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Parteiausschlussverfahren SPD-Abweichler Walter bekommt das Urteil schriftlich

21.03.2009 ·  Ohne Ergebnis ist das Parteiordnungsverfahren gegen den früheren hessischen SPD-Vize Jürgen Walter wegen der geplatzten Wahl von Andrea Ypsilanti zur Ministerpräsidentin zu Ende gegangen. Eine Entscheidung wird schriftlich zugestellt, Walter verließ das Bürgerhaus in Nidda gut gelaunt.

Von Thomas Holl, Nidda
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Die gewünschte Öffentlichkeit und den Medienauftrieb früherer Tage hatte Jürgen Walter am Freitagnachmittag - allerdings nur vor dem kleinen Saal des Bürgerhauses in Nidda. Denn drinnen entschied die SPD-Schiedskommission unter Vorsitz des im Hauptberuf als Familienrichter in Büdingen urteilenden Stefan Knoche nach kurzer Beratung, dass nur Parteimitglieder dem Parteiordnungsverfahren gegen den früheren SPD-Fraktionsvorsitzenden Walter als Zuhörer folgen dürften.

Der Grund für dieses von Walters Anwalt Mathias Metzger vor Beginn der Sitzung als „Geheimverfahren“ kritisierte Vorgehen war nach Ansicht der SPD-Richter die fehlende Gewährleistung der laut Paragraph 17 der Parteischiedsordnung vorgeschriebenen „Verschwiegenheitspflicht“ der Zuhörer. Und in der Tat wäre es wohl weltfremd gewesen, von den mehr als 25 Journalisten, die eigens in das Städtchen am Rand des Wetteraukreises gereist waren, zu erwarten, dass sie nicht über das Verfahren gegen Walter berichten würden.

19 hessische SPD-Ortsvereine, ein Ziel

Es ist ein Verfahren, dass 19 hessische SPD-Ortsvereine angestrengt hatten, um ein Ziel zu erreichen: Den früheren stellvertretenden Landesvorsitzenden wegen parteischädigenden und unsolidarischen Verhaltens auszuschließen oder ihn zumindest mit einer spürbaren Parteistrafe zu belegen. Auch noch sechs Monate nach jener historischen Pressekonferenz in Wiesbaden, auf der Walter und seine Fraktionskolleginnen Carmen Everts, Silke Tesch und Dagmar Metzger am 3. November 2008 Andrea Ypsilanti die Gefolgschaft bei der Wahl zur Ministerpräsidentin aufgekündigt hatten, ist der Zorn bei vielen Genossen darüber nicht verraucht.

„Sein ganzes Verhalten im letzten Jahr hat bei uns den Eindruck erweckt, dass er die ganze Partei in die Falle gelockt hat. Es gab auch kein Signal von ihm, dass es uns ermöglicht hätte, Gnade vor Recht ergehen zu lassen,“ beklagt sich Stefan Wolf vom Ortsverein Wiesbaden-Mitte vor Beginn der Sitzung über Walter. Gemeint ist damit die öffentliche Ankündigung Walters so wie Wolfgang Clement keinerlei Sanktion der Schiedskommission gegen ihn hinzunehmen, auch wenn statt des Parteiauschlusses nur eine Rüge erteilt werden sollte.

Klima der Einschüchterung

Und es ist die von Walters Anwalt Metzger vorgetragene und schon vor dem Verfahren bekanntgewordene 25 Seiten starke Abrechnung des einstigen Wortführers der hessischen SPD-Rechten mit dem Linkskurs der gewesenen Parteivorsitzenden Andrea Ypsilanti, die für Aufregung sorgte. Die frühere Spitzenkandidatin habe, so die Beweisführung Walters, schon einen Tag nach ihrem um Haaresbreite verpassten Wahlsieg am 27. Januar 2008 ihren womöglich schon im Wahlkampf gehegten Plan verwirklichen wollen, sich mit den sechs Stimmen der Linkspartei im Landtag zum Nachfolger von Ministerpräsident Roland Koch (CDU) wählen zu lassen.

Und sie habe wenige Tage nach der Landtagswahl ein ernstgemeintes Angebot der CDU, eine Koalition mit Innenminister Volker Bouffier statt mit Koch zu bilden, ohne Prüfung ausgeschlagen. Eine Schilderung indes, die Koch in einer gleichzeitig zur SPD-Verhandlung angesetzten Pressekonferenz in Seeheim an der Bergstraße als falsch zurückwies. Dass seinem Mandanten, Carmen Everts und Silke Tesch gar nichts anderes übrig geblieben sei, als in dem Klima der Einschüchterung bis zum Schluss mit ihrer Gewissensentscheidung zu warten, schilderte Walters Anwalt, dessen Frau Dagmar Metzger schon im vergangenen März den ersten Versuch Ypsilantis verhinderte, mit Hilfe der Linkspartei die Macht zu erobern.

Zwischenapplaus für Walter

Die „Stigmatisierung“ und der „schockierende Umgang“ mit seiner Frau in der SPD-Fraktion, so war es durch die dünnen Wände des Saales draußen zu vernehmen, habe bei Walter und anderen Abgeordneten nicht den Drang groß werden lassen, eine verfemte Rolle einzunehmen. Zumindest viele der mehr als 30 meist älteren Zuhörer mit SPD-Parteibuch sahen den selbstbewussten und gut gelaunten Walter an diesem Tag nicht in der Rolle eines verfemten „Verräters“.

Im Gegenteil: Der im weißen Hemd, grün-weiß gestreifter Krawatte und dunklem Anzug elegant gekleidete Anwalt aus Friedberg erhielt Zwischenapplaus für seine Worte: „Viele Menschen sind dankbar, dass ich den Weg nicht mitgegangen bin. Ich hätte es nicht mit meinem Gewissen vereinbaren können, dass wichtige Infrastrukturprojekte wie der Ausbau des Flughafens Frankfurt geschliffen worden wären.“

Höchststrafe Parteiausschluss

Es war wohl auch die öffentliche Wirkung solcher Sätze und solcher als Rachefeldzug wahrgenommenen Verfahren, die den Vorsitzenden der SPD-Schiedskommission wenige Monate vor der Bundestagswahl nach einem gütlichen und für die Partei schadensmindernden Kompromiss suchen ließ. Ja, er sei „schockiert“ darüber gewesen, wie in der hessischen SPD mit „Andersdenkenden“ umgegangen worden sei. Aber ebenso habe ihn „schockiert“, wie sich Jürgen Walter als stellvertretender Landesvorsitzender über einen Parteitagsbeschluss hinweggesetzt habe.

Und dann sinnierte Richter Knoche über die möglichen Sanktionen gegen Walter. Da gebe es die Höchststrafe Parteiauschluss: „Ich kann mir die Schlagzeilen schon vorstellen.“ In Frage komme auch eine Rüge, das Ruhen der Mitgliedschaft oder ein Verbot, für eine gewisse Zeit „Funktionen“ in der SPD auszuüben. Und dann, nach einer „Denkpause“ von zehn Minuten, in der Walter auf eine Zigarettenlänge vor der Tür mit immer noch treuen Parteifreunden scherzte, zogen sich sein Anwalt und die Vertreter der 19 klagenden Ortsvereine zur Beratung zurück.

Gute Laune und Lob für die Schiedskommission

Doch die Sensation blieb aus. Der Versuch scheiterte, auch im Interesse der Bundespartei und zur Vermeidung weiterer Negativ-Schlagzeilen einen für beide Seiten das Gesicht wahrenden Vergleich zu finden. „Wir haben heute nicht entschieden, weil es nicht einfach ist“, sagte der Jurist Knoche sichtlich enttäuscht nach drei Stunden Verhandlungen. Innerhalb der nächsten drei Wochen muss nun die aus drei Mitgliedern bestehende Schiedskommission beiden Seiten ihre Entscheidung schriftlich zustellen.

Walters Anwalt Metzger zuckte die Schultern bei der Frage, welche Tendenz das Gericht habe erkennen lassen. Eines jedenfalls kommt für ihn und Walter nicht in Frage. Dass die von einigen Ortsvereinen verlangte spürbare Strafe akzeptiert wird, die in einem dreijährigen Funktionsverbot oder dem Ruhen der Parteiämter bestehen könnte. „Das wäre ein Parteiausschluss auf Zeit gewesen.“ Allenfalls eine „persönliche Erklärung“ ist Walter bereit abzugeben, aber wohl nicht die ebenfalls verlangte Entschuldigung mit dem zusätzlichen Versprechen, daraus Konsequenzen für künftiges Verhalten zu ziehen. Die gute Laune Walters konnte das Vertagen der Entscheidung dennoch nicht trüben. In lässiger Siegerpose ließ er sich vor Verlassen des Bürgerhauses von den Fotografen ablichten. Und für die Schiedskommission gabs noch ein dickes Lob vom Juristen Walter: „Die hat das sauber und fair gemacht.“

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