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Offenbacher Hafeninsel „Koexistenz von Wohnen und Gewerbe“

04.09.2010 ·  Um die vorgesehene Wohnbebauung auf der Offenbacher Hafeninsel zu ermöglichen, haben Offenbach und sechs Frankfurter Osthafenbetriebe einen Vergleichsvertrag unterzeichnet.

Von Anton Jakob Weinberger, Offenbach
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Um die vorgesehene Wohnbebauung auf der Offenbacher Hafeninsel zu ermöglichen, haben am Freitag Vertreter der Stadt Offenbach und der sechs Frankfurter Osthafenbetriebe, die wegen der Befürchtung von teuren Lärmschutzauflagen und Prozessen gegen das Vorhaben geklagt hatten, den Vergleichsvertrag unterzeichnet. Die außergerichtliche Einigung sieht vor, dass die Osthafenbetriebe ihre beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) erfolgreich beschiedene Normenkontrollklage zurückziehen, sobald die Dienstbarkeit in das Grundbuch eingetragen ist. Diese gilt nicht nur für die Wohnbaugrundstücke, sondern auch für Straßen, Plätze und Parks. Mit der Rücknahme der Klage würde das vom VGH im vergangenen April gefällte Urteil, wonach der Bebauungsplan Nummer 563 A für den Offenbacher Hafen unwirksam ist, nicht rechtskräftig.

Oberbürgermeister Horst Schneider (SPD) äußerte sich erfreut über die Vertragsunterzeichnung: „Es ist möglich, mitten in der Region die unterschiedlichen Interessen und Gegensätze auszugleichen. Die Vereinbarung stärkt den Standort Rhein-Main.“ Lars Purkarthofer, Sprecher der Logistikfirma UPS, die zu den Klägern gehört, sagte auf Anfrage, die Vereinbarung sei für beide Seiten eine „tragfähige Lösung“. UPS habe jetzt nicht nur Bestandssicherheit, sondern auch eine langfristige Planungssicherheit für den Standort in Frankfurt-Fechenheim. Zugleich eröffne sich für Offenbach im Hafen eine Perspektive.

„Am Ohr des Schläfers“

Die städtische Mainviertel-Gesellschaft will auf dem mehr als 32 Hektar großen, am Main gelegenen Areal ein von viel Grün durchzogenes Viertel schaffen, in dem Wohnen und Freizeit, Bildungseinrichtungen und Kreativfirmen nebeneinander Platz finden. So beabsichtigt das Land Hessen, der Hochschule für Gestaltung im Hafen einen Neubau zu errichten. Offenbach will im Hafen eine Grundschule und eine Turnhalle bauen. Die Planer rechneten ursprünglich damit, dass im Jahr 2020 etwa tausend Menschen im Mainviertel wohnen und bis zu 10 000 Leute dort arbeiten könnten.

Der Frankfurter Rechtsanwalt Marcus Emmer, der unter anderem UPS in diesem Rechtsstreit vertritt, erwartet, dass die Eintragung der Grunddienstbarkeit schnell vollzogen wird und die Normenkontrollklage Mitte des Monats zurückgenommen werden kann. Als Grunddienstbarkeit eingetragen werden die vereinbarten Schallpegel, die teilweise deutlich über den Vorschriften der Technischen Anleitung Lärm liegen. Daniela Matha, Geschäftsführerin der städtischen Mainviertel-Gesellschaft, die den Hafen entwickeln soll, sprach mit Blick auf den Vergleichsvertrag von dem Versuch, die Technische Anleitung Lärm neu und näher an der Lebenswirklichkeit in einem Ballungsgebiet zu interpretieren.

Der Vergleichsvertrag sieht für die Lärmbelastung im Offenbacher Hafen zwei Gebiete mit unterschiedlich hohen Lärmwerten vor: die Wohnbebauung auf der Hafeninsel und die Flächen südlich davon am Hafenbecken. Auf der Hafeninsel gilt angesichts der geplanten Bebauung mit drei riegelförmigen Wohngebäuden am Tag für jeden der sechs Betriebe außen ein Maximalwert von 57 Dezibel (A). Kurzzeitig darf der Lärmwert, der an der Nordkante – „Zaunlinie“ genannt – der Hafeninsel ankommt, bis zu 87 Dezibel (A) betragen. Ausnahmen wurden zudem für die Firmen Dyckerhoff und Rachen-Propangas getroffen. Zwischen 22 und 6 Uhr dürfen, an der Hausfassade gemessen, in der Summe der sechs Betriebe höchstens 58 Dezibel (A) an Lärmimmission erreicht werden und der Spitzenwert 78 Dezibel (A) nicht überschreiten. In Schlaf- und Wohnräumen sollen bei geschlossenem Fenster höchstens 30 Dezibel (A) ankommen und der Spitzenwert 50 Dezibel (A) betragen. Für die geplanten Wohnhäuser am Hafenbecken gilt tagsüber der Summenpegel von 60 Dezibel (A) und nachts von 30 Dezibel (A), die, wie es heißt, „am Ohr des Schläfers ankommen“.

„Koexistenz zwischen Wohnen und Gewerbebetrieben“

Frank Junker, Geschäftsführer der Frankfurter Wohnungsbaugesellschaft ABG, hält die aus dem Osthafen kommenden Lärmimmissionen für „vernachlässigbar“, da die Gebäuderiegel auf der Hafeninsel im Passivhaus-Standard gebaut würden und es nicht notwendig sein werde, Fenster zu öffnen. Es sei mit dem Vertrag gelungen, eine „Koexistenz zwischen Wohnen und Gewerbebetrieben“ im Ballungsraum herbeizuführen. Die ABG will auf der Hafeninsel für 51 Millionen Euro drei achtstöckige Wohnriegel mit 150 Mietwohnungen errichten und mit dem Bau spätestens Anfang 2011 beginnen. Der Quadratmeterpreis soll laut Junker bei zehn Euro liegen. Am Hafenbecken plant Junker den Bau von Eigentumswohnungen in „Punkthäusern“.

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