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Hessen-SPD Anwälte: Parteiverfahren gegen Walter unzulässig

18.03.2009 ·  Die Anwälte des früheren SPD-Fraktionschefs im Landtag, Jürgen Walter, haben die Einleitung eines Parteiordnungsverfahrens gegen ihren Mandanten als unzulässig zurückgewiesen. Begründung: Walters Nein zu Wahl von Andrea Ypsilantis zur Ministerpräsidentin mit Stimmen der Linken sei von der Verfassung gedeckt.

Von Thomas Holl, Wiesbaden
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Die Anwälte des früheren SPD-Fraktionsvorsitzenden im Hessischen Landtag, Jürgen Walter, haben in einer Stellungnahme die Einleitung eines Parteiordnungsverfahrens gegen ihren Mandanten als unzulässig zurückgewiesen. In einem dieser Zeitung vorliegenden Schriftsatz für die am Freitag in Nidda geplante erste mündliche Verhandlung vor der Schiedskommission des SPD-Unterbezirks Wetterau verweist die Darmstädter Anwaltskanzlei Metzger & Kollegen darauf, dass Walters Entscheidung, die frühere SPD-Vorsitzende Andrea Ypsilanti am 4. November 2008 nicht zur hessischen Ministerpräsidentin zu wählen, „durch zentrale Normen im Grundgesetz und der Hessischen Verfassung gedeckt ist“. Das Stimmverhalten eines gewählten Abgeordneten im Parlament dürfe nicht durch seine Partei sanktioniert werden.

Neben der Zurückweisung des Parteiordnungsverfahrens beantragten die Anwälte auch, zur mündlichen Verhandlung im Bürgerhaus Nidda die Öffentlichkeit zuzulassen. Aufgrund der „skandalösen und undemokratischen Vorgänge der vergangenen Jahre in der SPD (Personenkult, sektenähnliches Gebaren) bestehen in der Öffentlichkeit erhebliche Zweifel daran, ob ein faires Verfahren durchgeführt wird“. Diesem Vorwurf könne die SPD „durch möglichst große Transparenz begegnen“.

„Politischer Druck innerhalb der Landespartei“

Zudem bestehe ein großes öffentliches Interesse an dem Verfahren, da die Bundes-SPD vor der Bundestagswahl am 27. September eine Zusammenarbeit mit der Linkspartei ebenso ausschließt, wie die hessische SPD es vor der Landtagswahl am 27. Januar 2008 getan habe. „Würden diejenigen, die dieses zentrale Wahlversprechen in Hessen nicht brechen wollen, mit Strafen belegt, wäre das ein fatales Signal für das Handeln derjenigen SPD-Bundestagsabgeordneten, die nach der Wahl im Bund unter ggf. schwierigen Mehrheitsverhältnissen zu ihrem Wort stehen wollen.“

Als Zeugin für Walters Beweisführung, dass die Spitze der hessischen SPD schon kurz nach der Landtagswahl den Bruch ihres Wahlversprechens geplant habe, beantragen seine Anwälte, Andrea Ypsilanti zu laden. Schon in der ersten Sitzung des Bundespräsidiums der SPD nach der Landtagswahl habe Ypsilanti nach Angaben von Sitzungsteilnehmern von „politischem Druck innerhalb der Landespartei“ gesprochen, „die Absage an die Linkspartei aufzugeben“.

Am 18. Februar 2008 habe Ypsilanti dem damaligen SPD-Bundesvorsitzenden Kurt Beck mitgeteilt, dass sie entschieden habe, sich am 5. April 2008 mit den Stimmen der Linkspartei zur Ministerpräsidentin wählen zu lassen. Sie habe Beck aufgefordert, nach der Bürgerschaftswahl in Hamburg am 24. Februar sein „grundsätzliches Einverständnis hierzu öffentlich zu erklären“. Offensichtlich aus Unachtsamkeit habe Beck jedoch noch am gleichen Abend Journalisten von dem geplanten Vorhaben berichtet.

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Jahrgang 1960, politischer Korrespondent für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland mit Sitz in Wiesbaden.

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