15.07.2009 · Hat ein Psychiater „Gefälligkeitsgutachten“ erstellt, um missliebige hessische Steuerfahnder aus dem Verkehr zu ziehen? Die Opposition im Landtag erwartet vom Finanzminister, dass er Licht in das Dunkel dieser vermeintlichen Affäre bringt, die abgehakt schien.
Von Ralf Euler, WiesbadenEs ist der Stoff, aus dem Affären gestrickt werden. Ein Finanzminister, der Steuerflüchtlinge in Schutz genommen haben soll; vier Steuerfahnder, die mit psychiatrischen Gutachten für dienstunfähig und vermeintlich gegen ihren Willen in den vorzeitigen Ruhestand geschickt worden sein sollen; eine Opposition, die den Verdacht nährt, der Gutachter könne seine Entscheidung nicht nach bestem Wissen und Gewissen, sondern auf politischen Druck hin getroffen haben. Dass ein Teil der Vorwürfe längst widerlegt ist und der Rest bisher durch keinerlei Fakten erhärtet wurde, tut offenbar wenig zur Sache. Die Geschichte hört sich einfach zu gut an, und sie ist zudem bestens geeignet, die politische Sommerpause in Wiesbaden mit Leben zu erfüllen.
Am Anfang, vor mittlerweile fast sechs Jahren, stand die Anschuldigung, der hessische Finanzminister könne sich der „Strafvereitelung im Amt“ schuldig gemacht und die Landeskasse um zusätzliche Einnahmen in Millionenhöhe gebracht haben. Tatsächlich hatte das Finanzamt Frankfurt im Jahr 2001 mit einer Verfügung, die mit dem Ministerium von Karlheinz Weimar (CDU) abgesprochen war, Ermittlungen gegen mögliche Steuerhinterzieher beendet. Die überlasteten Steuerfahnder wurden angewiesen, nur noch Geldtransfers ins Ausland zu untersuchen, die die Summe von 500.000 Mark überstiegen. Der erstmals im Sommer 2003 erhobene Vorwurf, dies sei mit der Absicht geschehen, Hessen durch eine lasche Steuerfahndung für die Ansiedelung von Unternehmen interessanter zu machen, konnte allerdings weder durch die Staatsanwaltschaft noch in einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss erhärtet werden.
„Amnestie durch die Hintertür“?
Das Finanzministerium wies seinerzeit die von SPD und Grünen erhobene Kritik, es handele sich um eine „Amnestie durch die Hintertür“ für privilegierte Kreise, entschieden zurück. Durch die Verfügung des Finanzamts Frankfurt V vom August 2001 sei vielmehr eine rasche und ordnungsgemäße Bearbeitung der anstehenden Fälle gewährleistet worden. Aus fiskalischen Gründen habe es zu dem gewählten Verfahren keine Alternative gegeben, da ansonsten Steuern in beträchtlicher Höhe verjährt wären, so die im Ausschuss von Experten bestätigte Argumentation des Ministeriums.
Die Amtsverfügung, nur noch bei Auslandsguthaben von mehr als einer halben Million Mark von vornherein eine Steuerstraftat anzunehmen und die weniger gewichtigen Fälle an die Wohnsitzfinanzämter der möglichen Steuersünder abzugeben, habe also gerade nicht eine Strafvereitelung zum Ziel gehabt, sondern den Steueranspruch des Staates gesichert und Steuerausfälle verhindert, lautete die Argumentation.
Spekulationen um „Gefälligkeitsgutachten“
So weit, so klar. Dass das Thema nun dennoch wieder aktuell ist, liegt an einem Bericht des „Spiegel“, wonach ein Psychiater angeblich mindestens vier Steuerfahnder mit fragwürdigen Gutachten dienstunfähig geschrieben hat. Die vier, so heißt es, sollen auf einem härteren Vorgehen gegen Steuersünder bestanden haben und möglicherweise deshalb auf elegantem Weg „aus dem Verkehr“ gezogen worden sein. SPD, Grüne und Linkspartei im Landtag äußern die Vermutung, es könne sich um „Gefälligkeitsgutachten“ gehandelt haben. Die Opposition im Landtag ergreift die unverhoffte Gelegenheit, Finanzminister Weimar mit einem vermeintlich längst abgehakten Thema noch einmal in die Defensive zu drängen. Sie hat ihm eine Frist bis heute gesetzt, noch offene Fragen zu beantworten. Der Abgeordnete Norbert Schmitt (SPD) beispielsweise möchte wissen, wer die Gutachten in Auftrag gegeben habe und wer die Entscheidung getroffen habe, die Fahnder für „dienstunfähig“ oder „teildienstunfähig“ zu erklären.
Schon im Untersuchungsausschuss habe es seinerzeit „ernsthafte Hinweise auf Mobbing der betroffenen Steuerfahnder“ gegeben, erinnert sich der Sozialdemokrat. „Es gab offensichtlich ein Klima in der hessischen Finanzverwaltung, das motivierte und engagierte Steuerfahnder behindert hat.“ Schon damals sei erkennbar gewesen, dass sich die Landesregierung dieser Kritiker durch eine „faktische Strafversetzung“ entledigt habe, anstatt den Bedenken der Fahnder Rechnung zu tragen.
Praxis und Wohnräume durchsucht
Tatsächlich ermittelt die Frankfurter Staatsanwaltschaft gegen den im Fall der Steuerfahnder aktiven Psychiater wegen des Vorwurfs, unrichtige Gesundheitszeugnisse ausgestellt zu haben. Seine Praxis und Wohnräume sind durchsucht worden, ein Ergebnis der Ermittlungen wird aber möglicherweise erst in Monaten vorliegen. Die Landesärztekammer bestätigte am Montag, dass sie ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Gießen angestrengt habe, um zu klären, ob die Fahnder tatsächlich arbeitsunfähig seien. Das Finanzministerium wiederum wies darauf hin, dass es sich zu laufenden Ermittlungen nicht äußern könne. Man gehe aber natürlich davon aus, dass Gutachter nach Recht und Gesetz arbeiteten.
Erstaunlich ist immerhin, dass die vier Steuerfahnder nach Informationen der Rhein-Main-Zeitung gegen die Gutachten des Psychiaters keinen Widerspruch eingelegt, sondern sie klaglos akzeptiert haben. Zudem sollen einige von ihnen zuvor schon lange krankgeschrieben gewesen sein. Der in die Kritik geratene Frankfurter Mediziner selbst weist alle gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurück: Er habe seine Expertisen ordnungsgemäß und handwerklich sauber erstellt, zitiert ihn der „Spiegel“.
Nun wird also ermittelt, geprüft und bewertet, und man darf gespannt sein, was am Ende von den jüngsten Vorwürfen bleibt. Derzeit jedenfalls spricht nicht mehr als vor sechs Jahren dafür, dass es sich um eine echte Affäre handelt.