30.07.2008 · In Hessens Gaststätten darf wieder geraucht werden. Voraussetzung ist, die Kneipen sind nicht größer als 75 Quadratmeter und haben nur einen Raum. Das Nichtraucherschutzgesetz ist hinfällig geworden.
Wirte von Einraumgaststätten in Hessen dürfen von sofort an in ihren Lokalen das Rauchen erlauben. Die Gaststätte darf allerdings nicht mehr als 75 Quadratmeter umfassen. Sie darf lediglich eine Schankkonzession besitzen, also kein Speiselokal sein, und Minderjährige dürfen keinen Zutritt haben. Mit dieser Anweisung an die kommunalen Ordnungsämter hat das hessische Sozialministerium auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Nichtraucherschutz reagiert.
In Hessen war bislang das Rauchen lediglich in abgetrennten Nebenräumen von Gaststätten gestattet. In Lokalen, die aus nur einem Raum bestehen, durfte bisher überhaupt nicht geraucht werden. Mit dem Urteil der Verfassungsrichter ist das hessische Nichtraucherschutzgesetz, das im vergangenen Oktober in Kraft getreten war, hinfällig. Es muss durch eine neue Regelung ersetzt werden; die Anweisung des Sozialministeriums ist deshalb nur vorläufig.
Nichtraucherschutzgesetz muss neu ausgehandelt werden
Die Richter hatten in ihrem Urteil entschieden, dass es rechtmäßig sei, ein striktes Rauchverbot für alle Lokale zu erlassen. Wenn hingegen Ausnahmen gestattet würden wie das Rauchen in separaten Räumen, müssten Ausnahmen vom Rauchverbot auch für ganze Betriebe möglich sein, die sonst unzulässig benachteiligt wären. Der Geschäftsführer des hessischen Hotel- und Gaststättenverbandes, Clauss Tiemeyer, sagte der F.A.Z., die Wirte könnten mit dem Urteil und der schnellen Reaktion darauf erst einmal zufrieden sein. „Das ist ein Erfolg, aber nur ein Teilerfolg“, fügte er hinzu. Bedauerlich sei, dass die Kriterien für Größe und Betriebsart der Einraumlokale „restriktiv festgelegt“ worden seien. Mit Spannung erwarte die Gastronomie nun die anstehenden Auseinandersetzungen um eine Neufassung des Nichtraucherschutzgesetzes in Hessen.
Von einer solchen Novelle haben die Landtagsparteien noch sehr unterschiedliche Vorstellungen. CDU und FDP forderten eine Lockerung der bisherigen Regelung für kleinere Kneipen. Nach Ansicht von SPD und Grünen im Landtag muss dagegen der Schutz von Nichtrauchern im Vordergrund stehen. Der CDU-Abgeordnete Axel Wintermeyer sagte, eine möglichst breite Mehrheit für die Gesetzesänderung sei wünschenswert.
Es sei auch ein völliger Verzicht auf Raucherräume zu prüfen, forderte der Grünen-Abgeordnete Mathias Wagner. Der SPD-Politiker Thomas Spies sagte: „Noch mehr Ausnahmen im Gesetz werden die Sache nicht einfacher und nicht effektiver machen.“ Der FDP-Abgeordnete Florian Rentsch verlangte, dass alle Betreiber von Einraumkneipen in Hessen künftig selbst entscheiden sollten, ob sie das Rauchen erlauben. Eine entsprechende Landtags-Initiative der FDP ist schon im parlamentarischen Verfahren. Die Linke hat nach eigenen Angaben ihre Position noch nicht festgelegt.
Landesärztekammer: Rauchverbot positiv für die Gesundheit
Die Präsidentin der Landesärztekammer, Ursula Strüwe, wertete das Karlsruher Urteil als Chance für ein ausnahmsloses Rauchverbot in der Gastronomie. Nach Angaben der Techniker-Krankenkasse hat das Rauchverbot in Hessen die gesundheitlichen Belastungen nichtrauchender Gastronomie-Kräfte halbiert. Zu den typischen Beschwerden zählten Kurzatmigkeit, tränende Augen, Halsschmerzen und Husten.
Auswirkungen hat das Urteil, das auf Klagen von Wirten aus Berlin und Baden-Württemberg zurückgeht, auch in Bayern und Rheinland-Pfalz. Theo Keller, Vorsitzender des Hotel- und Gaststättenverbandes im Kreis Miltenberg und Seniorchef der „Hotel-Brauerei“, lobte das Urteil und nannte es „eine demokratische Entscheidung“ für mündige Bürger. Die Inhaber der Eckkneipen könnten nun entscheiden, ob bei ihnen geraucht werde dürfe oder nicht. Und die Gäste könnten frei wählen, welches Lokal sie besuchten. Eine solche Lösung brauche man auch in Bayern. Die kleinen Gaststätten hätten schon genug gelitten.
In Rheinland-Pfalz will sich der Verfassungsgerichtshof in Koblenz am Montag dazu äußern, wie er mit einem bei ihm noch anhängigen Verfahren gegen das Nichtraucherschutzgesetz umgehen will. Bisher darf landesweit in Einraumgaststätten noch immer geraucht werden, wenn sie inhabergeführt sind. Gesundheitsministerin Malu Dreyer (SPD) sagte, sie bedauere das Karlsruher Urteil, erwarte aber, dass die Verfassungsrichter in Koblenz zu einem ähnlichen Ergebnis kommen werden.