07.12.2009 · Die Entscheidung wird zur Kabinettsache. Ob das Verkehrsministerium Revision gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs zum Flughafenausbau einlegt, ist noch unklar. Zuvor müssten die Gründe des Spruchs zu den Nachtflügen geprüft werden, heißt es.
Von Helmut SchwanDie Entscheidung wird zur Kabinettsache. Ob das hessische Verkehrsministerium Revision gegen das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) zum Flughafenausbau einlegt, soweit es nach dem Ausbau des Frankfurter Flughafens den Spielraum für Nachtflüge bei „annähernd Null“ sieht, soll erst nach intensiver Prüfung der schriftlichen Gründe geklärt werden, hieß es auch zu Wochenanfang in Wiesbaden.
Wie berichtet, liegen diese – mehr als 400 Seiten umfassend – seit Freitag den Beteiligten vor. Der VGH hat darin seine Auffassung bekräftigt, die durch den Planfeststellungsbeschluss genehmigten 17 Flüge zwischen 23 und 5 Uhr würden die Interessen der lärmbelasteten Anwohner nicht ausreichend berücksichtigen und widersprächen früheren politischen und rechtlichen Festlegungen, unter anderem im Landesentwicklungsplan. Auch Flughafenbetreiber Fraport AG will sich erst zu einem späteren Zeitpunkt äußern.
Grüne erinnern an „Versprechen“
Die Opposition im Landtag nahm das Urteil zum Anlass, wiederum von der Landesregierung zu verlangen, auf Rechtsmittel zu verzichten und den Planfeststellungsbeschluss im Sinne des VGH zu ändern. Der Vorsitzende der SPD-Fraktion Thorsten Schäfer-Gümbel sagte, die SPD erwarte eine eindeutige Aussage in der nächsten Landtagssitzung. „Ja zum Ausbau und Ja zum Nachtflugverbot – das ist die Position der SPD, das ist die Position des Verwaltungsgerichtshofes, und das war einmal die Position von CDU und FDP“.
Auch die Grünen riefen die Landesregierung auf, „zum Versprechen an die Region zurückkehren“. Immer wieder hätten Ministerpräsident Koch und sein Stellvertreter Jörg-Uwe Hahn (FDP) betont, der Ausbau des Flughafens und das Nachtflugverbot seien zwei Seiten einer Medaille. Mit „unsäglichen Tricks“ hätten sie dann versucht, davon Abstand zu gewinnen. Der VGH habe es ihnen jetzt schriftlich gegeben, dass ein Nachtflugverbot möglich und im Interesse der Bevölkerung sogar dringend geboten sei, sagte Grünen-Fraktionschef Tarek Al-Wazir. Hermann Schaus, innenpolitischer Sprecher der Fraktion der Linken, kritisierte an dem Urteil, dass die Planungshoheit der Anrainerkommunen drastisch beschnitten werde, damit der Flughafenbetreiber „seine Expansionspläne verwirklichen kann“.
VhU: Bis nach Karlsruhe gehen
Die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) rief hingegen Verkehrsminister Dieter Posch (FDP) auf, den Planfeststellungsbeschluss „bis zum Bundesverwaltungsgericht zu verteidigen“, damit die Zahl der Ausnahmen vom Nachtflugverbot nicht verringert werden müsse. „Der Weltflughafen Frankfurt darf nachts nicht dicht gemacht werden – anderenfalls könnten Tausende Arbeitsplätze in der Logistikbranche verloren gehen“, sagte Volker Fasbender, Hauptgeschäftsführer der VhU.
Aus Sicht des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) ist es eine Frage der Glaubwürdigkeit und nicht abstrakter Rechtsfragen, ob das Land Revision einlegt.
Helmut Schwan Jahrgang 1956, Redakteur in der Rhein-Main-Zeitung, verantwortlich für den Rhein-Main-Teil der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.
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