Die Umstellung von den GEZ-Gebühren auf den neuen sogenannten Rundfunkbeitrag zum 1. Januar wirft viele Fragen auf. Künftig zahlt jeder Haushalt unabhängig von seiner Zusammensetzung oder der Anzahl der Geräte eine pauschale monatliche Gebühr in Höhe von 17,98 Euro, das ist so viel wie die bisherige GEZ-Gebühr - vorerst. Ob es dabei bleibt, ist nicht sicher.
Wer der GEZ, die inzwischen unter Beitragsservice firmiert, eine Einzugsermächtigung erteilt hat, muss nicht aktiv werden, da er automatisch auf den neuen Beitrag umgestellt wird, wie das für die „Begleitkommunikation“ zuständige Projektbüro beim Südwestrundfunk Mainz mitteilt. Auch bisherige Daueraufträge laufen weiter wie bisher. Für 90 Prozent der Bürger bleibe alles beim Alten, heißt es.
Wohngemeinschaften profitieren von der neuen Regelung
Aktiv werden müssen nach den Vorschriften dagegen alle Haushalte, die bisher unter Umständen doppelt belastet waren, da sie für mehrere Geräte gezahlt haben. Sie profitieren vom neuen System. Das können nichtverheiratete Paare, Wohngemeinschaften sein oder auch Familien mit erwachsenen und bereits eigenes Geld verdienenden Kindern. Es wird nämlich automatisch davon ausgegangen, dass jeder heutige Zahler auch weiterhin Gebühren überweist. Für die Kündigung reicht ein formloses Schreiben unter Angabe der Teilnehmernummer und eventuell der des künftigen Zahlers.
Kein Entkommen gibt es fortan für Schwarzseher, da die Einwohnermeldeämter dem Beitragsservice Ein- und Auszüge mitteilen und Daten abgeglichen werden. Dies erfolgt in vier Tranchen. Wer sich nicht selbst anmeldet, wird angeschrieben. Bei Beitragspflicht werden die Gebühren rückwirkend zum 1. Januar 2013 erhoben. Wer länger als sechs Monate nicht oder nur teilweise zahlt, begeht nach Angaben aus Mainz eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Als mögliche Summe werden mindestens 5 Euro und höchstens 1000 Euro genannt.
ÖR = feudalistischer Monopolismus
Dirk Scriba (BenBella)
- 20.12.2012, 20:23 Uhr
GEZ: Datenschutzfreie Zone!
Walter Schmidt (waschmidt)
- 20.12.2012, 14:38 Uhr

