25.06.2010 · Durch einen Vergleich mit sechs Unternehmen in Frankfurt will Offenbach den Bebauungsplan für den Hafen doch noch durchsetzen.
Von Anton Jakob Weinberger, OffenbachDie Stadt versucht bis zur letzten Minute, ihren vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof unter anderem wegen mangelnden Schallschutzes für ungültig erklärten Hafen-Bebauungsplan zu retten: So verabschiedeten die Stadtverordneten am Donnerstagabend in einer nichtöffentlichen Sondersitzung einstimmig bei Enthaltung der Linken einen Entwurf für einen "Vergleichsvertrag" mit den sechs Unternehmen, die im Frankfurter Osthafen ansässig sind und erfolgreich gegen die geplante Wohnbebauung auf der Offenbacher Hafeninsel vor dem Verwaltungsgerichtshof geklagt haben. In diesem Normenkontrollverfahren klagten UPS, Schenker, die Großbäckerei "Glockenbrot", Prologis, Drachen-Propangas und Dyckerhoff.
Der Beschluss, den Pressesprecher Matthias Müller als "Eckpunktepapier" bezeichnete, versetzt den Magistrat in die Lage, bei den immer noch andauernden Verhandlungen mit den Osthafenbetrieben bis zum Montag eine Einigung zu erzielen. In diesem Fall würden die Unternehmen ihre Klage zurückziehen und das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs keine Rechtskraft erlangen. Kommt es nicht zum Abschluss des auf dem Tisch liegenden Vergleichsvertrags, könnte Offenbach sein Vorhaben nicht verwirklichen, den brachliegenden Hafen zu einem urbanen Viertel am Main zu entwickeln.
Fristverlängerung möglich
Beobachter halten es für möglich, dass es aufgrund von Verfahrensvorschriften für die von der Stadt beim Bundesverwaltungsgericht eingereichte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zu einer Fristverlängerung kommen könnte. Nach Angaben Müllers wird Oberbürgermeister Horst Schneider (SPD) vor Ende der Verhandlungen keine Stellungnahme abgeben. Rechtsanwalt Marcus Emmer, der einige der klagenden Betriebe vertritt, sagte: "Wir reden weiter miteinander und schließen eine Lösung nicht aus."
Streitpunkt zwischen Offenbach, ihrer Stadtwerke Holding (SOH) und deren bei diesem Projekt federführenden Tochtergesellschaft, der Mainviertel GmbH, und den sechs Osthafenbetrieben war in den Verhandlungen nicht nur die Festsetzung der Werte für den Lärm, den diese Unternehmen vor allem nachts vom Frankfurter Ufer aussenden. Auch über den Beitritt des Regierungspräsidenten, von den Osthafenbetrieben gefordert, zu dem privatrechtlichen Vertrag wurde gerungen.
Schallgedämpfte Lüfter im Schlafzimmer
Zu einem solchen Beitritt wird es jedoch nicht kommen. Im Gespräch mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung sagte Regierungspräsident Johannes Baron (FDP): "Es wird eine Lex Offenbach nicht geben. Wir treten diesem Vertrag nicht bei. Als Behörde könnten wir das auch gar nicht." Auch lehnte Baron die Forderung ab, schriftlich zuzusichern, dass das Regierungspräsidium die im Vergleichsvertrag zu treffenden Regelungen zum nächtlichen Innenschallschutz "mindestens ermessensleitend" berücksichtigen werde. Baron sagte, er habe die Überlegungen zur Kenntnis genommen, doch "ermessensleitend" könnten die Regelungen für seine Behörde nicht sein, vielmehr würden die Regelungen bei Entscheidungen mit einbezogen.
Was den Lärmschutz für künftige Bewohner betrifft, so sollen die in der Technischen Anleitung (TA) Lärm festgelegten Immissionsrichtwerte laut dem "Eckpunktepapier" deutlich überschritten werden dürfen. Bei geschlossenem Fenster in einem Schlafzimmer, zum Beispiel, wird ein Innenpegel bis zu 30 Dezibel (A) für den Gesamtlärm festgelegt. Die TA Lärm sieht 25 Dezibel vor. Außerhalb des Wohnhauses darf der Lärmpegel nachts bis zu 58 Dezibel betragen. Die TA Lärm sieht für Mischgebiete 45 Dezibel vor. Diese Belastungen sollen als Grunddienstbarkeit eingetragen werden, so dass künftige Mieter oder Wohnungseigentümer dagegen nicht klagen könnten. Wegen der Regelungen zum Lärmschutz, die in dem Vergleichsvertrag getroffen werden sollen, schließt die Stadt eine Gesundheitsgefährdung der Bewohner auf der Hafeninsel aus.
Zu diesen Regelungen gehört, dass auf der Hafeninsel "Riegelgebäude" erstellt werden, sich die Fenster von sogenannten schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen - Schlafzimmern - in zum Main hin gelegenen Wohnungen nicht öffnen lassen. In Schlafzimmern müssen schallgedämpfte Lüfter installiert sein. Balkone ebenso wie Spielplätze müssen so angeordnet sein, dass sie vor Lärmimmissionen geschützt sind.
Anton Jakob Weinberger Jahrgang 1949, Korrespondent für die Rhein-Main-Zeitung mit Sitz in Offenbach.
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