30.09.2009 · „Kinder sind keine Kreissägen“ - nach diesem Motto wollen Hessens Grüne künftig verhindern, dass Kindergärten, Spiel- oder Bolzplätze nach erfolgreichen Klagen von Anwohnern gegen Kinderlärm geschlossen werden müssen. CDU und FDP wollen den Entwurf „wohlwollend prüfen“.
„Kinder sind keine Kreissägen“ - nach diesem Motto wollen Hessens Grüne künftig verhindern, dass Kindergärten, Spiel- oder Bolzplätze nach erfolgreichen Klagen von Anwohnern gegen Kinderlärm geschlossen werden müssen. Bisher werde der Lärm spielender Kinder rechtlich mit Gewerbelärm gleichgesetzt, begründete der Landtagsabgeordnete Marcus Bocklet in Wiesbaden einen Gesetzentwurf, der Klagen gegen „Kinderlärm“ die Basis entziehen will. CDU und FDP erklärten, sie wollten den Gesetzentwurf der Grünen „wohlwollend prüfen“.
Selbstverständlich müssten Kinder dazu erzogen werden, Rücksicht zu nehmen, und es solle keineswegs Lärm rund um die Uhr erlaubt werden, sagte Bocklet. Aber Kindern müssten die Möglichkeit haben, zu spielen, zu lachen, zu toben und zu singen - und zwar im Freien. Das Klagen dagegen möglich sind, hält er für eine „perverse Situation“.
Klagen gegen lautes Kinderspiel
In Hamburg wurde 2005 eine Kita geschlossen, nachdem Nachbarn geklagt hatten. Aus anderen Städten gibt es ähnliche Beispiele. Das Kinderhilfswerk hatte angesichts der Klagen gegen lautes Kinderspiel Mitte dieses Jahres eine gesetzliche Regelung gefordert, nach der die Öffentlichkeit das laute Spiel von Kindern grundsätzlich hinzunehmen hat.
Im Grünen-Entwurf für ein „Kinderlärmgesetz“ heißt es dazu, „Kinderlärm ist natürliche Lebensäußerung von Kindern und Ausdruck kindlicher Lebensfreude. Kinderlärm gehört als Selbstverständlichkeit zum Zusammenleben einer Gesellschaft“. Der Entwurf sieht aber Möglichkeiten vor, Lärm zu mindern. So könnten Mittagsruhen vereinbart und das Spielen auf Spielplätzen auf Kinder bis zu zwölf Jahren begrenzt werden, erklärte Bocklet.
Beifall bekamen die Grünen aus Frankfurt: In einer gemeinsamen Presseerklärung hatten CDU, Grüne und FDP im Rathaus Römer am Dienstag erklärt, spielende Kinder dürften kein Klagegrund sein. „Wir freuen uns über die Unterstützung von (CDU-Oberbürgermeisterin) Petra Roth“, sagte Bocklet dazu. Vor allem ein aktuelles Beispiel in Frankfurt hatte die Grünen zur Vorlage ihres Gesetzentwurfes bewegt. Anwohner sind dort vor Gericht gezogen, weil sie sich vom Lärm einer nahen Kindertagesstätte gestört fühlten.
Koalition: „Kinderlachen ist Zukunftsmusik“
Die Landtagsabgeordneten Bettina M. Wiesmann (CDU) und Hans-Christian Mick (FDP) betonten in einer gemeinsamen Erklärung, „das Thema des Schutzes vor Klagen gegen Kinderlärm ist wichtig“. Es müsse ein gesellschaftlicher Konsens herbeigeführt werden, dass Kinderlärm von vornherein nicht als Belästigung empfunden werde. Deshalb sei das Thema auch in der Koalitionsvereinbarung angesprochen worden. Es gehe nur noch um den besten Weg. Im Koalitionsvertrag von CDU und FDP heißt es unter der Überschrift „Kinderlachen ist Zukunftsmusik“, das Land strebe über den Bundesrat eine Änderung der Bundesimmissionsschutzordnung an.
Bocklet kritisierte die CDU/FDP-Koalition in Hessen, weil sie nur eine Bundesratsinitiative plane und kein Landesgesetz. Das Land ist nach seiner Ansicht seit der Föderalismusreform für das Problem zuständig. Im Übrigen habe das Land Berlin schon ein solches Gesetz auf den Weg gebracht.