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Lebensmittel-Imitate Eine Pizza ohne Schummel-Schinken

16.07.2009 ·  Algenkonzentrat statt Meerrettich, Stärke-Gel statt Fleisch: Bei Lebensmitteln wird getrickst, was die Imitaten-Liste hergibt. Die Schummler-Skandale habe auch ihr Gutes: Verbraucher schauen genauer hin, und Politiker erkennen Missstände.

Von Petra Kirchhoff
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Sabine B. hat beim Italiener an der Berger Straße in Frankfurt die Probe gemacht: „Ich hätte gerne eine Pizza ohne Schummel-Schinken und mit echtem Käse. Haben Sie so etwas?“ Der Kellner schaute etwas irritiert und erklärte ihr dann, die Küche verwende Formschinken, Fleisch aus Schulterstücken. So stehe es auch auf der Karte. Das war Sabine B. bisher nicht aufgefallen. In Zukunft wird sie öfter auf die Sternchen-Angaben achten und auch die Zutatenliste von Lebensmitteln genauer studieren, wie sie sagt. Denn Berichte über Imitate haben ihr den Appetit gehörig verdorben.

Nach Kritik am Käse, der keiner ist, weil er kein Milch-, sondern Pflanzenfett enthält, sorgt nun sogenannter Mogel-Schinken für Schlagzeilen. Er besteht vor allem aus Stärke-Gel und Wasser und nur zu einem gewissen Teil aus Fleisch (siehe Info-Kasten). Hessische Lebensmittelkontrolleure hatten bei Proben von Schinken für Pizzen und Salate festgestellt, dass zwei Drittel der überprüften Pizzabäcker keinen Kochschinken, sondern ein billiges Imitat verwendeten. Im Handel wurden knapp ein Fünftel der Schinken-Proben beanstandet. Beim Käse gab es ebenfalls Kritik an nahezu jedem fünften Produkt. Zudem war auf jedem fünften Käsebrötchen kein echter Käse.

Davon stirbt man nicht

Imitate gelten zwar nicht als gesundheitsschädlich, und sie sind auch nicht verboten, allerdings dürfen sie nicht als Original ausgegeben werden. Billiger Ersatz muss nach europäischem Recht auch als solcher gekennzeichnet werden. Sonst liegt eine Täuschung der Verbraucher vor und damit eine Ordnungswidrigkeit. Bei Vorsatz ist es gar eine Straftat, die nach Angaben des hessischen Verbraucherschutzministeriums mit einem Bußgeld oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet wird.

Die Vorgaben sind streng. Käse darf schon dann nicht mehr als Käse bezeichnet werden, wenn Milch- nur teilweise durch Pflanzenfett ersetzt wurde. Und Schinkenersatz ist kein Schinken und kein Formfleischschinken, was die Gastronomie, wie die Kontrollen in Hessen zeigen, gern ignoriert. Bei einer Pizza mit Schinkenersatz müsste es etwa heißen: „Pizzabelag aus Vorderschinkenanteilen nach Brühwurstart zusammengefügt.“

Algenkonzentrat statt Meerrettich

Lebensmittelhersteller behelfen sich mit Tricks, indem sie die Bezeichnung Käse-Imitat etwa durch den Begriff „überbacken“ umgehen. Wie sehr bei den Zutaten gespart wird, zeigt eine Liste mit Lebensmitteln, die die Verbraucherzentrale Hamburg neu ins Internet gestellt und damit für Wirbel gesorgt hat. Danach sind etwa Wasabi-Erdnüsse von Lorenz Bahlsen Snack-World nicht mit dem namensgebenden japanischen Meerrettich gewürzt, sondern mit Algenkonzentrat. In den Schokoladenkeksen (Mini Keks Bolde) von Delacre steckt keine richtige Schokolade, und bei den „Fol Epi Scheiben Nuss“ von Fromageries Rambol handelt es sich um eine Schmelzkäsezubereitung, die nur zu 65 Prozent aus Käse besteht.

Im Handel wie im Restaurant gilt: Wer die Imitate in der Zutatenliste oder auf der Speisekarte berücksichtigt, ist fein raus. „Je länger die Zutatenliste ist, um so kritischer sollten Verbraucher daher sein“, sagt Hartmut König, Ernährungsexperte der Verbraucherzentrale Hessen.

Verbraucherschützer wie König fordern seit langem, dass Hersteller deutlicher kennzeichnen, wenn sie Imitate verwenden. Die Begriffe Schinken und Käse sollten bei minderwertigem Ersatz erst gar nicht mehr genannt werden dürfen.

Ross und Reiter nennen

Zudem monieren Verbraucherschützer, dass bei amtlichen Untersuchungen, wie etwa bei der Schinken-Kontrolle in Hessen, die Namen der Schummler geheim gehalten werden. „Schon beim ersten Verstoß müssen Ross und Reiter genannt werden. Das ist die beste Prävention gegen weitere Verstöße“, fordert König. Der Gammelfleisch-Skandal habe schließlich gezeigt: „Beim zweiten Mal wurden genau die Hersteller erwischt, die früher auch schon unsauber gearbeitet haben.“

Die hessischen Kontrolleuren haben dagegen nur damit gedroht, diejenigen Anbieter im Internet öffentlich zu machen, die ein zweites Mal beim Schummeln erwischt werden. Dies sei Abschreckung genug: „Bisher ist unserem Ministerium kein einziger Wiederholungsfall bekanntgeworden, bei dem Verbrauchern in Gaststätten ein zweites Mal falsch gekennzeichnete Produkte untergeschoben worden sind“, heißt es auf Anfrage.

Ohne vorherige Anhörung des Beschuldigten ist das ohnehin nicht zu machen. Die rechtliche Situation ist sehr knifflig, wie eine Anfrage beim Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde deutlich macht. Alle Fälle, bei denen keine klare Gesundheitsgefährdung vorliege, gelte es, im Einzelfall zu prüfen, heißt es. Dabei müssten auch die wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens, das beschuldigt wird, mitberücksichtigt werden. Unter Umständen könne eine Behörde bei Veröffentlichung haftbar gemacht werden.

NRW mutiger als Hessen

Nun aber kommt Bewegung in die Sache. Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) hat ein entschlosseneres Vorgehen bei der Nennung von Unternehmen angekündigt. Dazu müsse das Verbraucherinformationsgesetz verschärft werden. Zustimmung gab es gestern aus Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. Im bevölkerungsstärksten Bundesland ist man ohnehin schon mutiger als anderswo. In einem Pestizidreport auf der Internetseite des Verbraucherschutzministeriums können Verbraucher bereits seit 2007 nachlesen, bei welcher Supermarktkette Obst und Gemüse wie stark oder wie gering belastet ist. Nach Angaben eines Sprechers ist die Behörde bereits dabei, eine Datenbank aufzubauen, in der Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht gesammelt werden.

So wird getrickst:

Lebensmittelimitate sind Produkte, die ein anderes Lebensmittel nachahmen. Hersteller verwenden dabei Rohstoffe, die nichts oder nur wenig mit dem echten Lebensmittel zu tun haben. Das ist dann kein Verstoß gegen das Gesetz, wenn Imitate als solche gekennzeichnet sind.

Schinken ist aus einem gewachsenen Stück aus der Beckenregion des Schweins geschnitten. Von Mogel-Schinken spricht man dann, wenn Kochschinken aus Reststücken besteht, die in ein schnittfestes Stärke-Gel eingebettet sind. Schinkenimitate haben einen Fleischanteil von durchschnittlich 60 Prozent, mitunter auch nur 40 Prozent bei einem hohen Wasseranteil. In der Gastronomie verwendet wird oft Formfleischschinken, der in der Struktur weitgehend Kochschinken entspricht. Er besteht zu 90 Prozent aus zusammengefügten Fleischstücken. Als Bindemittel dient das Eiweiß des Fleisches.

Käse ist zu 100 Prozent aus Milch hergestellt. Als Analog- oder Kunstkäse werden käseähnliche Erzeugnisse bezeichnet, die nicht oder nur zu einem Teil aus Milch oder Milchprodukten hergestellt werden, sondern aus Eiweiß, Pflanzenfetten, Verdickungsmitteln, Geschmacksverstärkern sowie Aroma- und Farbstoffen.
Fruchtjoghurt produzieren Hersteller nicht mit Erdbeeren oder Kirschen, sondern mit Aromastoffen. Industriell hergestelltes Milcheis besteht oft aus Pflanzenfett statt Milchfett. Die Vanille kommt meistens nicht aus der Schote. (hoff./dpa)

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