19.05.2008 · SPD, Grüne und Linkspartei sehen sich durch Experten in ihrer Absicht bestätigt, die Studiengebühren in Hessen schon zum Wintersemester wieder abzuschaffen. Grundsätzliche juristische Bedenken gegen das Vorhaben der Landtagsmehrheit wurden bei der Anhörung im Landtag nicht erhoben.
Von Ralf EulerSPD, Grüne und Linkspartei sehen sich durch Experten in ihrer Absicht bestätigt, die Studiengebühren in Hessen schon zum Wintersemester wieder abzuschaffen. Grundsätzliche juristische Bedenken gegen das Vorhaben der Landtagsmehrheit wurden bei der Anhörung im Landtag nicht erhoben, doch äußerte eine Mehrheit der Fachleute die Auffassung, dass ein Nachtragshaushalt erforderlich sei, wenn den Hochschulen die ihnen entgehenden Beiträge aus Steuermitteln ersetzt werden sollten. Studentenvertreter, die meisten Hochschulleiter und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) lobten die Pläne, auf den Semester-Obolus von 500 Euro zu verzichten, während unter anderen die Vereinigung hessischer Unternehmerverbände dessen Beibehaltung forderte.
Gebührenkritiker warnten vor sozialer Selektion und der abschreckenden Wirkung von Beiträgen und sprachen von einer Privatisierung von Bildungskosten. „Der Zugang zu den Hochschulen darf nicht länger vom Geldbeutel der Eltern abhängen“, befanden die Abgeordneten Sarah Sorge (Die Grünen) und Michael Siebel (SPD). Nach Ansicht der CDU-Abgeordneten Eva Kühne-Hörmann hingegen ist durch die Ausführungen der Experten deutlich geworden, dass der Gesetzentwurf von SPD und Grünen zur Abschaffung der Studiengebühren viele handwerkliche Mängel habe. Die Pläne seien „unausgereift“ und „völlig kontraproduktiv“.
„Rolle rückwärts in der Hochschulpolitik“
Die Hochschulrektorenkonferenz beispielsweise habe darauf hingewiesen, dass die verstärkte Zuweisung von Steuermitteln zur Folge hätte, dass die Hochschulen mehr Studienplätze anbieten müssten. Eine Landeszuweisung bedeute somit „die rechnerische Schaffung zusätzlicher unterfinanzierter Studienplätze“. Weil nach einem Verzicht auf Studienbeiträge zudem verstärkt Zulauf aus Bundesländern zu erwarten sei, die weiter Gebühren erhöben, drohe ein „Überlaufen“ der hessischen Hochschulen.
Der Unternehmerverband nannte die geplante Abschaffung der Gebühren eine „Rolle rückwärts in der Hochschulpolitik“. Angesichts der deutlich positiven Folgen, die das Erheben der Gebühren an den Universitäten habe, solle die Entwicklung weitere drei Jahre abgewartet und erst dann abschließend bewertet werden. Aus Sicht der FDP-Abgeordneten Nicola Beer hat die Anhörung bestätigt, dass nur Gebühren als Steuerungsinstrument zu mehr Wettbewerb und einer „gestärkten Nachfragemacht“ der Studenten führten. Die Abschaffung der Beiträge würde die Situation an den Universitäten weiter verschlechtern.
Staatsgerichtshof urteilt am 11. Juni
Die Linkspartei wies darauf hin, dass sie als einzige Fraktion nicht nur die Abschaffung der allgemeinen und der Langzeitgebühren, sondern auch die Streichung des Verwaltungskostenbetrags fordere und zudem für eine Rückzahlung der bisher „verfassungswidrig“ erhobenen Studiengebühren eintrete. In der Anhörung musste sich die Linke von Verfassungsrechtlern allerdings vorhalten lassen, ihr Gesetzentwurf sei nicht verfassungskonform, weil darin keinerlei Vorschläge zur Deckung der Finanzlücken im Landesetat gemacht würden.
Der Staatsgerichtshof teilte mit, dass er am 11. Juni sein Urteil über die Studiengebühren verkünden werde. Geklagt haben SPD und Grüne sowie ein Bündnis aus Gewerkschaften und sozialen Initiativen, nach deren Auffassung die seit einem Jahr geltenden Gebühren verfassungswidrig sind. Die CDU-Landesregierung hatte angekündigt, dass die bisher entrichteten Summen zurückgezahlt würden, falls die Richter das Studienbeitragsgesetz für nicht verfassungskonform erklären sollten. Das Finanzministerium rechnet für dieses Jahr nur mit 90 statt der veranschlagten 104 Millionen Euro.