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Internet Rache in Web 2.0

 ·  Im Internet grassieren Rufmord und Mobbing. Versuche, die Verleumder zu finden, gestalten sich schwierig. Auch die Möglichkeiten der Polizei sind begrenzt. Und was erst einmal online steht, wird so schnell nicht verschwinden.

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Prostitution, Inzest und Alkoholsucht. Frau Schmidt (Name geändert) in einer Kleinstadt nahe Frankfurt führt ein lasterhaftes Leben. So zumindest ist es nachzulesen auf einer einschlägigen amerikanischen Internetseite. Neben weiteren wüsten Beschimpfungen und Anschuldigungen eines anonymen Internetusers ragt ein Bild aus der Vogelperspektive. Es zeigt die Straße der Frau, sogar ihr Haus ist mit einem roten Punkt markiert.

Die amerikanische Website bietet weltweit Internetnutzern, die sich über ihre Nachbarn in der Anonymität und Öffentlichkeit des Internets beschweren möchten, jeden gewünschten Raum für Klagen, Schmähungen und Beleidigungen. Und die Möglichkeit, Bilder, Videos, Adresse und Namen seines verhassten Nachbars online zu stellen. Auch deutsche Internetnutzer können sich unter einem Pseudonym anmelden und ungeliebte Nachbarn in deutschen Städten brandmarken.

Im Internet lässt es sich am besten lästern

„Nach der anfänglichen Euphorie über die Vorteile des Internets ist man nunmehr mit einem harten Knall auf dem Boden der Tatsachen angekommen“, sagt Petra Marwitz, Fachanwältin für Urheber-und Medienrecht in Frankfurt. Gefahren wie Rufmord oder Mobbing im Internet seien lange Zeit unterschätzt worden. Ob vom ExFreund veröffentlichte Nacktbilder, wüste Beschimpfungen des Nachbarn oder Hetzkampagnen gegen Lehrer oder den Chef – im Internet ließe es sich am besten lästern. Und das anonym. Täglich erscheinen neue Hass-Seiten im Internet, auf denen die ehemalige Lebensgefährtin „oben ohne“ gezeigt wird oder der Lehrer heimlich im Unterricht mit dem Handy aufgenommen wurde. „Treffen kann es jeden“, sagt Marwitz.

Selbst Andrea Ypsilanti. Ein Radiosender hatte einen als Gag geplanten Anruf zwischen der Vorsitzenden der hessischen SPD und einem Mitarbeiter, der den designierten Bundesvorsitzenden der Partei, Franz Müntefering, imitierte, aufgezeichnet. Obwohl Ypsilanti verbot, das Gespräch zu senden, und trotz der Versuche, den Beitrag zu sperren, tauchte es in einem Videoportal auf. Die SPD erstattete Anzeige.

Die Strafverfolgung gegen Verleumdung im Internet sei oft schwierig, wenn nicht gar aussichtslos, heißt es im Hessischen Landeskriminalamt. Zwar könne der Computer ermittelt werden, von dem aus die Anschuldigungen oder die Fotos ins Internet gestellt worden seien. Stehe dieser allerdings in einem Internetcafé oder werde von mehreren Personen genutzt, drohe die Ermittlung im Sand zu verlaufen.

Opfer digitaler Gewalt sind oft ebenso hilflos wie perplex. „Es scheint ein neuer trauriger Trend zu sein, vor allem junge Frauen mit Nacktfotos zu erpressen“, sagt Angela Wagner von der Beratungsstelle Frauennotruf in Frankfurt. Meist stehe eine gescheiterte Beziehung und der Versuch, eine Trennung zu verhindern, als Motiv hinter der Erpressung. In vielen der durch Mobbing im Internet begleiteten Fälle komme es zu Misshandlungen oder gar zu Vergewaltigungen.

Rückverfolgung über polizeiliche Stellen möglich

Nicht jeder handelt bei übler Nachrede im Internet so entschlossen und besonnen wie Gerhard Fiedler. Der Rechtsanwalt aus Dietzenbach wusste sich zu wehren. Auf besagter „Nachbarseite“ im Internet war auch er beschimpft und beschuldigt worden. Erfahren hat der Rechtsanwalt über seine angeblich „lügnerischen und betrügerischen“ Machenschaften durch Zufall. Sein Sohn fand den Eintrag und informierte ihn sofort. Fiedler konnte anhand der sogenannten IP-Adresse zurückverfolgen, wer die Anschuldigungen online stellte. In Fiedlers Fall arbeiteten sogar mehrere Personen zusammen, um die Verleumdung publik zu machen. Eine ehemalige Klientin bezahlte einen Dritten, damit er die Verleumdung über seinen Computer verbreitete. „In solch einem Fall ist eine Strafverfolgung natürlich noch schwerer“, sagt Fiedler.

Die IP-Adresse ist eine Zahlenfolge, die einen Rechner innerhalb eines Netzwerkes identifiziert. Während Firmennetzwerke oft dieselbe IP-Adresse verwenden, wird Privatnutzern bei jedem Verbindungsaufbau eine neue IP-Adresse zugeteilt. Im Normalfall dürfe man nicht zurückverfolgen, von welchem Computer ein Interneteintrag stamme, sagt eine Sprecherin des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnologie. Liege jedoch eine Straftat vor, so sei eine Rückverfolgung über polizeiliche Stellen möglich.

Das Internet vergisst so gut wie nie

Eine zentrale Anlaufstelle für Rufmord im Internet, an die sich Opfer wenden können, gibt es bei der Polizei noch nicht. Auch die Strafverfolgung richte sich nach dem Einzelfall und sei meist sehr langwierig, sagt Udo Bühler vom Hessischen Landeskriminalamt. Die Opfer müssten dann versuchen, sich zivilrechtlich zu wehren. So könne die Person, die die Verleumdungen oder Fotos online gestellt habe, vom Gericht angewiesen werden, diese umgehend zu löschen. Das größte Problem aber ist für viele, dass das Internet so gut wie nie „vergisst“. Sind Bilder, Videos oder Kommentare erst einmal in das weltweite Netz gelangt, können sie von anonymen Nutzern lokal gespeichert und weiterverbreitet werden. Auch über Suchmaschinen kann man unrechtmäßig veröffentlichte Bilder oder Einträge sogar dann noch finden, nachdem sie der Verantwortliche gelöscht hat.

Ein weiteres Problem ist nach den Erfahrungen des Landeskriminalamts, dass viele Opfer gar nicht wüssten, was und auf welcher Seite über sie veröffentlicht ist. Zwar bieten Internetseiten wie www.yasni.de an, nach Einträgen unter dem eigenen Namen zu suchen. Alle Einträge fänden selbst diese Dienste nicht.

Ob der Ruf noch gerettet werden könne, sei allerdings fraglich, äußert Wagner vom Frauennotruf: „Mädchen, deren Bilder veröffentlicht wurden, trauen sich oft nicht mehr in die Schule oder zur Ausbildung und sind verzweifelt.“

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Von Matthias Alexander

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