09.02.2010 · Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Regelsätzen ist in Hessen fast einhellig begrüßt worden. Bei der Frage, welche Konsequenzen daraus gezogen werden sollten, gehen die Meinungen von Parteien und Verbänden aber auseinander.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Regelsätzen ist in Hessen fast einhellig begrüßt worden. Bei der Frage, welche Konsequenzen daraus gezogen werden sollten, gehen die Meinungen von Parteien und Verbänden aber auseinander. Nach dem Richterspruch müssen die Regelsätze für Kinder und Erwachsene neu berechnet werden. Damit waren die Klagen von drei Familien aus Hessen, Bayern und Nordrhein-Westfalen erfolgreich. In Hessen leben knapp 427 000 Menschen von Hartz-IV, darunter etwa 122 000 Kinder unter 15 Jahren.
Das Karlsruher Urteil sei ein „Triumph für das Recht der Schwachen“, sagte der Sprecher der Nationalen Armutskonferenz, Pfarrer Wolfgang Gern, der auch Vorstandsvorsitzender des Diakonischen Werks in Hessen und Nassau ist. Der hessische Arbeitsminister Jürgen Banzer (CDU) lobte die „klaren Vorgaben“ des Urteils. Hessen werde sich dafür einsetzen, dass aus dem Richterspruch schnell Konsequenzen gezogen werden. Der SPD-Landesvorsitzende Thorsten Schäfer-Gümbel kritisierte, dass es alle beteiligten Parteien in den vergangenen Jahren nicht geschafft hätten, das Thema eines kindergerechten Hartz-IV-Regelsatzes politisch zu klären.