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Initiative von Weimar und Huber Mindestelterngeld soll bei Steuern außen vor bleiben

22.08.2008 ·  Mit Genugtuung hat der Lohnsteuerhilfeverein Hessen die neuesten Pläne von Finanzminister Weimar zum Elterngeld aufgenommen. Der Sockelbetrag von 300 Euro soll sich künftig nicht mehr auf den Steuersatz der Eltern auswirken. Weimar reagiert damit auf Kritik des Vereins.

Von Thorsten Winter
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Mit Genugtuung hat der Lohnsteuerhilfeverein Hessen die neuesten Pläne von Finanzminister Karlheinz Weimar (CDU) zum Elterngeld aufgenommen. Der Sockelbetrag von 300 Euro soll sich künftig nicht mehr auf den Steuersatz der Eltern auswirken, wie Weimar und sein bayerischer Amtskollege Erwin Huber (CSU) fordern. Zu diesem Zweck soll das Mindestelterngeld fortan vom Progressionsvorbehalt ausgenommen sein. Die Minister kündigten am Freitag eine Bundesratsinitative dazu an. Sie reagieren damit auf die Kritik des Lohnsteuerhilfevereins und Medienberichte zu diesem Thema.

„Hervorragend – so muss es sein“, sagte Dieter Gonze, der Vorsitzende des Lohnsteuerhilfevereins, der Rhein-Main-Zeitung. Die 300 Euro nicht mehr unter den Progressionsvorbehalt fallen zu lassen, sei konsequent. Schließlich werde der Sockelbetrag unabhängig davon gezahlt, ob die Eltern vor der Geburt gearbeitet haben. Der Mindestsatz sei deshalb einkommensunabhängig. Es sei unlogisch, wenn der Staat den Elterngeldbeziehern über die Steuer einen Teil dieser Sozialleistung wieder wegnehme.

Als Sozialleistung grundsätzlich steuerfrei

Bisher lässt Sachsen als einziges Bundesland die 300 Euro bei der Berechnung der Steuerlast außen vor – während sie in Hessen herangezogen werden: Das Elterngeld ist als Sozialleistung grundsätzlich steuerfrei, wirkt sich aber auf den Steuersatz aus, denn es werde zum Einkommen aus Lohn oder Gehalt, Dividenden und Zinsen hinzugezählt. Sodann werden das maßgeblich zu versteuernde Einkommen und der durchschnittliche Steuersatz ermittelt, heißt es beim Finanzministerium. Die Folge ist eine höhere Steuerlast, als wenn kein Elterngeld gezahlt würde.

Genau dies soll bald der Vergangenheit angehören. Wie ein Sprecher von Weimar sagte, solle schon im Jahressteuergesetz 2009, dessen Entwurf im September im Bundesrat beraten werde, die Änderung erfolgen. Das Ministerium gehe davon aus, dass dies rückwirkend zum 1. Januar 2008 gelten werde.

Gonze empfiehlt gleichwohl, Einspruch gegen Steuerbescheide einzulegen, solange der Vorstoß nicht in ein Gesetz eingeflossen ist und der Bundesrat zugestimmt hat.

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Jahrgang 1967, Wirtschaftsredakteur in der Rhein-Main-Zeitung.

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