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SPD-„Rebellin“ Tesch legt Berufung gegen Parteistrafe ein

03.12.2009 ·  Die frühere SPD-Landtagsabgeordnete Tesch hat nun auch offiziell Berufung gegen ihre Parteistrafe eingelegt. Sie hatte Ende 2008 zusammen mit drei Fraktionskollegen die angestrebte Wahl Andrea Ypsilantis zu Hessens Ministerpräsidentin verhindert.

Von Ralf Euler, Wiesbaden
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Die frühere SPD-Landtagsabgeordnete Silke Tesch, die im vergangenen Jahr zusammen mit drei Fraktionskollegen die angestrebte Wahl Andrea Ypsilantis zur hessischen Ministerpräsidentin verhindert hatte, hat nun auch offiziell Berufung gegen ihre Parteistrafe eingelegt. Sie werde das Urteil der Schiedskommission des SPD-Bezirks Hessen-Nord nicht akzeptieren und hoffe, dass sie vor der Bundesschiedskommission mit einer milderen Strafe davonkomme, sagte Tesch.

Die Bezirkskommission hatte das Urteil gegen sie in zweiter Instanz verschärft. Ursprünglich war nur eine Rüge ausgesprochen worden, nun soll die mittelhessische Politikerin ihre Parteirechte 18 Monate ruhen lassen.

Tesch bestreitet, mit ihrem Nein zu einer von der Linkspartei tolerierten rot-grünen Minderheitsregierung ihrer eigenen Partei geschadet zu haben. Dieser Vorwurf des Schiedsgerichts verdrehe Ursachen und Folgen. Der größte Schaden sei der SPD zugefügt worden, als die damalige Landesvorsitzende Ypsilanti ihr Wahlversprechen gebrochen habe, nicht mit der Linkspartei zu kooperieren.

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Jahrgang 1960, Korrespondent der Rhein-Main-Zeitung in Wiesbaden.

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