07.12.2009 · Das „Haupturteil“ zum Ausbau des Frankfurter Flughafens schmälert Hoffnungen der Kommunen, das Projekt noch verhindern zu können.
Von Helmut SchwanStädte und Gemeinden im Umland müssen nach dem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) wegen des Ausbaus des Frankfurter Flughafens erhebliche Einschränkungen ihrer Planungshoheit hinnehmen. Dies erfordere ein „überörtliches Interesse von höherem Gewicht“. In seiner Begründung, die die dieser Zeitung vorliegt, macht der VGH den Städten Offenbach, Mörfelden-Walldorf, Neu-Isenburg, Raunheim und Rüsselsheim deutlich, dass der Ausbau des Flughafens Priorität genieße.
Das gelte auch für die „gravierenden Beeinträchtigungen“, die sich daraus ergäben, dass den Gemeinden wegen des Fluglärms zum Teil erhebliche Siedlungsbeschränkungen auferlegt werden, sie also nicht mehr frei entscheiden können, wo sie etwa Kindertagesstätten ansiedeln. Die fünf Kommunen gehören zu den Musterklägern; die Grundzüge der Urteile gelten auch für die übrigen Verfahren.
„Annähernd null“ Nachtflüge
Wie am Samstag berichtet, legt der Gerichtshof auf mehr als 400 Seiten dar, warum das auf rund vier Milliarden Euro veranschlagte Vorhaben, den Frankfurter Flughafen um eine Landebahn und ein drittes Passagier-Terminal zu erweitern, unabdingbar sei, die Funktion des Flughafens als internationale Drehscheibe zu stärken – und damit den Luftverkehrsstandort Hessen zu sichern sowie Arbeitsplätze zu erhalten und zu schaffen.
Das Gericht akzeptiert den Planfeststellungsbeschluss, den das hessische Verkehrsministerium im Dezember 2007 erließ, ganz überwiegend und weist die Klagen der Städte, zweier Privatleute und des Klinikums Offenbach ab. Jedoch verpflichtet es die Landesregierung, über die Nachtflugregelung neu zu entscheiden. Wie berichtet, sehen die Kasseler Richter das Ruhebedürfnis der von Fluglärm betroffenen Menschen nicht ausreichend gewichtet. Sie erachten aus dem Grund, dass die Regierung an die Festlegungen im Landesentwicklungsplan gebunden sei, den Ermessensspielraum für Flüge zwischen 23 und 5 Uhr bei „annähernd null“, ohne selbst eine definitive Zahl zu nennen. Laut Planfeststellungsbeschluss sollen 17 Starts oder Landungen erlaubt sein.
Entscheidung über Revision ist noch nicht gefallen
Auch die Regelung, zwischen 22 und 6 Uhr die Zahl der geplanten Flüge durchschnittlich auf 150 zu begrenzen, verwirft der VGH, soweit sich die Berechnung auf das ganze Jahr bezieht. Dann sei zu befürchten, dass weiterhin zur Hauptreisezeit in den sogenannten Nachtrandstunden zwischen 22 und 23 und zwischen 5 und 6 Uhr mitunter mehr als 200 Flüge abgewickelt würden. Diese Belastung sei für die Anwohner unzumutbar. Im übrigen erkennt das Gericht aber das Lärmschutzkonzept an, das auf Schutzzonen und entsprechenden Siedlungsverboten sowie Finanzierung von Schallschutz bei Immobilien unter den Flugkorridoren basiert.
Der hessische Verkehrsminister Dieter Posch (FDP) will die Urteilsgründe zunächst prüfen lassen, bevor er entscheidet, ob er Revision einlegt. Die bisherigen Äußerungen lassen darauf schließen, dass er wie Ministerpräsident Roland Koch (CDU) zu der Ansicht neigt, höchstrichterlich die sehr umstrittene Frage klären zu lassen, ob der Betrieb an einem internationalen Großflughafen angesichts der Anforderungen im globalen Luftfrachtgeschäft für einige Stunden ruhen könne. SPD und Grüne forderten am Wochenende die Landesregierung abermals auf, auf Rechtsmittel zu verzichten.
Wachstumsprognose bestätigt
Auch den Klägern bleibt bis Anfang nächsten Jahres diese Überlegungsfrist. Offenbach hat sich schon festgelegt, vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu ziehen. Das wird angesichts des gewaltigen Umfangs der Materie voraussichtlich erst Anfang 2011 mit der Verhandlung beginnen können. Würde die Landesregierung das Urteil des VGH akzeptieren, müsste sie für die Nachtflugregelung ein sogenanntes Planänderungsverfahren einleiten, das voraussichtlich mindestens ein Jahr dauern würde. Im Sommer 2011 soll nach Vorstellungen des Flughafenbetreibers Fraport AG die neue Landebahn in Betrieb genommen werden.
Das nun vorliegende, bisher umfassendste Urteil zum Ausbau des Frankfurter Flughafens wägt Vorteile und Belastungen auch quantitativ ab, sehr große Zahlen stehen sich gegenüber. Die Prognose, dass bis zu dem als Planungshorizont ins Auge gefassten Jahr 2020 nach dem Ausbau in Frankfurt die Zahl der Flugbewegungen an die 700000 im Jahr heranreichen und damit um mehr als 40 Prozent wachsen werde, zieht der VGH nicht in Zweifel. Er stützt sich unter anderem auf Schätzungen der internationalen Organisation für die Zivilluftfahrt ICAO.
Mindestens 15.000 neue Jobs
Die Wirtschaftskrise stelle das langfristige kontinuierliche Wachstum der Luftverkehrsbranche nicht in Frage, schreiben die Richter. Sie führen zwar unter anderem Vorhersagen aus dem vergangenen Jahr an, nach denen ein noch deutlicherer Anstieg des Ölpreises zu erwarten sei und die Nachfrage im Luftverkehr dementsprechend einbrechen werde; tatsächlich sei der Ölpreis inzwischen jedoch wieder deutlich zurückgegangen. Pläne für große Infrastrukturvorhaben wie der Ausbau des Frankfurter Flughafens könnten nicht von momentanen Ereignissen und Einschätzungen abhängig gemacht werden, lautet die Schlussfolgerung der Richter.
Die „Null-Variante“, die bedeuten würde, auf den Ausbau des Flughafen zu verzichten und dafür mehr Verkehr auf die Schiene zu verlagern und stärker mit den Flughäfen Köln/Bonn und Hahn zu kooperieren, hält der VGH angesichts des langfristigen Trends in der Branche für unrealistisch – wenn das Drehkreuz Frankfurt seine Bedeutung erhalten wolle. Die Richter des 11. Senats sind zurückhaltend in der Bewertung, wie groß die wirtschaftlichen Effekte des Ausbaus, insbesondere die Zahl der durch die Erweiterung des Flughafens unmittelbar geschaffenen oder „induzierten“ Arbeitsplätze, tatsächlich ausfallen werden. Zumindest seien die Zahlen ordnungsgemäß ermittelt und fehlerfrei abgewogen, heißt es dazu im Urteil. Der Planfeststellungsbeschluss geht davon aus, dass nach einem Ausbau bis zum Jahr 2020 am Frankfurter Flughafen etwa 95.000 Menschen beschäftigt sein werden. Würde das Projekt nicht verwirklicht, wären es 15.000 weniger. Auch die Zahl der Arbeitsplätze, die indirekt vom Flughafen abhängen – gegenwärtig deutlich über 100.000 –, soll den Schätzungen nach bei einem Ausbau etwa in diesem Verhältnis steigen.
50 Prozent mehr Menschen belastet
Den bis 2020 erwarteten 89 Millionen Passagieren im Jahr stellt das Urteil gegenüber, wie viele Menschen in der Region künftig erheblichem Fluglärm ausgesetzt sein werden. In der sogenannten Tagschutzzone 2, wo der Dauerschallpegel 55 und mehr Dezibel (A) beträgt, werden Prognosen zufolge 2020 mehr als 280000 Menschen leben, im Vergleich zu heute ein Anstieg um 50 Prozent. In der Nachtschutzzone (53 Dezibel Dauerschall) seien dann 80000 betroffen.
Um seine Forderung zu begründen, dass durch die zu erwartende Mehrbelastung der Bevölkerung am Tag ein striktes Nachtflugverbot unerlässlich sei, weist das Gericht zudem darauf hin, wie viele soziale Einrichtungen künftig höheren Schallimmissionen ausgesetzt sein werden. In besagter „Schutzzone 2“ , wo nach dem Fluglärmgesetz auch keine derartigen Institutionen gebaut werden dürfen, seien es sogar rund 140 Kindertagesstätten, 60 Schulen, 17 Pflegeheime und vier Krankenhäuser.
Helmut Schwan Jahrgang 1956, Redakteur in der Rhein-Main-Zeitung, verantwortlich für den Rhein-Main-Teil der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.
Jüngste Beiträge