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FSK in Wiesbaden Mancher Film ist gefährlich

02.10.2011 ·  Damit Kino nicht zum Albtraum wird, muss jeder Film in Wiesbaden geprüft werden. Dort wird entschieden, wer ihn sehen darf.

Von Patricia Andreae
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FSK, dieses Kürzel kennt fast jeder. Es ist die Abkürzung für „Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft“ und bezeichnet eine Einrichtung in Wiesbaden, bei der alles, was ins Kino kommt, angeschaut wird, sogar die Eiswerbung. Insgesamt 8000 Bewertungen werden dort im Jahr gemacht. Richtig freiwillig ist die Kontrolle aber nicht. Denn ein Film, der nicht bewertet worden ist, darf nur Erwachsenen gezeigt werden, egal ob es ein Lillifee-Zeichentrickfilm ist oder eine fieser Krimi. Darum müssen diejenigen, die Filme für ein junges Publikum im Kino zeigen oder als DVD verkaufen wollen, in jedem Fall den Film zur Prüfung nach Wiesbaden schicken. Das schreibt das Jugendschutzgesetz vor.

Denn genauso, wie Bier oder Schnaps nicht an Kinder verkauft werden darf, dürfen ihnen auch keine Filme gezeigt werden, die ihnen schaden könnten. Beim Alkohol weiß man genau, was für Schäden er im Körper anrichtet. Wann aber ein Film schädlich für einen zehn Jahre alten Jungen oder ein 15 Jahre altes Mädchen ist, ist nicht so leicht festzustellen. Manche sind zwar beim Zuschauen gebannt und erschrecken sich, wenn plötzlich etwas passiert. Sie können aber hinterher darüber sprechen und wissen ganz genau, dass es sich bei dem Film nicht um die Wirklichkeit handelt. Andere können das nicht so gut unterscheiden, haben danach vielleicht Albträume oder fürchten sich im Dunkeln. Auch können Kinder, die viel Schreckliches sehen, das irgendwann nicht mehr schlimm finden und sogar selbst gewalttätig werden.

Brett mit Lämpchen und Notizblock

Filme sind oft extra so gemacht, dass man sich gruselt oder ekelt. Wenn nur eine kleine fiese Szene vorkommt, dann erscheint das manchem als harmlos. Beim Film kommt es aber auch noch darauf an, ob solche Szenen eine wichtige Rolle spielen und wie sie sonst gemacht sind. Wenn über einen Film entschieden wird, dann schauen sich fünf Prüfer im Kinosaal des Filmhauses in Wiesbaden den ganzen Film an. Auf dem Schoß haben sie ein Brett mit Lämpchen und Notizblock, damit sie auch im dunklen Kino aufschreiben können, was ihnen auffällt. Danach besprechen sie, was sie gesehen haben, und entscheiden, welche Freigabe (ab 0, 6, 12, 16 oder 18 Jahren) er bekommt. Das ist oft nicht leicht. Denn von den vielen Schülergruppen, die die FSK besuchen, wissen sie, dass viele gerne Filme sehen würden, für die sie nach Ansicht der FSK zu jung sind.

Der zehn Jahre alte Max und seine Freunde aus einer vierten Klasse sprechen zum Beispiel immer wieder über James-Bond-Filme. Die Freunde haben fast alle ältere Geschwister, die zum Beispiel „Casino Royal“ schon gesehen haben. „Warum dürfen wir den nicht sehen?“, wollen die Viertklässler wissen. Max hat bei einem Freund ein James-Bond-Buch gesehen, in dem die schnellen Autos und coolen Tricks beschrieben werden, mit denen der Agent seine Fälle löst. Andere haben auf Youtube schon mal eine Werbezusammenfassung (Trailer) angeschaut. Das sei doch alles nicht so schlimm, meinen sie deshalb.

Mit den Eltern schauen ist erlaubt

Die Prüfer aber haben den ganzen Film gesehen, mit allen brutalen und oft sehr blutigen Kämpfen und mit den Musik- und Toneffekten, die noch die Spannung steigern. Und sie haben darum entschieden, dass man mindestens zwölf Jahre alt sein muss, um das zu verkraften. Jüngere dürfen einen solchen Film auch mit einem Elternteil ansehen. Was vernünftige Eltern in dem Fall aber nicht tun werden. Denn die für FSK gilt: Die Freigabe bedeutet nur, dass die Prüfer meinen, der Film sei für diese Altersgruppe nicht gefährlich. Eine Empfehlung zum Anschauen ist es nicht. Am Ende müssen die Eltern entscheiden.

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Jahrgang 1962, Redakteurin in der Rhein-Main-Zeitung.

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