11.03.2010 · Innenminister Bouffier (CDU) hat den Vorwurf des Rechtsbruchs bei der Besetzung eines ranghohen Polizeipostens zurückgewiesen. Wie vom Verwaltungsgerichtshof verlangt, habe es ein zweites Auswahlverfahren gegeben - allerdings ohne öffentliche Ausschreibung.
Der hessische Innenminister Volker Bouffier (CDU) hat den Vorwurf des Rechtsbruchs bei der Besetzung eines ranghohen Polizeipostens zurückgewiesen. „Die Entscheidung war sachlich geboten“, sagte er am Donnerstag im Innenausschuss des Landtags. Bouffier hatte Hans Langecker, ein CDU-Mitglied des Kreistags seines Heimatkreises Gießen, zum neuen Präsidenten der Bereitschaftspolizei ernannt, obwohl der Verwaltungsgerichtshof (VGH) dies untersagt hatte.
Wie vom VGH verlangt, habe es ein zweites Auswahlverfahren gegeben - allerdings ohne öffentliche Ausschreibung, sagte Bouffier. „Es gab keinen Rechtsbruch.“ Ein Mitbewerber Langeckers hatte gegen die Vergabe der Stelle geklagt.
Die SPD im hessischen Landtag hatte Bouffie zuvor vorgeworfen, er habe bewusst gegen Recht und Gesetz verstoßen, um einen Parteifreund zum Polizeipräsidenten zu machen. Geschäftsführer der Sozialdemokraten im Landtag, Günter Rudolph, in Wiesbaden und legte Bouffier den Rücktritt nahe. „Ein Minister, der sich offenkundig über Recht und Gesetz hinwegsetzt, muss sich die Frage stellen lassen, ob er in seinem Amt noch tragbar ist.“
Rechtsbruch bei einer CDU-geführten Regierung? Undenkbar!
Karsten Bender (Kasmo)
- 11.03.2010, 16:07 Uhr
Wie vom VGH verlangt, ein zweites Auswahlverfahren - ohne Ausschreibung???
david nopotis (davidnopotis)
- 11.03.2010, 21:52 Uhr