistums Limburg eingestellt

08.03.2010 ·  Die Staatsanwaltschaft hat die Missbrauchsermittlungen gegen einen Pfarrer des Bistums Limburg eingestellt, da die Taten verjährt sind.

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Die Staatsanwaltschaft hat die Missbrauchsermittlungen gegen einen Pfarrer des Bistums Limburg eingestellt, da die Taten verjährt sind. Der Beschuldigte habe eingeräumt, dass es Anfang der 1990er Jahre in einer Pfarrei im Westerwald „zu einvernehmlichen sexuellen Handlungen mit Jugendlichen und Heranwachsenden gekommen“ sei, teilte der Leitende Oberstaatsanwalt Horst Hund am Montag in Koblenz mit. „Das Verfahren wurde eingestellt, da sämtliche Übergriffe verjährt sind und daher eine strafrechtliche Verfolgung leider nicht mehr möglich ist.“

Die Koblenzer Staatsanwaltschaft hatte nach einer Anzeige des Bistums Limburg ein Ermittlungsverfahren gegen den Pfarrer eingeleitet. Die Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen beträgt nach den Angaben von Hund fünf Jahre, wird jedoch erst vom 18. Lebensjahr des Opfers an gerechnet.

Priester suspendiert

Die Limburger Staatsanwaltschaft hatte die Ermittlungen gegen zwei des Missbrauchs verdächtige Priester des Bistums Limburg nach Koblenz und Frankfurt abgegeben. Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst hatte erklärt, ein Priester sei im Februar suspendiert worden. Er soll in den vergangenen 15 bis 20 Jahren mehrfach Kinder missbraucht haben. Der zweite Beschuldigte habe 2007 den Gemeindedienst quittieren müssen. Nach Recherchen der Deutschen Presse-Agentur handelt es sich bei dem nun eingestellten Verfahren um den erstgenannten Fall.

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