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Mittwoch, 08. Februar 2012
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Im Gespräch: Dieter Posch „Wir warten ab, was Leipzig sagt“

14.02.2009 ·  Beim Ausbau des Frankfurter Flughafens warnt Hessens neuer Verkehrsminister Dieter Posch vor Schnellschüssen. Bei der Nachtflugregelung will der erfahrene Verwaltungsjurist Hektik vermeiden - und erst einmal das Urteil der Richter abwarten.

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Vom ersten Moment habe er sich wieder heimisch gefühlt: Dieter Posch hat das Landeshaus in Wiesbaden in dem Gefühl betreten, nie richtig weg gewesen zu sein. Vor sechs Jahren war seine Partei, die FDP, aus der Landesregierung ausgeschieden. Posch übergab an Alois Rhiel (CDU), den er jetzt, nach dem Erfolg der Liberalen bei der Landtagswahl, wieder als hessischen Wirtschafts- und Verkehrsminister abgelöst hat. Posch genießt die Rückkehr sichtlich. Dieser Tage steigt der Hobby-Kabarettist bei einer Fastnachtsfeier des Ministeriums sogar in die Bütt. Etwas Spaß muss sein für den Vierundsechzigjährigen, die Aufgaben im Amt sind ernst genug: die Wirtschaftskrise, die Neuordnung der Bankenlandschaft, der Ausbau des Flughafens.

Haben Sie schon Post bekommen mit Empfehlungen, wie Sie beim Ausbau des Frankfurter Flughafens weiter verfahren sollen?

Nein. Es waren vor allem Glückwünsche zum neuen Amt.

Als Sie 2003 als Wirtschafts- und Verkehrsminister von Alois Rhiel abgelöst wurden, steckte der Ausbau des Frankfurter Flughafens noch tief in der Planungsphase. Wenige Tage bevor Sie die Position nun wieder übernommen haben, begannen die Arbeiten im Kelsterbacher Wald. Was hätte besser laufen können?

Im Großen und Ganzen sind die vielen Probleme vernünftig gelöst worden. Es hat eine kurze, aber gewollte Verzögerung gegeben, etwa indem der Ausbau des Flughafens im Landesentwicklungsplan verankert wurde und dieser dann bewusst im Parlament zur Abstimmung im Landtag gestellt wurde.

Die ursprüngliche Einschätzung, dass sich der Bau einer neuen Landebahn mit dem nahegelegenen Chemiewerk Ticona vertrage, war kein gravierender Fehler?

Nein. Das Thema Ticona ist ordnungsgemäß im Zuge des Raumordnungsverfahrens erkannt und vor der Planfeststellung abgearbeitet worden. Die Vereinbarung zwischen Fraport und Ticona, das Gelände zu kaufen, halte ich für sinnvoll. Sie hat natürlich die Genehmigung des Ausbaus erleichtert.

Wie deuten Sie die Signale des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel, der den Beginn der Arbeiten erlaubt hat: Der Ausbau ist jetzt im Prinzip „durch“, die offenen Fragen wie das Nachtflugverbot, sind nur noch Nebensächlichkeiten?

Das wäre etwas zu einfach. Die Entscheidungen, die ja nur vorläufigen Charakter haben, lassen sich nur schwer kommentieren. Der Verwaltungsgerichtshof hat zwar zum Nachtflugverbot Hinweise gegeben, zu welcher Meinung er tendiert. Jedoch steht noch die Hauptverhandlung aus, in der gerade die Fluggesellschaften ihre Argumente vortragen werden, warum sie einen Nachtbetrieb in Frankfurt brauchen.

Welche Hinweise meinen Sie?

Das Gericht hebt stark auf den Landesentwicklungsplan ab und spricht in diesem Zusammenhang von einer planerischen Entscheidung der Landesregierung und des Hessischen Landtags zugunsten eines Nachtflugverbots. In der Anhörung zum Landesentwicklungsplan waren sich aber nahezu alle Rechtsprofessoren darin einig, dass es eine solche Bindungswirkung durch den Landesentwicklungsplan nicht gebe. Auch im Landtag bestand zwischen CDU, SPD und FDP Übereinkunft, dass man in dieser Frage die Entscheidungskompetenz des Ministeriums respektieren werde, man als Legislative der Exekutive insofern keine Weisung erteilen könne. Der Gerichtshof deutet jetzt hingegen an, dass diese Entscheidung im Landesentwicklungsplan womöglich doch erhebliche rechtliche Relevanz habe. Das kann ich aber erst beurteilen, wenn ein Urteil in der Hauptsache vorliegt.

Aber Kassel legt Ihnen als dem für die Genehmigung des Flughafenausbaus zuständigen Minister nahe, die Entscheidung für 17 Nachtflüge schon jetzt in einem ergänzenden Verfahren zu überprüfen.

Das sehe ich nicht so. Die Beteiligten haben vor allem einen Anspruch darauf, dass das Wirtschaftsministerium als Genehmigungsbehörde rechtsstaatliche Grundsätze beachtet und zunächst einmal die vermutlich im Sommer zu erwartende Entscheidung im Hauptverfahren abwartet. Und wenn einer der Prozessbeteiligten sein Recht wahrnimmt, diese Entscheidung in der Revision beim Bundesverwaltungsgericht überprüfen zu lassen, dann steht ihm dies ebenfalls zu. Deswegen wäre es völlig falsch, jetzt in Hektik zu verfallen.

Aber droht nicht ein erheblicher Zeitverlust, wenn das Nachtflugverbot bleibt, wie es ist, und dann letztinstanzlich verworfen würde?

Wenn es tatsächlich zu einem Urteil kommen sollte, das verlangt, bei einem Infrastrukturprojekt nicht nur die Gesetze zu beachten und die Interessen gegeneinander abzuwägen, sondern auch die politische Willensbildung in einem Parlament zu berücksichtigen, dann wäre das ein Novum im Planungsrecht. Zumal dies auch bedeuten würde, einem Landesparlament bei großen Verkehrsvorhaben die Möglichkeit einzuräumen, eine Entscheidung der Exekutive nach Bundesrecht, hier dem Luftverkehrsrecht, zu beeinflussen. Das ist eine verfassungsrechtlich ganz spannende Frage weit über den Frankfurter Flughafen hinaus. Dann könnte die Landespolitik auch den Bau von Autobahnen entscheidend mit beeinflussen.

Das heißt, Sie warten bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, ehe Sie daran denken, die Nachtflugregelung zu ändern?

Ja. Wie gesagt, weil die Kläger einen Anspruch darauf haben, dass eine solch tiefgreifende Frage höchstrichterlich entschieden wird.

Das kann dauern. Teilen Sie die Erwartung des Flughafenbetreibers, dass die neue Landebahn im Herbst 2011 in Betrieb genommen wird?

Ein wesentlicher Grund, warum ich mich politisch engagiere, besteht darin, zu verhindern, dass die Gesetze und Verordnungen noch komplizierter und die Genehmigungsverfahren noch länger werden. Das sorgt doch mit dafür, dass das Vertrauen der Menschen in die Politik immer weiter abnimmt. Für den Ausbau des Frankfurter Flughafens bedeutet dies: Wir im Ministerium werden alles tun, um so schnell wie möglich definitive Entscheidungen herbeizuführen. Ein Datum werden Sie von mir dennoch nicht hören. Meine Erfahrung lehrt mich: Mache keine Versprechungen, von denen du nicht zu 100 Prozent weißt, sie werden sich zu diesem Zeitpunkt auch erfüllen.

Die Fragen stellte Helmut Schwan.

Quelle: F.A.Z.
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Von Matthias Alexander

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