Am Mittwoch stimmt der Hessische Landtag über ein neues Schulgesetz ab, das nach den Sommerferien in Kraft treten soll. Es liegen zwei konkurrierende Entwürfe vor: einer von der CDU/FDP-Landesregierung, ein zweiter von der größten Oppositionspartei, der SPD. Zentraler Streitpunkt ist die Frage, wie weit gemeinsames Lernen in der Schule gehen sollte. Hier die wesentlichen Unterschiede der Gesetzesinitiativen.
Grundschule
Die Jahrgangsstufen 1 und 2 bilden nach dem Willen der CDU/FDP-Regierung eine pädagogische Einheit, die den Übergang vom Kindergarten in die Schule erleichtern soll und die die Schüler je nach ihrem Leistungs- und Entwicklungsstand auch in einem oder drei Schuljahren durchlaufen können. Für Kinder, die die flexible Eingangsstufe drei Jahre lang besuchen, wird das dritte Jahr nicht auf die Dauer der Schulpflicht angerechnet..
Auch die SPD fordert einen flexiblen Schulanfang. Zudem tritt die Partei für die „natürliche Mehrsprachigkeit“ ein: In den Klassen 1 bis 4 soll es auch Unterricht in der Heimatsprache der Kinder geben.
Haupt- und Realschule
Die Landesregierung plant die Einführung einer „Mittelstufenschule“, in der die Bildungsgänge von Haupt- und Realschule in den ersten Jahren der weiterführenden Schule verbunden werden können. In den Jahrgangsstufen fünf und sechs ist gemeinsames Lernen von Haupt- und Realschülern als Möglichkeit vorgesehen; „in Ausnahmefällen auch in der Jahrgangsstufe 7“. In der „Mittelstufenschule“ sollen die Abschlüsse von Haupt- und Realschule erhalten bleiben; der gymnasiale Bildungsgang bleibt unverändert an Gymnasien, an integrierten und kooperativen Gesamtschulen. Alle Mittelstufenschulen sollen über ein Ganztagsangebot verfügen. Den Haupt- und Realschulen werde auf diese Weise eine neue Perspektive eröffnet, argumentiert Kultusministerin Dorothea Henzler (FDP), am gegliederten Schulsystem werde festgehalten, weil dies die Verschiedenheit menschlicher Begabungen am besten zur Entfaltung bringe.
Die SPD setzt mit der „erweiterten Realschule“ auf ein Übergangsmodell, das auf einer Integration der Bildungsgänge von Haupt- und Realschule bis Klasse 9 aufbaut und zum Hauptschul- oder Realschulabschluss führt. Dieses Konzept soll die Antwort auf das Sterben der Hauptschulen sein; Haupt- und Realschulen würden abgeschafft. Jede „erweiterte Realschule“ soll zudem die Möglichkeit haben, sich zu einer „Gemeinschaftsschule“ weiterzuentwickeln, in der bis einschließlich Klasse 10, unter Verzicht auf Ziffernoten, gemeinsam gelernt würde. Die Klassen 5 und 6 sollen zu einer pädagogischen Einheit zusammengefasst werden, eine Nichtversetzung nach Klasse 6 die Ausnahme bleiben. Die Querversetzung von einer Schulform in die andere würde abgeschafft. „Ethik“-Unterricht soll als gleichwertiges Fach zur Religion etabliert werden.
G8 oder G9
Die Landesregierung hält an der Schulzeitverkürzung in der gymnasialen Mittelstufe, der sogenannten G8-Regelung, fest. Der Bildungsgang G8 soll für Gymnasien und für jene kooperative Gesamtschulen, die sich nicht dagegen entscheiden, beibehalten werden. Erstens habe sich diese Lösung inzwischen bewährt, zudem würde eine abermalige Veränderung Unruhe unter Schülern, Eltern und Lehrern verursachen.
Die SPD verlangt die generelle Rücknahme von G8 und die Rückkehr zu G9, das heißt der sechsjährigen Mittelstufe. Sie möchte eine auf fünf Jahre verkürzte Mittelstufe nur als Option für Schulen mit einem besonderen Profil erhalten. Die Oberstufe soll in einem Kurssystem so flexibilisiert werden, dass die Abiturprüfung je nach Begabung nach zwölf, 13 oder 14 Schuljahren abgelegt werden kann.
Inklusion
Die schwarz-gelbe Landesregierung gibt den Eltern behinderter Kinder das Recht, gehört zu werden und die Möglichkeit, ihre Kinder an einer Regelschule anzumelden. Die Entscheidung darüber, ob dem Wunsch von Mutter und Vater entsprochen wird, soll der Schulleiter nach Anhörung der Eltern zusammen mit dem Staatlichen Schulamt treffen, und auch nur dann, wenn die notwendigen personellen und räumlichen Voraussetzungen zu schaffen sind. „Kann an der zuständigen allgemeinen Schule die notwendige sonderpädagogische Förderung nicht oder nicht ausreichend erfolgen, weil die räumlichen und personellen Möglichkeiten oder die erforderlichen apparativen Hilfsmittel oder die besonderen Lehr- und Lernmittel nicht zur Verfügung gestellt werden können, bestimmt das Staatliche Schulamt auf der Grundlage einer Empfehlung des Förderausschusses nach Anhörung der Eltern, an welcher allgemeinen Schule oder Förderschule die Beschulung erfolgt“, heißt es im Gesetzentwurf.
Die SPD fordert hingegen eine echte Wahlfreiheit der Eltern. Wenn sie ihr behindertes Kind in eine Regelschule schicken wollen, müssen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden. Andererseits können Mutter und Vater aber ebenso die Förderschule für ihr Kind wählen. Inklusion – der gemeinsame Unterricht von behinderten und nichtbehinderten Kindern – ist nach Ansicht der schulpolitischen Sprecherin der SPD im Landtag, Heike Habermann, ein Menschenrecht. „Kinder und Jugendliche mit Behinderung und drohender Behinderung besuchen den Unterricht der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen (allgemeinen Schulen) gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern ohne Behinderung (inklusive Bildung)“, heißt es im SPD-Entwurf für ein neues Schulgesetz klipp und klar. „Sie haben Anspruch auf eine hochwertige Bildung und Erziehung, auf die notwendige sonderpädagogische Förderung und auf Unterstützung durch angemessene Vorkehrungen.“
Gemeinschaftsschule
Die SPD setzt auf längeres gemeinsames Lernen aller Schüler und die „Gemeinschaftsschule“ als pädagogisches Prinzip. Alle Schüler sollen zusammen, in kleinen Klassen unterrichtet werden – sofern Schule und Schulträger das wollen. Die Sozialdemokraten gehen davon aus, dass sich am Ende einer längeren Entwicklung alle Schulen für dieses Modell entscheiden.
Der bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Hans-Jürgen Irmer, sieht in diesen Plänen die Gefahr einer „sozialistischen Einheitsschule“. Das mehrgliedrige Schulsystem und die Wahlfreiheit der Eltern müssten erhalten bleiben.
Selbständige Schule
Zentrales Ziel der Landesregierung ist es, die Eigenverantwortung der Schulen zu stärken – mit ihrem Modell der „Selbständigen Schule“. Die Schulen, die sich freiwillig in eine solche Einrichtung umwandeln, erhalten erweiterte Gestaltungsspielräume bei Unterricht, Finanzen und Personal und auch zusätzliche Mittel; mehr Budgetverantwortung, eine stärkere Führungsrolle der Schulleiter und mehr Freiraum bei der Unterrichtsgestaltung. Allerdings müssen die Schulen ein Konzept zur Erfüllung ihrer pädagogischen Aufgaben vorlegen, die vom zuständigen Schulamt überwacht wird.
Die SPD will eine Stärkung der Mitbestimmungsrechte, indem die Schulkonferenz – das Beschlussgremium, in dem Lehrer, Eltern und Schüler zusammenwirken – als zentrales Entscheidungsgremium mit weitreichenden Kompetenzen ausgestattet wird. Die selbständige Schule sei nur in einer demokratisch verfassten Schule vorstellbar, in der möglichst viele mitreden dürften.
Der Weg zur Vollbeschäftigung...
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