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Innenminister Bouffier Opposition sieht Vorwürfe bestätigt

18.03.2010 ·  Die Kontroverse um die Besetzung des Präsidentenamts bei der hessischen Bereitschaftspolizei könnte die Steuerzahler teuer zu stehen kommen. Der bei der Vergabe des Postens unterlegene Kandidat verlangt nach Auskunft seines Anwalts Schadensersatz.

Von Ralf Euler, Wiesbaden
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Die Kontroverse um die Besetzung des Präsidentenamts bei der hessischen Bereitschaftspolizei könnte die Steuerzahler teuer zu stehen kommen. Der bei der Vergabe des Postens unterlegene Kandidat Wolfram Ritter verlangt nach Auskunft seines Frankfurter Anwalts Schadenersatz für den ihm entgangenen Verdienst. Das heißt, der Achtundfünfzigjährige erwartet für den Rest seiner Dienstzeit eine Entlohnung nach der dem Polizeipräsidenten zustehenden Besoldungsstufe B 4 und die sich daraus ergebenden verbesserten Pensionsansprüche. „Wir halten unsere Rechtsposition aufrecht“, sagte Ritters Anwalt am Mittwoch auf Anfrage.

Die Opposition im Landtag sieht ihre Vorwürfe gegen Innenminister Volker Bouffier (CDU) bestätigt. Das zweite Auswahlverfahren, das der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) vor der Stellenvergabe vom Minister gefordert hatte, habe es nie gegeben, sagten die Abgeordneten Günter Rudolph (SPD), Jürgen Frömmrich (Die Grünen) und Hermann Schaus (Die Linke) am Mittwoch übereinstimmend, nachdem sie zuvor Einsicht in die einschlägigen Akten des Innenministeriums genommen hatten.

Noch nicht klar, ob es einen Untersuchungsausschuss geben wird

„Das, was uns vorgelegt wurde, hat meine schlimmsten Erwartungen übertroffen“, befand Rudolph. Im Innenministerium sei „getrickst und getäuscht“ worden, damit der Polizeipräsidentenposten mit Hans Langecker, einem Parteifreund von Bouffier, habe besetzt werden können. Der Minister habe den Fraktionsvertretern gestern nur wenige, unsystematische Belege präsentiert, von denen einige sogar erst in den vergangenen Tagen nachträglich angefertigt worden seien.

Frömmrich warf dem Innenminister „eiskalten Rechtsbruch“ vor, weil er einen Beschluss des obersten hessischen Verwaltungsgerichts ignoriert habe. Nach Meinung von Schaus weist in den gestern vorgelegten Schriftstücken „nichts, aber auch gar nichts“ darauf hin, dass es ein zweites Auswahlverfahren gegeben habe. Bouffier wies die Vorwürfe zurück. Es habe ein zweites, allerdings nicht öffentliches Auswahlverfahren stattgefunden. „Es gab weder einen Rechtsbruch noch ein rechtswidriges Handeln“, sagte er. Er habe sich nicht über das Urteil des hessischen Verwaltungsgerichtshofs hinweggesetzt. Allerdings gebe er zu, dass die Dokumentation des Auswahlverfahrens zu wünschen übrig lasse. Auch die Vertreter der Regierungsfraktionen, Holger Bellino (CDU) und Wolfgang Greilich (FDP), stützten die Position des Ministers. „Wer behauptet, dass es kein zweites Verfahren gegeben habe, sagt die Unwahrheit“, so Bellino.

Zur Frage, ob es einen Untersuchungsausschuss geben werde, wollten sich die Oppositionsvertreter am Mittwoch nicht äußern. Für Donnerstagvormittag ist eine gemeinsame Pressekonferenz von SPD und Grünen geplant, in der sie über ihr weiteres Vorgehen informieren möchten. Jetzt gehe es auch um die Frage, ob Bouffier im Innenausschuss des Landtags in der vergangenen Woche die Unwahrheit gesagt habe, sagten Rudolph und Frömmrich.

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