Der hessische SPD-Fraktions- und Parteivorsitzende Thorsten Schäfer-Gümbel hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet kritisiert. Der Entwurf sei in seiner derzeitigen Fassung „kein wirksamer Beitrag zur Bekämpfung der Kinderpornographie“, sagte Schäfer-Gümbel der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Man könne nicht im Internet „Stoppschilder aufbauen, die schnell zu umgehen sind, während die abscheulichen Inhalte auf den Servern liegenbleiben“.
Bei den geplanten Sperren wird zwar die Weiterleitung eines Nutzers zu kinderpornographischen Seiten blockiert, die Inhalte bleiben aber auf Umwegen verfügbar. Kinderpornographie sei international geächtet, sagte Schäfer-Gümbel. Daher müsse es möglich sein, Wege zu finden, um auch auf ausländischen Servern schnell und unbürokratisch „diesen kriminellen Dreck auszutrocknen“. Die meisten Server stünden in den Vereinigten Staaten, Australien und in europäischen Ländern.
„Entweder gar nicht oder nur in sehr veränderter Form“
Zuvor hatte auch der hessische SPD-Bundestagsabgeordnete Gregor Amann den Gesetzentwurf abgelehnt, der auf eine Initiative von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) zurückgeht. „Da ich weiß, dass viele meiner Kollegen/innen in der SPD-Fraktion in dieser Frage genauso denken, gehe ich momentan davon aus, dass dieses Gesetz in dieser Legislaturperiode entweder gar nicht oder nur in sehr veränderter Form beschlossen wird“, schrieb Amann im Internetforum www.abgeordnetenwatch.de.
Am selben Ort teilte der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dieter Wiefelspütz, am Montag mit, er befürworte die Einführung einer Stopp-Seite lediglich als „Stopp- und Warnfunktion“. An dieser Seite sollten „keine Daten zum Zweck der Strafverfolgung gespeichert werden. Ob das mit dem Legalitätsprinzip vereinbar ist, wird zu klären sein.“ Für die Strafverfolgung von Internetnutzern, die auf die Stoppseite umgeleitet werden, hatte sich dagegen vor allem Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) eingesetzt.
Für die Verabschiedung des Gesetzes in dieser Legislaturperiode bliebe der Koalition nicht mehr viel Zeit. In der zweiten Juniwoche wird der Entwurf den Bundestag passieren - oder eben nicht. An diesem Mittwoch wird der Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Technologie in einer weiteren öffentlichen Anhörung über den Gesetzentwurf beraten.

