31.07.2010 · Die Stadt Offenbach und die Frankfurter Osthafenbetriebe verhandeln, schon Mitte August könnte der Vertrag unterschrieben werden.
Von Anton Jakob Weinberger, OffenbachBis Mitte August soll der Vertrag für einen Vergleich in Sachen Hafenbebauung zwischen der Stadt Offenbach und den Frankfurter Osthafenbetrieben unterschriftsreif sein. „Es geht nur noch um das Redigieren des Vertragstextes“, sagt die Offenbacher Bürgermeisterin Birgit Simon. Die Grünen-Politikerin vertritt derzeit den im Urlaub befindlichen Oberbürgermeister Horst Schneider (SPD), der das Hafenprojekt zur „Chefsache“ gemacht hat, nachdem der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) im April den Bebauungsplan für den alten Offenbacher Hafen nicht genehmigt hatte.
Auch im Umfeld der Osthafenbetriebe wird deutlich gemacht, dass die wichtigsten Streitfragen geklärt seien und sich „beide Seiten aufeinander zubewegt“ hätten. Die Betriebe – darunter die Logistikfirmen UPS und Schenker sowie die Großbäckerei Glockenbrot – fürchten wegen des geplanten Wohnungsbaus auf der Hafeninsel teure Lärmschutzauflagen, da diese Häuser nur etwa 200 Meter von den Betrieben entfernt stünden.
„Wir haben aus Leipzig das Signal, dass abgewartet wird“
Simon lässt keinen Zweifel daran, dass Offenbach ein „Zeitfenster“ nutzen will, um sich mit den sechs Frankfurter Osthafenbetrieben, deren Normenkontrollklagen gegen den Bebauungsplan erfolgreich waren, außerhalb des Gerichts zu einigen. Die Stadt Offenbach hat beim Leipziger Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingelegt, weil eine Revision gegen den VGH-Beschluss nicht zugelassen worden war. Darüber hat das Leipziger Gericht noch nicht entschieden – also ist auch der VGH-Beschluss noch nicht rechtskräftig. Simon bestätigte Informationen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, wonach das Bundesverwaltungsgericht den Verhandlungen der Stadt mit den Osthafenbetrieben Vorrang gibt: „Wir haben aus Leipzig das Signal, dass abgewartet wird.“
Sollte es nicht zur Einigung zwischen Offenbach und den Hafenbetrieben kommen, müsste sich die Stadt von ihrer ehrgeizigen Planung verabschieden. Vor allem die Pläne für die Wohnhäuser auf der Hafeninsel wären hinfällig. Dort will die stadteigene ABG Frankfurt Holding 150 Mietwohnungen erstellen. Die drei jeweils achtstöckigen Gebäuderiegel im Passivhaus-Standard sollen zugleich als Lärmschutz dienen. Die Befürchtung, dass einer der künftigen Mieter gegen den Lärm klagen könnte, der von dem nur 200 Meter entfernten Frankfurter Ufer herüberschallt, war einer der Gründe für die Klage der Osthafenbetriebe. Das soll nun unter anderem durch die deutliche Heraufsetzung des Grenzwerts für die nächtliche Lärmbelastung und die Eintragung einer Grunddienstbarkeit verhindert werden. Kommt es dennoch zu einer Klage, soll die kommunale Mainviertel GmbH, welche die Industriebrache entwickelt, mit bis zu einer Million Euro dafür einstehen. Die ABG Frankfurt hat außerdem die Option erhalten, am Hafenbecken 150 Eigentumswohnungen zu bauen.
Das neue „Mainviertel“, das zwischen dem Wohngebiet am Nordring und der Hafeninsel entstehen soll, ist Offenbachs wichtigstes Projekt der Stadtentwicklung. Auf dem etwa 32 Hektar großen Areal will Offenbach zeigen, wie sich Wohnen, Arbeiten, Bildung und Erholung in einem Quartier vereinbaren lassen. Als „Ankerprojekt“ gilt der auf bis zu 100 Millionen Euro veranschlagte Neubau der Hochschule für Gestaltung (HfG), über den das Land aber noch nicht entschieden hat. Die Landesregierung hat es mit ihrer Entscheidung nicht eilig, gibt es doch seit dem VGH-Urteil für den Hafen kein Baurecht.
Anton Jakob Weinberger Jahrgang 1949, Korrespondent für die Rhein-Main-Zeitung mit Sitz in Offenbach.
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