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Hessischer Landtag Streit um Lockerung des Rauchverbots

12.09.2008 ·  Die von FDP, CDU und Grünen befürwortete Lockerung des Rauchverbots in kleinen Kneipen bleibt umstritten. Gastwirte befürchten das Vorhaben. Lockerungen der Rauchverbote in Gaststätten widersprächen allen präventiv-medizinischen Bemühungen, meint dagegen die Krebsgesellschaft.

Von Ralf Euler
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Die von FDP, CDU und Grünen befürwortete Lockerung des Rauchverbots in kleinen Kneipen bleibt zwischen Gastwirten und Gesundheitsexperten umstritten. Der Präsident des Hessischen Hotel- und Gaststättenverbandes, Reinhard Schreek, zeigte sich in einer Landtagsanhörung zufrieden mit den Vorschlägen in einem FDP-Gesetzentwurf. „Damit können wir leben“, sagte er. Mediziner und Suchtexperten lehnten Abweichungen vom Verbot dagegen in schriftlichen Stellungnahmen vehement ab und warnten abermals vor den gesundheitlichen Risiken des Passivrauchens.

Lockerungen der Rauchverbote in Gaststätten widersprächen allen gesundheits- und präventiv-medizinischen Bemühungen, befand beispielsweise die Hessische Krebsgesellschaft. Tabakrauch sei für ein Viertel aller Krebserkrankungen und sogar für ein Drittel aller Krebstodesfälle verantwortlich. Auch die Landesärztekammer lehnte Lockerungen des generellen Rauchverbots ab. Das Schutzgut „Gesundheit“ sei aus verfassungsrechtlicher Sicht höher zu bewerten als das wirtschaftliche Interesse von Gastwirten.

SPD will umfassendes Verbot

Ob die hessische Gastronomie insgesamt wegen des Rauchverbots Umsatzrückgänge hinnehmen muss, lässt sich aus den amtlichen Statistiken nicht herleiten. Udo Kroschewski vom Statistischen Landesamt berichtete, die Umsätze der Gastronomie gingen schon seit Jahren - und damit lange vor Einführung des Verbots von Tabakgenuss - zurück. Der Präsident des Gaststättenverbandes wies dagegen auf eigene Umfragen unter seinen Mitgliedsbetrieben hin, nach denen Eckkneipen mit nur einem Raum und somit ohne die Möglichkeit, getrennte Raucherräume einzurichten, Umsatzeinbußen von bis zu 50 Prozent beklagten. „Hier werden Existenzen vernichtet“, klagte er.

Ausnahmen von dem seit dem 1. Oktober vergangenen Jahres geltenden Rauchverbot sind in Hessen nämlich bisher nur dann zulässig, wenn Gaststätten Raucherräume einrichten. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Juli geurteilt, solche Ausnahmen gingen zu Lasten kleiner Kneipen mit nur einem Raum. Die Bundesrichter halten aber auch ein uneingeschränktes Rauchverbot für zulässig. Die FDP hat nun einen eigenen Entwurf zur Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes vorgelegt. Auch CDU und Grüne haben sich nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für eine Lockerung der Regeln ausgesprochen, die SPD hingegen will das Rauchen in Gaststätten ganz verbieten.

FDP für Raucherclubs

Der Gesetzentwurf der Liberalen sieht neben Ausnahmeregelungen für die sogenannten Einraumkneipen die Möglichkeit vor, Raucherclubs zu gründen oder mit Filtern und Absaugeinrichtungen für saubere Luft in Gaststätten zu sorgen. Zudem fordern sie in ihrem Antrag eine Abkehr von der bisherigen Vorschrift, dass in Lokalen, die über mehr als einen Raum verfügen, stets der kleinere als Raucherraum genutzt werden muss.

Auch die Grünen im Hessischen Landtag wollen das Rauchen in kleinen Einraumkneipen wieder erlauben. Nach den Vorstellungen ihrer Fraktion sollten Gäste künftig aber nur noch in rein inhabergeführten Gaststätten - ohne Angestellte - zur Zigarette greifen dürfen. Die Besitzer solcher Lokale müssten dann mit einem Hinweis am Eingang deutlich machen, ob es sich um eine Raucher- oder eine Nichtraucherkneipe handele.

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Jahrgang 1960, Korrespondent der Rhein-Main-Zeitung in Wiesbaden.

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