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Prozess wegen Steuerhinterziehung Wolski lehnt Gutachter ab

13.01.2010 ·  Ist Michael Wolski verhandlungsfähig oder nicht? Diese Frage wird das Darmstädter Landgerichts wohl noch länger beschäftigen. Der 61 Jahre alte Rechtsanwalt aus Neu-Isenburg muss sich dort seit Oktober vergangenen Jahres wegen Steuerhinterziehung im Umfang von annähernd 2,6 Millionen Euro verantworten.

Von Heidi Müller-Gerbes, Darmstadt
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Ist Michael Wolski verhandlungsfähig, zwei Stunden am Tag, sechs Stunden mit Unterbrechungen oder überhaupt nicht? Diese Frage wird die 9. Große Strafkammer des Darmstädter Landgerichts wohl noch länger beschäftigen. Der 61 Jahre alte Rechtsanwalt aus Neu-Isenburg muss sich dort seit Oktober vergangenen Jahres wegen Steuerhinterziehung im Umfang von annähernd 2,6 Millionen Euro verantworten.

Nach Wolskis Suizidversuch in der ersten Novemberhälfte hatte das Gericht vorübergehend in Abwesenheit des Angeklagten verhandelt. Laut Strafprozessordnung kann ohne den Angeklagten weiterverhandelt werden, wenn er seine Verhandlungsunfähigkeit schuldhaft herbeigeführt hat. Nach Einschätzung des vom Gericht bestellten psychiatrischen Sachverständigen Lothar Staudt hat der Jurist den Suizidversuch bei klarem Verstand begangen; er habe unter anderem beabsichtigt, einen weiteren Verlust sozialen Ansehens durch den Prozess abzuwenden.

Anwaltliche Vorwürfe

Kurz vor Weihnachten erschien der Angeklagte dann wieder zu seinem Prozess – mit der Maßgabe seiner Klinikärzte, er sei täglich nur bis zu zwei Stunden verhandlungsfähig. Eine Rechtsmedizinerin aus Heidelberg attestierte ihm dann zwar uneingeschränkte Verhandlungsfähigkeit, mit Blick auf die seelische Befindlichkeit des Angeklagten kam sie in ihrem von der Kammer angeforderten Gutachten aber doch zu dem Schluss, dass es „sinnvoll sein“ könne, ihm nicht mehr als sechs Stunden täglich zuzumuten.

Der Vorsitzende Richter Reiner Buss hatte gestern kaum erläutert, dass die Kammer ihre weitere Prozessplanung auf die zeitliche Begrenzung einzurichten gedenke, da stiftete Wolskis Verteidiger Hanno Durth mit etlichen Anträgen zum Thema Verhandlungsfähigkeit auf der Richterbank offenkundige Verwirrung. Zum einen lehnte der Anwalt den Sachverständigen Staudt im Nachhinein als befangen ab und widersprach der Verwendung seines angeblich „auf keine einzige wirklich relevante Anknüpfungstatsache gestützten“ Gutachtens. Die anwaltlichen Vorwürfe gipfelten in der Behauptung, Staudt habe nur dem Interesse des Gerichts an einem möglichst ungehinderten Prozessverlauf zu Diensten sein wollen, an einer fachgerechten Exploration jedoch keinerlei Interesse gehabt.

Wolski: „Ich will nicht als Querulant dastehen“

Außerdem beantragte der Verteidiger weitere Gutachten zum Beweis dafür, dass sein Mandant bereits vor dem Suizidversuch an einer schweren Depression gelitten habe und er deshalb von Anfang an nicht in der Lage gewesen sei, seine Prozessrechte angemessen wahrzunehmen.

Was der Angeklagte denn mit den Anträgen bezwecken wolle, begehrte der Vorsitzende Richter Rainer Buss zu wissen. Ob er wohl festgestellt haben wolle, dass die Verhandlung in seiner Abwesenheit unzulässig gewesen sei und das Verfahren deshalb neu aufgerollt werden müsse? Eine schlüssige Antwort darauf blieb aus.

Wolski übte stattdessen gleich noch Kritik an der Heidelberger Expertise. Schließlich versicherte er den Richtern aber, er werde sich bemühen, dass sie die Hauptverhandlung ordnungsgemäß zu Ende bringen könnten: „Ich will nicht als Querulant dastehen und als einer, der versucht, alles zu blockieren.“

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Jahrgang 1944, freie Autorin in der Rhein-Main-Zeitung.

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