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Gesundheit Krankenkassen bleiben Millionen schuldig

 ·  Die hessischen Kliniken beklagen die „mangelnde Zahlungsmoral der Krankenkassen“. Das Deutsche Krankenhausinstitut beziffert den Betrag ausgebliebener Zahlungen je Spital auf rund 1,3 Millionen Euro.

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Kaum sind Patienten aus dem Krankenhaus entlassen worden, fängt oft schon ein erbitterter Streit an. Es geht um die Bezahlung des stationären Aufenthalts: Die Krankenkassen honorierten die erbrachten Leistungen zu spät oder überhaupt nicht, beklagen Krankenhausleiter in der Region. Das läppere sich zu Außenständen in Millionenhöhe und werfe eine Bürokratiemaschinerie sondergleichen an. Von teilweise kriegsähnlichen Kämpfen zwischen Ärzten in Krankenhäusern, die sich durch Aktenberge wühlen müssen, und Ärzten des Medizinischen Diensts der Krankenkassen (MDK), der zweifelhafte Fälle zu überprüfen hat, ist die Rede. Öffentlich jedoch fällt die Kritik deutlich leiser aus, denn Krankenhäuser sind abhängig von den Kostenträgern und möchten es sich deshalb auf keinen Fall mit ihnen verscherzen.

Hans Ditzel, Pressesprecher der hessischen Krankenhausgesellschaft, spricht als Interessenvertreter aus, was Kliniken so wütend macht: eine „mangelnde Zahlungsmoral der Krankenkassen“ und „eine ungehörige Verzögerungsstrategie“, die den Kassen auf dem Rücken der Krankenhäuser Liquiditätsvorteile verschaffe. Darüber beklagten sich Mitglieder immer wieder, sagt Ditzel.

„Kassen zweifeln Forderungen der Kliniken an“

Erhebungen über die Höhe der Außenstände hessischer Krankenhäuser gibt es nicht. Doch das Deutsche Krankenhausinstitut beziffert den durchschnittlichen Betrag ausgebliebener Zahlungen je Spital auf 1,3 Millionen Euro. Diese Daten stammen von Ende August 2004. Eine Umfrage dieser Frankfurter Allgemeinen Zeitung unter Kliniken im Rhein-Main-Gebiet lässt darauf schließen, dass der Betrag inzwischen um einiges höher liegen dürfte. Ohne finanzielle Rücklagen oder eine Unterstützung durch die jeweiligen Träger sind Außenstände in einstelliger Millionenhöhe in der ohnehin angespannten wirtschaftlichen Lage kaum zu verkraften.

Die Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK) Hessen, der eine besonders schlechte Zahlungsmoral nachgesagt wird, zeigt sich fassungslos ob solcher Vorwürfe. Im Mittel würden 94 Prozent aller Rechnungen innerhalb der 30-Tage-Zahlungsfrist beglichen, versichert Ralf Metzger, Leiter der Abteilung Politik und Presse. Als Kasse könne man allein wegen der sonst fälligen Verzugszinsen überhaupt kein Interesse an unpünktlichen Zahlungen haben. Von Seiten der Kliniken hört sich das anders an: Demnach kommen viele Rechnungen wegen eines angeblichen Fehlers erst einmal zurück.

Hans-Joachim Conrad, kaufmännischer Direktor des Frankfurter Universitätsklinikums, sieht das „eigentliche Problem“ darin, dass die Kassen Forderungen der Kliniken anzweifelten und unter Hinweis auf Prüfungen zunächst nicht beglichen. „Dieses Geld fehlt uns“, sagt Conrad. Manchmal erfolge die Zahlung erst Monate oder gar Jahre später. Er fordert, dass die Kassen unabhängig von möglichen Einwendungen die Rechnungen begleichen. „So wie es ohnehin gesetzlich geregelt ist“, bekräftigt Gustl Schwab, Direktor der beiden Frankfurter Rotkreuz-Krankenhäuser – Krankenhaus Maingau und Rotes Kreuz Krankenhaus. Sollte nach einer Prüfung festgestellt werden, dass ein Abschlag gerechtfertigt sei, so könnten zu viel gezahlte Beträge zurückgefordert werden. „Zu einfach und unlogisch“, hält Metzger dagegen. Es mache doch keinen Sinn, den Betrag einer vermutlich falschen Rechnung voll zu überweisen. Überdies wollten 20 Prozent aller Kliniken keine Vorauszahlung der unstrittigen Posten, sondern erst die komplette Summe.

Uneinigkeit, ob angemessen geprüft wird

Strittig ist oft, ob eine Behandlung nicht auch ambulant hätte erbracht werden können oder ob ein stationärer Aufenthalt zu lang war. Dann muss innerhalb von sechs Wochen der MDK eingeschaltet werden. Was das für ein Krankenhaus an Recherche, Besprechungen, Stellungnahmen, Gutachten bedeutet, drückt Conrad knapp so aus: „Das bindet in hohem Maße Kräfte.“ Im Nachhinein und auf dem Papier stellt sich freilich manches anders dar als in der Realität. So ist bei einer Darmspiegelung zwar eine ambulante Behandlung üblich, doch kann die zuvor erforderliche Darmspülung bei einem Einundachtzigjährigen wegen der Herz-Kreislauf-Belastung eine stationäre Aufnahme erforderlich machen. Mitunter kommt es auch vor, dass Ärzte oder Pflegekräfte in der Eile vergessen, eine Leistung zu dokumentieren.

Eine Krankenschwester sagt: „Wir sind oft ohnehin zeitlich sehr unter Druck und kommen uns dann noch vor wie Schreibkräfte.“ Hans Ulrich Schmidt, Geschäftsführer der Klinikum Offenbach GmbH, stellt eine Zunahme der Anfragen des MDK in den vergangenen Jahren fest. Der Höhepunkt seien 1100 Briefe in einem Monat 2006 gewesen. Deren Beantwortung werde den Krankenhäusern nicht vergütet, sei aber unumgänglich. „Wir kämpfen um jeden Euro. Schließlich wurden die Leistungen auch erbracht.“ Von 7500 Anfragen durch Kassen und den MDK im vergangenen Jahr berichtet Erika Schmidt, Finanzleitung der Frankfurter Diakoniekliniken, wozu die Krankenhäuser Markus, Bethanien und Diakonissen gehören. Das bedeute zwei Prüfungen pro Woche, wobei insgesamt 100 Fälle besprochen würden. Das müsse alles entsprechend vorbereitet werden, ergänzt die Chirurgin und Leiterin des Medizin-Controlling der Diakoniekliniken, Bettina Uhlfelder.

Während sich nach ihrer Auskunft 80 Prozent der Rechnungen als einwandfrei erwiesen, kommt Metzger von der AOK zu einem völlig anderen Ergebnis: Jede zweite Prüfung durch den MDK stelle sich als gerechtfertigt heraus. Für nachweislich richtige Forderungen müsse die Kasse dann natürlich aufkommen – zuzüglich 100 Euro Strafe pro Fall, so Metzger. Damit erübrige sich jeder Vorwurf, es würden unwillkürlich Prüfungen veranlasst.

Abrechnungswirrwarr und Technik als Störquelle

In Belegarztkliniken wie den Rotkreuz-Krankenhäusern führen die Anforderungen des MDK zu absurden Situationen. Normalerweise schreibt der Operateur einen Entlassungsbericht an den einweisenden Arzt. Da die beiden Mediziner an den Rotkreuz-Krankenhäusern jedoch meist identisch seien und kein Arzt an sich selbst schreibe, „gibt es solche Briefe im Belegarztsystem eigentlich nicht“, so Schwab. Doch der MDK verlange diese Papiere, was die Ärzte nicht einsähen.

In dem ganzen Abrechnungswirrwarr kommt schließlich die Technik als zusätzliche Störquelle ins Spiel. Denn die Rechnungen werden auf elektronischem Weg an Sammelstellen der Kostenträger geschickt. Warum sie mitunter nie bei der betreffenden Kasse ankommen, weiß niemand.

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