20.11.2009 · Die Oberfinanzdirektion Frankfurt erwägt rechtliche Schritte gegen die vier ehemaligen Steuerfahnder, deren Versetzung in den Ruhestand in den vergangenen Tagen abermals für Auseinandersetzungen im Landtag sorgte.
Von Helmut SchwanDie Oberfinanzdirektion Frankfurt (OFD) erwägt rechtliche Schritte gegen die vier ehemaligen Steuerfahnder, deren Versetzung in den Ruhestand in den vergangenen Tagen abermals für Auseinandersetzungen im Landtag sorgte. Ein Berufsgericht hatte den Psychiater, der die Beamten für dienstunfähig erklärt hatte, zu einem Bußgeld verurteilt.
Die früheren Beamten schreckten nicht davor zurück, die hessische Steuerverwaltung mit einem „System totalitärer Staaten“ zu vergleichen, heißt es in der Mitteilung, die gemessen an der sonstigen Zurückhaltung der OFD in ungewöhnlicher scharfer Form gehalten ist. Die Aufsichtsbehörde verwahrt sich dagegen, dass ihre Mitarbeiter verleumdet würden. Der Eindruck, die Finanzverwaltung habe „vier kerngesunde, aber unbequeme Beamte“ mittels Gefälligkeitsgutachten zwangspensioniert, sei falsch.
Nach einem Jahr krank gemeldet
Nach Darstellung der OFD wurden in den vergangenen Jahren mehrere hundert Mitarbeiter umgesetzt, zum Jahresbeginn 2004 auch Steuerfahnder. Die vier Beamten hätten sich unzufrieden gezeigt, aber keine Rechtsmittel eingelegt. Keiner der Betroffenen sei entgegen ihrer späteren Darstellung in irgendeiner Weise „schikaniert“, „drangsaliert“ oder „mit sinnlosen Aufgaben betraut“ worden. Zwei der Beamten, ein Ehepaar, hätten sich ein Jahr, nachdem sie die neue Tätigkeit ausgeübt hätten, am gleichen Tag krank gemeldet.
Der dritte Beamte habe diesen Schritt ein halbes Jahr später vollzogen, der vierte sei nach einem halben Jahr am neuen Arbeitsplatz in Elternzeit gegangen und habe sich 2006, zwei Monate nach Wiederkehr, ebenfalls krank gemeldet. Laut OFD legten alle ärztliche Bescheinigungen vor, zwei der Betroffenen hätten zudem auf einen Aufenthalt in einer psychotherapeutischen respektive psychosomatischen Klinik hingewiesen. Sie seien bis zu zwei Jahren und acht Monaten bei vollen Bezügen nicht im Dienst gewesen.
Die politische Dimension
Zu der weiter umstrittenen Begutachtung durch den Psychiater führt die Behörde aus, es entspreche der Pflicht und der Praxis der Verwaltung, bei langfristigen Erkrankungen die Dienstfähigkeit überprüfen zu lassen. Auf Grund des Untersuchungsresultats habe die OFD die Beamten in den Ruhestand versetzen müssen. Die Behörde wirft ihnen vor, sie hätten seither versucht, dem Streit eine politische Dimension zu verschaffen, indem sie suggerierten, die hessische Finanzverwaltung wolle bei den Ermittlungen zu Vermögenstransfers ins Ausland „die Großen“ laufen lassen. Tatsächlich sei es darum gegangen, sich auf die wichtigen Fälle zu konzentrieren.
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Helmut Schwan Jahrgang 1956, Redakteur in der Rhein-Main-Zeitung, verantwortlich für den Rhein-Main-Teil der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.
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