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Kontrollen von Dunkelhäutigen Zwischen Taktik und Diskriminierung

 ·  Kontrolliert die Polizei gezielt Dunkelhäutige? Der Vorwurf ist schwer zu belegen, die Rechtslage unscharf. Das macht es den Beamten wie auch den Betroffenen schwer.

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Der Vorwurf ist nicht an Statistiken festzumachen, und das ist ein Problem, sowohl für die, die ihn machen, als auch für die, die ihn aushalten müssen. Die einen flüchten sich deshalb in Schimpfworte, und die anderen sagen Sätze, die eigentlich nichts sagen. „Wir stellen Fragen, weil wir Informationen brauchen“ ist so ein Satz. Den hat der Präsident der Bundespolizeidirektion am Frankfurter Flughafen, Wolfgang Wurm, gesagt, als er sorgfältig nach den richtigen Worten gesucht hat. Er wollte damit dem Vorwurf begegnen, die Polizei bitte Menschen allein wegen ihrer Hautfarbe um ihren Ausweis.

Wurm muss vermitteln: zwischen dem Verdacht, einer latent rassistischen Organisation vorzustehen, und seinen Erfahrungen damit, was hilft im Kampf gegen Schleusungen, Menschenhandel und Zwangsprostitution. Die fehlende Statistik ist dabei eines seiner Probleme. Eine komplizierte Rechtslage und Menschen, die immer wieder von schlimmen Erfahrungen erzählen, sind zwei andere.

Metallschilder mit Bekenntnis

Die Bundespolizei am Frankfurter Flughafen hat gestern ihre Unterstützung der Initiative „Respekt! Kein Platz für Rassismus“ gefeiert. „Respekt!“ wurde 2006 in Frankfurt gegründet, steht unter der Schirmherrschaft der ehemaligen Fußballerin Steffi Jones und brachte bisher vor allem in Fußballstadien Metallschilder mit dem Bekenntnis gegen Rassismus an.

Es sei innerhalb der Initiative umstritten gewesen, ob man der Bitte der Bundespolizei zur Zusammenarbeit nachkommen solle, sagte Niko Miosga, der Mitarbeiter der Initiative ist. In den vergangenen Tagen musste er viele anonyme Anrufe aushalten, in denen „Respekt!“ für die Aktion mit der Bundespolizei beschimpft worden ist. Fans der Heidelberger Band Irie Révoltés, die ebenfalls Unterstützer von „Respekt!“ ist, haben sich in einem offenen Brief über „solche Scheiße“ beschwert und unter anderem kritisiert, dass sich Menschen „ausschließlich wegen ihrer Hautfarbe rassistischen und erniedrigten Polizeikontrollen unterziehen“ müssten.

“Wir wollen zusammen an dem arbeiten, was noch nicht gut ist“, sagt Miosga und redet von „hoffentlich Einzelfällen“, wenn er die Vorwürfe anspricht. Gerade ist das Thema besonders sensibel. Erst kürzlich haben zwei dunkelhäutige Frankfurter mehrere Polizisten wegen Körperverletzung und rassistischer Beleidigung angezeigt. Beide sagen, dass sie schon zuvor immer häufiger als ihre weißen Freunde nach ihrem Ausweis gefragt worden seien. Mounir Ackermann, der sagt, von zwei Polizisten in Sachsenhausen zusammengeschlagen worden zu sein, berichtet, dass es eigentlich egal sei, welches Auto er fahre. Er sei schon in großen und kleinen, in teuren und weniger teuren Wagen unterwegs gewesen und immer gleich häufig von Polizisten angehalten worden. Ackermann findet die vielen Kontrollen unangenehm, aber er habe sich inzwischen daran gewöhnt.

„Wollen nicht diskriminieren, sondern Arbeit tun“

Verkehrskontrollen sind nicht das Metier von Wolfgang Wurm, dem Präsidenten der Bundespolizei am Flughafen. Aber auch seine Behörde, bei der es um all die Asylfragen geht und Fälle illegaler Einreise, arbeitet in einem sensiblen Umfeld. „Das wir im Einzelfall nicht immer den richtigen Weg gehen, möchte ich gar nicht abstreiten“, sagte er. Wenn Bundespolizisten Reisende verdachtsunabhängig kontrollierten, wollten sie nicht diskriminieren, sondern nur ihre Arbeit tun. Um gegen Schleuser und Schmuggler vorzugehen, brauchten die Beamten Informationen. „Und die bekommen wir nur von Reisenden aus anderen Ländern“, sagt er. Laut Wurm werden von der Bundespolizei am Flughafen nicht allein Menschen fremder Herkunft angesprochen oder solche, die danach aussehen. Es gebe verschiedene Merkmale, nach denen Stichprobenkontrollen gemacht würden, ein wichtiges sei die Flugverbindung. Passagiere, die auf bei Schleusern beliebten Strecken unterwegs seien, würden häufiger kontrolliert.

Die Rechtslage zu solchen Passkontrollen, wie sie die Bundespolizei am Flughafen oder im Zug einsetzt, ist nicht ganz eindeutig. Sven Adam weiß davon, er ist Anwalt in Göttingen und hat als Einziger bisher einen Fall von „Racial Profiling“, wie die gezielte Kontrolle nach Kriterien wie Hautfarbe oder Religion bezeichnet wird, vor ein Oberverwaltungsgericht gebracht. Geklagt hatte ein deutscher Student mit dunkler Hautfarbe, der von Bundespolizisten auf einer Fahrt von Kassel nach Frankfurt kontrolliert worden war. In einem Strafverfahren, dass die Polizisten gegen den Studenten wegen Beleidigung angestrengt hatten, sagte einer der Beamten, er habe den 26 Jahre alten Mann kontrolliert, weil der „in das Raster gefallen ist, weil er anderer Hautfarbe ist.“

Der Student klagte. Er wollte, dass ein Gericht die Rechtswidrigkeit der Ausweiskontrolle feststellte. Das Verwaltungsgericht Koblenz erlaubte es der Bundespolizei in einem ersten Urteil, Bahnpassagiere einzig aufgrund ihrer Hautfarbe zu kontrollieren. Im Berufungsprozess am Oberverwaltungsgericht Koblenz stellte die Richterin im Oktober gleich am ersten Verhandlungstag fest, dass die verdachtsunabhängige Kontrolle von dunkelhäutigen Menschen gegen den Gleichheitsgrundsatz in Artikel 3 des Grundgesetzes verstoße. Die Bundespolizei entschuldigte sich bei dem Studenten, der Rechtsstreit wurde beendet. Rainer Wendt, der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, warf dem Gericht damals „schöngeistige Rechtspflege“ vor, die sich nicht an der Praxis ausrichte. Die Entscheidung mache die Polizeiarbeit nicht leichter.

Kein Verbot von Racial Profiling

Die Feststellung des Oberverwaltungsgerichts hat die Sache jedenfalls juristisch nicht wesentlich leichter gemacht. Das liegt an einem einzigen langen Satz im Bundespolizeigesetz, an Paragraph 22, Absatz 1a. Anwalt Adam, der gerade zwei weitere Mandanten in ihren Klagen gegen mutmaßlich an der Hautfarbe festgemachten Kontrollen vertritt, wäre es am liebsten, wenn es diesen Paragraphen nicht mehr gäbe. Dann, so sagt er, brauche es auch kein explizites Verbot von Racial Profiling, wie es das in den Vereinigten Staaten und Großbritannien gibt. Nach dem Paragraphen dürfen Bundespolizisten jede Person kurzzeitig befragen und deren Ausweise verlangen, um eine unerlaubte Einreise nach Deutschland zu verhindern.

Nach den Worten von Wolfgang Wurm von der Bundespolizei umfasst dieser Paragraph zugleich auch ein Verbot von Kontrollen einzig wegen der Hautfarbe, weil laut dem Gesetzestext auch „grenzpolizeiliche Erfahrungen“ in die Auswahl der zu kontrollierenden Personen einbezogen werden müssen. Das heißt, dass nicht allein die Hautfarbe Kriterium sein darf, sondern zusätzlich beispielsweise auffälliges Verhalten. Sven Adam hält es dagegen für besser, wenn der Paragraph gestrichen würde: Ohne die weit gefasste Erlaubnis verdachtsunabhängiger Kontrollen gebe es auch keine Diskussion darüber, nach welchen Merkmalen Personen zu solchen Kontrollen herangezogen werden dürfen.

„Wir brauchen Informationen. Und die kriegen wir nur von Reisenden aus anderen Ländern.“ Wolfgang Wurm, Präsident der Bundespolizeidirektion am Flughafen

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Von Matthias Alexander

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