03.09.2008 · Den Schulverweigerern aus Herleshausen droht ein weiteres Strafverfahren. Das Schulamt in Bebra hat erneut Strafantrag gegen die Eltern von sieben Kindern gestellt. Die Eltern waren im Juni zu drei Monaten Haft verurteilt worden, weil sie aus religiösen Gründen die Schulpflicht ignoriert hatten.
Den sogenannten Schulverweigerern aus dem nordhessischen Herleshausen droht ein weiteres Strafverfahren. Das Schulamt in Bebra habe erneut Strafantrag gegen die Eltern von sieben Kindern gestellt, sagte der leitende Schulamtsdirektor Arno Meißner am Mittwoch. „Diese Eltern schicken ihre Kinder nach wie vor nicht zur Schule“, sagte Meißner und bestätigte einen Bericht der „Werra-Rundschau“. Nun müsse die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt prüfen.
Das Landgericht Kassel hatte die Eltern im Juni zu drei Monaten Haft verurteilt, weil das Paar aus religiösen Gründen die Schulpflicht ignoriert und die Kinder nicht zur Schule schickt. Gegen das Urteil hatten die Eltern Revision eingelegt. „Die Erziehung der Kinder ist Sache der Eltern, nicht des Staates“, hatte die Mutter zur Begründung gesagt. Sie könne ihren Kindern nicht zumuten, sie auf eine Schule zu schicken: „Es ist ein Ort, an dem das Christentum keine Bedeutung hat und die christlichen Werte keine Rolle spielen.“
Das christlich-fundamentalistisch geprägte Paar unterrichtet seine Kinder seit Jahren selbst. Dafür gaben der Journalist und die private Musiklehrerin - beide mit Hochschulabschluss - sogar ihre Berufe auf. Die Familie lebt nach eigenen Angaben von Einnahmen für Nachhilfeunterricht und von Kindergeld. Sozialhilfeleistungen beziehe sie nicht.
Strafantrag bezieht sich auf drei der vier schulpflichtigen Kinder
Bis zur gesetzten Frist am 31. August habe das Paar nicht nachgewiesen, dass seine schulpflichtigen Kinder regelmäßig eine anerkannte Schule besuchen, sagte der Amtsleiter zur Begründung des Strafantrags. Zudem habe das Schulamt selbst bei allen infrage kommenden Schulen recherchiert, ohne Nachweise zu finden, dass die Kinder der Familie eine öffentliche Schule besuchen. Laut Meißner bezieht sich der Strafantrag auf drei der vier schulpflichtigen Kinder. Ein Kind besuche nach derzeitigem Kenntnisstand eine Berufsschule.
Die Eltern stellten im August laut Meißner beim Schulamt einen Antrag auf Errichtung einer eigenen Schule, ohne ein konkretes Konzept vorzulegen. Das Schulamt habe dem Paar daraufhin mitgeteilt, welche Voraussetzungen für die Schaffung einer eigenen Schule zu erfüllen seien und in dem Schreiben betont, dass „ein Ansinnen zur Errichtung einer Schule nicht automatisch von der Schulpflicht entbindet“, sagte Meißner. Bislang liege dem Schulamt noch keine Antwort des Elternpaares vor.
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