10.02.2010 · Die Länder Hessen und Bayern haben sich beim Bundesverfassungsgericht für eine Grundgesetzänderung ausgesprochen, um auch im Inland Militäreinsätze zu ermöglichen.
Die Länder Hessen und Bayern haben sich beim Bundesverfassungsgericht für eine Grundgesetzänderung ausgesprochen, um auch im Inland Militäreinsätze zu ermöglichen. Die Bundesrepublik könne auf den Einsatz der Bundeswehr zur Abwehr von Terror-Gefahren aus der Luft nicht verzichten, betonten Hessens Innenminister Volker Bouffier (CDU) und sein bayerischer Kollege Joachim Herrmann (CSU) in Karlsruhe. Die Verfassungsrichter befassen sich seit Mittwoch auf Antrag der beiden Bundesländer erneut mit der Möglichkeit eines militärischen Bundeswehreinsatzes im Inland.
Anlass ist ein Verfahren zum Luftsicherheitsgesetz, das eigentlich mit einem Urteil von 2006 erledigt schien. Damals hatte Karlsruhe ein Gesetz von Rot-Grün gekippt, das den Abschuss von Passagierflugzeugen erlaubte, wenn es von Terroristen als Waffe benutzt würde. Nach Ansicht von Bayern und Hessen hätte der Bundesrat dem Gesetz zur Regelung von Luftsicherheitsaufgaben zustimmen müssen. Darum zogen sie nach Karlsruhe.
Keine ausreichende verfassungsrechtliche Grundlage
Die Regelungen in dem derzeitigen Gesetz böten keine ausreichende verfassungsrechtliche Grundlage, kritisierten Bouffier und Herrmann. „Wir brauchen eine eindeutige, zweifelsfreie Handlungsgrundlage“, forderte Bouffier. Dies sei der Staat den gefährdeten Menschen, den Einsatzkräften und den Entscheidungsträgern schuldig. Bouffier verwies darauf, dass er als Innenminister Hessen verantwortlich sei für den verkehrsreichsten Flughäfen in Europa. Zentrale Frage sei darum für ihn: „Wie können wir handeln, wenn Gefahr eintritt?“
Dass es sich nicht nur um einen juristischen Streit, sondern um sehr praktische Überlegungen handele, zeige ein Vorfall von Januar 2003: Damals hatte ein geistig verwirrter Mann aus Darmstadt einen Motorsegler entführt und gedroht, sich auf das Gebäude der Europäischen Zentralbank (EZB) zu stürzen. Zuvor war er mehrere Stunden über der Frankfurter Innenstadt und dem Bankenviertel gekreist. Er wurde zur Landung auf dem Rhein-Main-Flughafen gezwungen und festgenommen.
Zweiter Senat könnte Waffeneinsatz im Inland zulassen
Auch vor diesem Hintergrund verfolgt Hessen gemeinsam mit Bayern, Sachsen und Thüringen eine Grundgesetzänderung, die Luftabwehrmaßnahmen bei Terrorangriffen erlaubt. Einen entsprechenden Antrag brachten sie 2004 im Bundesrat ein. „Dieser ist nach wie vor anhängig“, betonte Bayerns Innenminister Herrmann (CSU) vor Gericht.
Der Zweite Senat wolle die schwierige Frage des Einsatzes der Bundeswehr im Innern nochmals grundsätzlich einer Prüfung unterziehen, kündigte Vize-Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle an. Denkbar ist dabei, dass der Zweite Senat - anders als der Erste Senat bei seinem Urteil von 2006 - den Waffeneinsatz im Inland zulässt.