16.11.2008 · Mit Andrea Ypsilanti ist auch der letzte Versuch der Grünen gescheitert, gegen den Ausbau des Frankfurter Flughafens politisch zu intervenieren. Das juristische Verfahren geht nun weiter seinen Gang – und der ist beschwerlich genug.
Von Helmut SchwanAls vor drei Wochen in Wiesbaden und Frankfurt die Wogen der Empörung über den rot-grünen Koalitionsvereinbarungen zusammenschlugen, sah man in Kassel keinen Anlass zur Hektik. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof blieb gelassen: Es sei abzuwarten, was tatsächlich daraus werde, hieß es. Im Nachhinein hat sich diese Haltung als angemessen erwiesen. Der Versuch der Politik, nach einem Regierungswechsel bei Hessens größtem Projekt, dem Ausbau des Frankfurter Flughafens, das Heft des Handelns der Justiz noch einmal zu entreißen, hat sich mit dem Scheitern von Andrea Ypsilanti erledigt.
Entscheidung im Februar
Es bleibt dabei: Spätestens im Februar entscheide der für Flugverkehr zuständige Senat, ob der Flughafenbetreiber mit den Arbeiten für die neue Landebahn beginnen könne, heißt es am Gerichtshof. Anwälte, die in den vergangenen Wochen mit den Richtern korrespondierten, vermuten, der Beschluss über den sogenannten Sofortvollzug könne sogar noch in diesem Jahr fallen. Vor diesem Hintergrund wird verständlich, warum die Grünen mit der Drohung, die Verhandlungen ansonsten insgesamt scheitern zu lassen, jenen Passus im Koalitionsvertrag durchsetzten, der für so viel Aufregung sorgte: Das designierte Kabinett wurde verpflichtet, unverzüglich zu handeln und dem Flughafenbetreiber eine sehr knappe Frist zu setzen. Bis zum 15. November, elf Tage nach der erhofften Regierungsübernahme, sollten die Flughafen-Manager erklären, sie würden vorläufig auf ihr Baurecht, den sogenannten Sofortvollzug des Planfeststellungsbeschlusses, verzichten; ansonsten werde der neue Verkehrsminister einen vorsorglichen Baustopp verhängen.
Die Reaktion auf diesen von den Grünen initiierten Knebelungsversuch fiel für die SPD schmerzlich aus: Die Vertreter der Gewerkschaften im Fraport-Aufsichtsrat organisierten eine Sondersitzung, in dem erheblicher Widerstand angekündigt wurde. Wie stark der Protest der eigenen Wählerklientel die Abweichler in der SPD bewegte, Ypsilanti die Stimme zu verweigern, lässt sich derzeit noch nicht einschätzen. Für den Verwaltungsgerichtshof hat sich die Situation hingegen bereinigt.
In dem mittlerweile schon acht Monate währenden „Eilverfahren“ geht es damit weiterhin um die Frage, ob eine weitere Verzögerung der Arbeiten um ein knappes Jahr, das bis zum Urteil im Hauptverfahren vergehen dürfte, dem Luftverkehrsstandort und damit der Wirtschaftskraft des Landes nachhaltig schaden würde. Oder ob im Vergleich dazu die Eingriffe in die Natur zu schwerwiegend und unumkehrbar seien. Schließlich läge, sollte das Bundesverwaltungsgericht am Ende die Landebahn an dieser Stelle für unzulässig erklären, eine gewaltige Betonpiste als Ruine dort, wo einst die vom Aussterben bedrohten Spechte, Fledermäuse und Hirschkäfer ein unbeschwertes Leben führten.
Sicherung von qualifizierten Arbeitsplätzen
Obwohl in den vergangenen Jahren durch EU-Richtlinien Umwelt- und Artenschutz weiter gestärkt wurden, spricht mehr dafür als dagegen, dass der Verwaltungsgerichtshof die Bedenken der Ausbaugegner gegen einen Beginn der Bauarbeiten vor einem rechtskräftigen Urteil verwerfen wird. Schon in früheren Entscheidungen, etwa zum Bau der Wartungshalle für den A 380, erkannte der Senat das „erhebliche öffentliche Interesse“ am Ausbau des Frankfurter Flughafens wegen seiner Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung der Region und des Landes und für die Sicherung von qualifizierten Arbeitsplätzen an. Wie stark das Vorhaben unter dem Zeitdruck des erheblichen globalen Wettbewerbs um attraktive Luftverkehrsdrehkreuze steht und wie sehr andererseits die sich abzeichnende Wirtschaftskrise einen Aufschub erlauben würde, sind weitere Aspekte für die Entscheidung, ob Fraport schon in einigen Wochen den Kelsterbacher Wald roden darf.
Der Widerstand gegen die rot-grünen Pläne war beim Flughafenbetreiber auch deswegen so breit und heftig ausgefallen, weil man der Zusicherung, die Bedenkfrist laufe spätestens Ende 2009 aus, nicht traute. Angesichts des weiteres Ziels von SPD und Grünen, den Planfeststellungsbeschluss hin zu einem umfassenden Nachtflugverbot zu modifizieren, wäre das Verfahren tatsächlich wieder für einen unabsehbaren Zeitraum offen gewesen. Die Annahme, die Kasseler Richter hätten unter diesen neuen Bedingungen das Verfahren in der Hauptsache dennoch, wie erwartet wird, im Frühsommer 2009 anberaumt, war reine Spekulation. Schließlich gehört die Nachtflugregelung zum Lärmschutzkonzept und damit zum Kern der Auseinandersetzung, wie die Belastung der Anwohner in der Region durch die Erweiterung des Flughafens erträglicher zu gestalten sei. Durchaus denkbar wäre daher auch gewesen, der Verwaltungsgerichtshof – oder in letzter Instanz das Bundesverwaltungsgericht – hätten Arbeiten an der neuen Landebahn oder am geplanten Terminal 3 gestoppt, mindestens aber deren Inbetriebnahme untersagt, ehe die von der Exekutive neu aufgeworfenen Frage nicht geklärt seien.
Heftiger Ausschlag der Fraport-Aktie
Verwaltungsjuristen halten überdies für möglich, dass die Gerichte ein solches „ergänzendes Verfahren“ zur Nachtflugregelung nach Aktenlage nicht akzeptiert, sondern gefordert hätten, Anwohner, Anrainerkommunen und Fluggesellschaften müssten zuvor abermals angehört werden. In diesem Fall hätten sich der Zeitplan um mehr als zwei Jahre verschoben.
Der heftige Ausschlag der Fraport-Aktie auf die Nachricht, Ypsilanti werde nicht gewählt, demonstriert, wie der Markt die Perspektiven nach dem Scheitern des rot-grünen Projekts einschätzt: Solange die Regierung Roland Koch (CDU) weiter die Geschäfte in Hessen führt, sind keine weiteren Störmanöver zu erwarten. Selbst ein noch eilig vor der Neuwahl von SPD, Grünen und Linkspartei erwirkter Landtagsbeschluss, der die Regierung verpflichten würde, im Sinne des Koalitionspapiers das Nachtflugverbot neu zu fassen, liefe ins Leere – das zuständige Verkehrsministerium könnte sich mit Hinweis auf die Gewaltenteilung weigern, dem nachzukommen.
Unabhängig davon, wer 2009 Hessen regiert, der Streit um den Ausbau des Frankfurter Flughafens und die Nachtflüge wird künftig tatsächlich allein vor Gericht entschieden. Nicht noch einmal werden die Grünen den Fuß in diese Tür bekommen, weder in einem „Jamaika“- Bündnis noch im Duett mit der CDU. Selbst wenn nach der Wahl abermals eine rot-grüne-rote Mehrheit versuchen würde, eine Regierung zu bilden, wäre ein neuer Versuch, die Entscheidung über das Vier-Milliarden-Euro-Projekt auf die politische Ebene zurückzuziehen, kaum vorstellbar. Ein zweites Mal wird sich die SPD nicht die Finger verbrennen wollen.
Kein Ausbau der Fraport notwendig
Dietrich Elsner (Dietrich.Bruno)
- 16.11.2008, 23:56 Uhr
Kaum auszuhalten...
Thilo Neupert (Thiloneupert)
- 17.11.2008, 15:59 Uhr
Helmut Schwan Jahrgang 1956, Redakteur in der Rhein-Main-Zeitung, verantwortlich für den Rhein-Main-Teil der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.
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