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Geldbuße für Psychiater Fehlerhafte Gutachten über Steuerfahnder

17.11.2009 ·  Ein Psychiater ist wegen fehlerhafter Gutachten über hessische Steuerfahnder zu einer Geldbuße von 12.000 Euro und einem Verweis verurteilt worden. Auf Grundlage dieser Gutachten waren eine Finanzbeamtin und drei Finanzbeamte wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt worden.

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Ein Psychiater ist wegen fehlerhafter Gutachten über hessische Steuerfahnder zu einer Geldbuße von 12.000 Euro und einem Verweis verurteilt worden. Das entschied das Berufsgericht für Heilberufe beim Verwaltungsgericht Gießen, wie das Gericht mitteilte. Die Kammer sei überzeugt, dass der Facharzt vier Gutachten „nicht entsprechend den fachlichen Anforderungen erstellt“ habe. Auf Grundlage dieser Gutachten waren eine Finanzbeamtin und drei Finanzbeamte wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt worden.

Der hessische Minister für Arbeit, Familie und Gesundheit, Jürgen Banzer (CDU), kündigte eine sorgfältige Prüfung des Urteils an. Danach werde über die Frage einer Berufung entschieden. Die Frage einer neuen Begutachtung oder einer Wiederbeschäftigung der Steuerfahnder stelle sich erst, „nachdem das Urteil abschließende Rechtskraft erlangt hat“.

Landesärztekammer hatte Verfahren angestrengt

Die Steuerfahnder hatten sich vor mehreren Jahren gegen eine interne Verfügung des zentral zuständigen Finanzamts Frankfurt V von 2001 gewehrt, nach der Geldtransfers in Ausland von unter 500.000 Mark nicht automatisch als steuerrechtlich verdächtig eingestuft werden sollten. Einige Steuerfahnder vermuteten dahinter die Absicht, Hessen für ansiedlungswillige Firmen attraktiver zu machen.

Dem Frankfurter Psychiater wurde von der Landesärztekammer vorgeworfen, dem Land Hessen mit den Gutachten dabei geholfen zu haben, die Beamten loszuwerden. Auch die Frankfurter Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Mann wegen des Vorwurfs, unrichtige Gesundheitszeugnisse ausgestellt zu haben.
Die Landesärztekammer hatte das Verfahren beim Berufsgericht für Heilberufe angestrengt. Sie hat laut Mitteilung des Gerichts auf eine Berufung verzichtet.

Der Arzt und das hessische Gesundheitsministerium können gegen die Entscheidung Berufung beim Landesberufsgericht für Heilberufe am Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen (Az.: 21 K 1220/09 GLB).

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