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Hessen „Kein Anreiz für mehr Haushaltsdisziplin“

25.01.2011 ·  Hessen stellt den Länderfinanzausgleich nicht grundsätzlich in Frage, drängt aber auf ein gerechteres System.

Von Ralf Euler, Wiesbaden
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Ungerecht, leistungsfeindlich und verfassungswidrig – das ist der Länderfinanzausgleich im Urteil der schwarz-gelben Regierungskoalitionen von Hessen, Bayern und Baden-Württemberg. Die am Montag offiziell angedrohte Klage vor dem Bundesverfassungsgericht ist nach den Worten des FDP-Fraktionschefs im hessischen Landtag, Florian Rentsch, ein „Ruf der Verzweiflung“. So wie das Solidarsystem der Bundesländer bisher gestaltet sei, biete es keinen Anreiz, sich wirtschaftlich gut zu entwickeln. Während die Ministerpräsidenten der drei Geberländer offiziell noch auf einen Kompromiss mit den Nehmerländern hoffen und den gestrigen Vorstoß als letzte Aufforderung zu ernsthaften Verhandlungen verstanden wissen wollen, hält Rentsch den Gang nach Karlsruhe bereits für unausweichlich. „Wenn die Nehmerländer nicht reden wollen, dann lassen sie den Geberländern keine andere Wahl.“

Auch Hessen Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) hält die derzeitige Ausgleichsregelung zwischen „reichen“ und „armen“ Ländern für ungerecht und kontraproduktiv. Die drei Geberländer würden wegen der vorgeschriebenen Umverteilung nicht versuchen, ihre Finanzkraft zu stärken, weil sie dann nur noch mehr abgeben müssten. Die 13 Nehmerländer wiederum bekämen weniger aus dem Topf, wenn sie mehr sparen oder mehr einnehmen würden. Es fehle, so Schäfer, jeglicher Anreiz für mehr Haushaltsdisziplin. „Es geht nicht um den Ausstieg aus der Solidargemeinschaft, sondern um ein gerechteres System.“

Die Linkspartei befürchtet Kleinstaaterei

Angesichts der Konstellation von meist 13 Empfängern und nur drei Zahlern ist eine Reform des Länderfinanzausgleichs, die einvernehmlich erreicht werden müsste, extrem schwierig. Andererseits sind Änderungen im föderalen Finanzsystem unausweichlich, denn im Jahr 2019 läuft der Solidarpakt für den Aufbau Ost aus. Nicht ausgeschlossen, dass die Bundesverfassungsrichter eine Entscheidung über den Finanzausgleich mit der Forderung nach einer Verringerung der Zahl der Bundesländer verbinden würden. Sollten am Ende geringere Zahlungen an die finanzschwachen Länder stehen, könnte dies zudem unabsehbare Folgen für die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse haben. „Arme“ Länder wie das Saarland haben ohnehin Schwierigkeiten, ihren Haushalt zu konsolidieren, und wenn der Länderfinanzausgleich wegbrechen sollte, wären sie möglicherweise überhaupt nicht mehr in der Lage, die verfassungsmäßige Vorgabe eines Verzichts auf Neuverschuldung zu erfüllen.

Die SPD im Landtag sieht in der angedrohten Klage „schlichte Wahlkampftaktiererei“. Wenn die hessische Landesregierung es mit der Kritik am Finanzausgleich ernst meinen würde, hätte sie schon längst klagen können, äußerte der Abgeordnete Norbert Schmitt. Grundsätzlich sei auch seine Fraktion der Ansicht, dass die Ausgleichszahlungen für Hessen zu hoch ausfielen, doch bestehe bei einem Gang nach Karlsruhe das Risiko, dass das Land am Ende sogar noch mehr zahlen müsse als bisher, warnt Schmitt.

Die Linkspartei befürchtet Kleinstaaterei und Entsolidarisierung, wenn die finanzstarken Länder sich mit ihrer Auffassung durchsetzen sollten. Haushaltslöcher müssten mit Hilfe von Steuererhöhungen gestopft werden, argumentiert Linken-Fraktionschef Willi van Ooyen. Ähnlich äußerte sich der hessische DGB-Landesvorsitzende Stefan Körzell: Nicht der Länderfinanzausgleich, sondern Schuldenbremse und „Steuersenkungsorgien“ seien die Ursache der Finanzmisere in vielen Bundesländern.

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Jahrgang 1960, Korrespondent der Rhein-Main-Zeitung in Wiesbaden.

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