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Neue Bankregeln Die neue Sorgfaltspflicht

29.10.2009 ·  Von Montag an gelten neue Bankregeln. Kunden müssen fortan sorgfältiger beim Ausfüllen von Überweisungen sein. Außerdem kostet der Verlust der EC-Karte 150 Euro – aber nicht bei jeder Bank.

Von Petra Kirchhoff
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Rund 30 Seiten umfassen die Geschäftsbedingungen, die Banken in den vergangenen Wochen verschickt haben. Mal mehr, mal weniger verständlich aufgebaut, immer aber in kompliziertem Juristendeutsch verfasst. Das Kleingedruckte macht Kunden nervös. Es ist ja nicht so, dass Verbraucher in diesen Tagen Banken viel Vertrauen entgegenbringen. Und so hat denn Eva Raabe, Fachfrau für Finanzen bei der Verbraucherzentrale in Hessen, am Beratungstelefon zurzeit vor allem eine Aufgabe, wie sie sagt: verunsicherte Verbraucher beruhigen.

Die neuen Regeln haben Banken nicht aus Willkür ins Leben gerufen, wie Raabe sagt. Sie setzen damit in erster Linie die EU-Zahlungsrichtlinie (Sepa) in deutsches Recht um. Diese hat das Ziel, den Zahlungsverkehr in Europa zu vereinheitlichen und schneller zu machen. Allein 700 000 Exemplare hat die Frankfurter Sparkasse verschickt. „Wir mussten die rechtlichen Rahmenbedingungen so formulieren, dass sie rechtlichen Auseinandersetzungen Stand halten“, begründet Sprecher Sven Matthiesen die Umfänge.

Bis 150 Euro bei Verlust der EC-Karte

Auswirkungen haben die Regeln unter anderem auf Überweisungen, Lastschriften und die Haftung bei Missbrauch von Bankkarten und Online-Banking.

Die für Verbraucher wichtigste Änderung betrifft die Haftung beim Verlust der EC-Karte oder Kreditkarte. Bis zu 150 Euro dürfen Geldinstitute verlangen, wenn die Plastikkarte gestohlen und damit Geld bis zur Kartensperrung abgehoben wird. Und zwar unabhängig davon, ob der Besitzer nachlässig war, weil er etwa die Pin-Nummer mit oder, noch schlimmer, auf der Karte herumtrug, oder nicht. Bisher wurden Verbraucher nur dann zur Kasse gebeten, wenn sie ihre Sorgfaltspflicht verletzt hatten, dann aber oft mit höheren Beträgen.

Pin auf Karte notiert

Allerdings wird nicht jede Bank ihren Kunden die Selbstbeteiligung in Rechnung stellen. Die Frankfurter und die Nassauische Sparkasse sowie die Frankfurter Volksbank verzichten auf die Einführung der Mithaftung, wenn den Kunden am Kartenmissbrauch keine Schuld trifft, wie sie versichern. Die Deutsche Bank und die Commerzbank werden dagegen ihre Kunden bei EC-Karten-Verlust mit 150 Euro am Schaden beteiligen. Im Zweifel sollten Kunden bei ihrer Bank nachfragen, welche Regelung für sie gilt.

Ohnehin muss sich noch weisen, wie kulant die Banken beim Thema Kartenverlust tatsächlich sind. Nach Erfahrung der Verbraucherzentrale Hessen hatten Bankkunden in der Vergangenheit große Mühe, vor Gericht glaubhaft zu machen, sie seien nicht fahrlässig mit Pin und Geldkarte umgegangen. „Wenn bald nach dem Verlust der Karte mit Eingabe der Pin Geld abgehoben wird, gehen die Gerichte im der Regel davon aus, dass die Pin auf der Karte notiert war“, sagt Raabe. „Das geht an der Realität vorbei.“ In einem Fall habe eine ältere Kundin, der genau dies unterstellt worden sei, den Umschlag mit der Pin noch verschlossen im Schrank liegen gehabt.

Der Name fällt bei Überweisungen weg

Für Verbraucher ebenfalls wichtig sind neue Regeln bei Überweisungen. Egal ob diese per Online-Banking, am SB-Terminal oder per Überweisungsbeleg eingereicht werden – fortan sind nur noch Kontonummer und Bankleitzahl maßgeblich. Ein Abgleich mit dem Namen des Empfängers, wie er bisher bei Überweisungsbelegen vorgeschrieben war, entfällt im Sinne schnellerer Geldwege. Innerhalb Europas muss die Zahlung in Zukunft innerhalb von drei Tagen eintreffen, mit Beleg hat die Bank einen Tag länger Zeit. Hat sich ein Zahlendreher eingeschlichen und das Geld landet bei einem falschen Empfänger, hat der Kunde nur die Möglichkeit, es bei diesem zurückzufordern.

Die Sorgfalt gewinnt an Bedeutung, da zum einen Überweisungsaufträge von November an nicht mehr widerrufen werden können, wenn sei einmal unterwegs sind. Auch ein sofort entdeckter Fehler kann dann nicht mehr korrigiert werden. Der Kunde ist auf die Kulanz der Banken angewiesen. Hinzu kommt die Fehleranfälligkeit bei den bis zu 34 Stellen umfassenden Zahlenkolonnen (Iban und Bic) auf Auslandsüberweisungen.

Ein Vergleich lohnt sich

Innerhalb Deutschlands gelten weiter die bisherigen Kontonummern und Bankleitzahlen. Und dabei soll es nach Aussage des Bankenverbandes zumindest mittelfristig auch bleiben.

Neu ist, dass das Lastschriftverfahren nun auch für Zahlungen innerhalb Europas möglich ist. Das hat den Vorteil: Wer etwa eine Ferienwohnung in Spanien besitzt, kann jetzt die Stromkosten von seinem deutschen Konto einziehen lassen und braucht dafür keines in Spanien. Auch die Rechnung für die Internet-Bestellung in Großbritannien kann der Kunde künftig per Lastschrift begleichen. Die Volks- und Raiffeisenbanken sowie die Großbanken bieten die Sepa-Lastschrift bereits an, die Sparkassen sind noch nicht dabei. In einem Jahr müssen alle Institute die Lastschrift anbieten.

Interessant für Verbraucher wird sein, wie sich die Gebühren entwickeln. Ein „Preis- und Leistungsverzeichnis“ soll für Transparenz sorgen. Preislisten findet man bereits jetzt auf den Internetseiten vieler Banken. Laut Raabe ist auch bisher schon ein Aushang in jeder Filiale vorgeschrieben. Ein Vergleich lohnt sich. So kostet etwa die Auslandsüberweisung auf Papier bei der Deutschen Bank 8,50 Euro. Wenn sie der Kunde am Terminal oder online erledigt nur 1,50 Euro.

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