Home
http://www.faz.net/-gzm-6k01w
Mehr Angebote
| Abo|Hilfe
Freitag, 10. Februar 2012
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

"Gerichtsfeste" Dokumentation Zahnärzte als Zeugen häuslicher Gewalt

23.07.2010 ·  Zahnärzte in Hessen sollen besser in den Kampf gegen häusliche Gewalt eingebunden werden. Standard-Formulare sollen dabei eine gerichtsverwertbare Dokumentation erleichtern.

Von Ralf Euler, Wiesbaden
Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (1)

Die hessischen Zahnärzte können nach Ansicht von Familien- und Gesundheitsminister Jürgen Banzer einen wichtigen Beitrag im Kampf gegen häusliche Gewalt leisten. „Zahnärzte sind oft die ersten und leider auch oft die einzigen, die von Gewaltopfern aufgesucht werden“, sagte der CDU-Politiker am Freitag in Wiesbaden. Deshalb werde sein Ministerium den Zahnärzten und Zahnkliniken Materialien an die Hand geben, die das Erkennen solcher Fälle erleichterten. Zudem sollen die Zahnärzte und Kieferchirurgen ermutigt werden, ihre Patienten auf mögliche gewaltsame Übergriffe anzusprechen, wenn es dafür Hinweise gebe.

In Deutschland sei jede vierte erwachsene Frau schon einmal Gewaltausbrüchen ihres Partners ausgesetzt gewesen, berichtete Banzer. Nach internationalen Studien wiesen rund 90 Prozent der Opfer Verletzungen am Hals oder am Kopf auf. Mit Hilfe eines zweiseitigen Fragebogens könnten Zahnärzte solche Befunde nun „gerichtsfest“ dokumentieren, zum Beispiel ausgeschlagene Zähne, aufgeplatzte Lippen oder Blutergüsse. Mit Zustimmung der Opfer könnten diese Informationen dann noch nach Jahren vor Gericht als Beweis dienen. Der Minister wies darauf hin, dass Frauen und Kinder, die durch gewalttätige Ehemänner oder Väter traumatisiert seien, die Angriffe aus Angst oder Scham oft verschwiegen und sich erst dann dafür entschieden, die Straftaten anzuzeigen, wenn die Wunden bereits verheilt seien.

„Wenn man nicht interveniert, eskaliert das“

Zusätzlich sollen die Zahnärzte eine „Dent-Doc-Card“ erhalten, auf der ein kurzer Überblick gegeben wird, wie Opfer häuslicher Gewalt in der Notfallversorgung erkannt und angesprochen werden können. Zwei von drei Betroffenen hofften auf direkte Ansprache ihrer Ärzte und empfänden dies nicht als zudringlich, sagte der Minister. „Das sollten die Ärzte als Auftrag verstehen, hinzusehen.“ Die Materialien stehen online auf den Seiten der Bundeszahnärztekammer, der Landeszahnärztekammer, der Hochschule Fulda und des hessischen Gesundheitsministeriums zur Verfügung. Nach Angaben der Professorin Daphne Hahn von der Hochschule Fulda ist bei Befragungen von Ärzten und Klinikmitarbeitern deutlich geworden, dass diese in vielen Fällen bisher nicht den Mut aufgebracht hätten, ihre Patienten auf offensichtliche Misshandlungen anzusprechen.

Antje Köster-Schmidt, Vorstandsmitglied der Zahnärztekammer Hessen, berichtete vom „Wunsch nach mehr Rechtssicherheit“ bei ihren Kollegen, dem mit dem Dokumentationsformular nachgekommen werde. Banzer wies darauf hin, dass die von Zahnärzten festgehaltenen Informationen über Verletzungen nur mit Zustimmung der Patienten weitergegeben werden dürften und sonst in den Krankenunterlagen aufbewahrt werden sollten. Das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Mediziner dürfe nicht verletzt werden. „Der Arzt bleibt nur der Helfer“, sagte der Minister. Er warnte allerdings vor der auch bei den Opfern verbreiteten Einschätzung, häusliche Gewalt sei ein Problem, das sich von selbst löse. „Wenn man nicht interveniert, eskaliert das.“

Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen
Themen zu diesem Artikel

Standhaft bleiben

Von Rainer Schulze

Frankfurt steht vor einer großen Herausforderung: Um die prognostizierten rund 30.000 Neubürger, die bis 2030 in die Stadt strömen sollen, auch unterbringen zu können, ist Phantasie gefragt. Mehr 2