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Revisionsprozess Eltern der verhungerten Jacqueline droht Lebenslänglich

02.02.2009 ·  Gegen die Eltern der verhungerten kleinen Jacqueline aus dem Bromskirchen hat am Landgericht Gießen der Revisionsprozess begonnen. Den bereits zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilten Eltern drohen nun lebenslange Freiheitsstrafen.

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Knapp zwei Jahre nach dem qualvollen Hungertod der kleinen Jacqueline aus dem nordwesthessischen Bromskirchen stehen die Eltern seit Montag erneut wegen Mordes an ihrem Kind vor Gericht. Im Revisionsprozess am Landgericht Gießen drohen den zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilten Eltern nun lebenslange Freiheitsstrafen. Der 23 Jahre alten Mutter und ihrem 35 Jahre alten Ehemann werden Mord durch Unterlassen und die Misshandlung Schutzbefohlener zur Last gelegt. Die 14 Monate alte Jacqueline war im März 2007 im Haus ihrer Eltern verhungert und verdurstet. Zum Prozessauftakt in Gießen sagte nur der Angeklagte aus. Er habe von Jacquelines schlechtem Zustand nichts gewusst; seine Frau habe sich um Kind und Haushalt gekümmert.

Der Fall muss neu aufgerollt werden, weil der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe im vergangenen September die Beweiswürdigung des Landgerichts Marburg gerügt und das Urteil vom Januar 2008 aufgehoben hatte. Das Landgericht Marburg hatte beim Prozess die „Mordmerkmale der Grausamkeit, der Verdeckungsabsicht und der sonstigen niedrigen Beweggründe“ bei der Mutter verneint, hieß es in der BGH-Begründung. Zudem waren laut BGH die Beweise im Fall des Vaters „rechtsfehler- und lückenhaft“ gewürdigt worden.

„Grausam einen Menschen getötet“

Das Landgericht Marburg hatte die Mutter zu acht Jahren Haft wegen Totschlags durch Unterlassen und Misshandlung Schutzbefohlener verurteilt. Der Vater hatte wegen vorsätzlicher Körperverletzung und fahrlässiger Tötung eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten erhalten. Die Staatsanwaltschaft hatte für beide Ehepartner lebenslange Haft wegen Mordes beantragt und war in Revision gegangen.

Staatsanwältin Yvonne Vockert wirft den Angeklagten vor, „grausam einen Menschen getötet zu haben, wobei sie die Tat durch Unterlassen begingen.“ Seit Dezember 2006 bis zu Jacquelines Tod sollen der Industriemechaniker und die Hausfrau „aus Gleichgültigkeit und völliger Gefühllosigkeit gegenüber ihrem Kind“, dessen Pflege und Ernährung nahezu eingestellt haben. Vockert sprach in ihrer Anklage von einer „böswilligen Vernachlässigung ihrer Pflicht“. Durch die mehrmonatige Mangelversorgung sei Jacqueline so wund gewesen, dass sich ihre Haut zwischen Nabel und Knien ablöste, was für das kleine Mädchen starke Schmerzen bedeutet habe.

Vater: Im „Schockzustand“

Spätestens seit Februar 2007 habe Jacqueline rapide an Gewicht verloren, sagte Vockert. Weil sie derart geschwächt gewesen sei, habe sie nicht mehr laufen oder stehen und auch die ihr „gelegentlich noch angebotene Milchflasche“ nicht mehr aussaugen können. Als ihre Mutter das bis auf die Knochen abgemagerte kleine Mädchen schließlich zu einer Ärztin brachte, war Jacqueline schon tot. Als sie starb, wog sie sechs Kilogramm - rund die Hälfte dessen, was für ein Kind dieses Alters üblich ist. Weil weder Mutter noch Vater Hilfe für ihr Kind holten, nahmen sie laut Vockert dessen Tod „billigend in Kauf“.

Jacquelines Vater schilderte am Montag unter Tränen, wie er erst am Tag von Jacquelines Geburt von der Schwangerschaft seiner Frau erfahren habe. Auch wenn es überraschend gewesen sei, habe er sich gefreut. An der Versorgung und Pflege des Kindes habe er sich nicht beteiligt, das habe seine Frau gemacht. Er sei arbeiten gegangen, habe die Hunde umsorgt und versucht, den Umbau des früheren Bauernhauses voranzutreiben, das sich immer mehr als „Bruchbude“ entpuppt habe. „Das ist mir halt alles über den Kopf gewachsen“, sagte der Angeklagte. In den letzten drei Wochen vor ihrem Tod habe er Jacqueline nicht mehr gesehen. Seine Frau habe ihn daran gehindert mit der Begründung, Jacqueline würde schlafen. Als er dann vom Tod seiner Tochter erfahren habe, sei er in einen „Schockzustand“ geraten, weil er nie damit gerechnet habe.

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