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Gesundheitspolitik Krebsgesellschaft gegen Ausnahmen vom Rauchverbot

14.05.2008 ·  Gesundheitsvorsorge kontra Rentabilität: In der Diskussion um eine Aufweichung des Rauchverbots in Hessen tritt die Krebsgesellschaft dafür ein, die strengen Regelungen beizubehalten. Der Gastronomieverband warnt dagegen vor zahlreichen Pleiten unter Eckkneipen.

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Die Hessische Krebsgesellschaft hat sich gegen Pläne der Landesregierung ausgesprochen, das Rauchverbot zu lockern. Nur klare Gesetze gewährleisteten einen umfassenden Schutz der Bevölkerung vor dem Passivrauchen und einen fairen Wettbewerb unter den Gaststätten, erklärte die Krebsgesellschaft am Mittwoch in Marburg. Es sei unbestritten, dass Rauchen die größte vermeidbare Gesundheitsgefahr darstelle. Umfassende Rauchverbote seien die mit Abstand billigste und effektivste Präventionsmaßnahme. Konsequenter Nichtraucherschutz halte zudem Jugendliche davon ab, mit dem Rauchen anzufangen.

Derweil warnt er Gastronomieverband, zwei von drei kleinen Eckkneipen in Hessen stünden wegen des strengen Rauchverbots vor der Pleite. Vom Sommer an werde eine Welle von Insolvenzen befürchtet, erklärte der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga am Mittwoch in Wiesbaden. Wirte von Gaststätten mit nur einem Raum sollten selbst entscheiden dürfen, ob sie eine Raucher- oder Nichtraucherkneipe führen, forderte Verbandspräsident Reinhard Schreek. Ein entsprechender Gesetzentwurf der FDP stand am Nachmittag auf der Tagesordnung im Landtag. Die Landesregierung hat Entgegenkommen signalisiert.

Sozialministerin Silke Lautenschläger (CDU) hatte angekündigt, das seit Oktober gültige Rauchverbot in Gaststätten zu lockern und dem Landtag Ausnahmen für Einraumkneipen vorzuschlagen. Lautenschläger hatte ihren Vorstoß mit Gerichtsurteilen aus anderen Bundesländern begründet: „Hessens Wirte dürfen nicht die Benachteiligten sein.“ Dabei kann sie auf die FDP bauen, die bereits einen Gesetzentwurf zur Lockerung des Verbots vorgelegt hatte.

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