21.08.2008 · In Hessen stellen sich Bezieher von Elterngeld steuerlich schlechter als in Sachsen. Denn dort bleiben 300 Euro bei der Ermittlung des Steuersatzes außen vor. Allerdings zu Unrecht, wie es im Finanzministerium in Wiesbaden heißt. Der Lohnsteuerhilfeverein sieht das anders.
Von Thorsten WinterWer Elterngeld in Hessen bezieht, sollte Einspruch gegen den nächsten Steuerbescheid einlegen. Das meint jedenfalls Dieter Gonze. Der Steuerberater und Vorsitzende des Lohnsteuerhilfevereins Hessen wittert einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung zu Lasten der Hessen im Vergleich zu Müttern und Vätern in Sachsen, die Elterngeld beziehen. Der Grund: In dem ostdeutschen Bundesland wird der Mindestsatz von 300 Euro nicht herangezogen, wenn der jeweilige Steuersatz von Müttern und Vätern ermittelt wird. In Hessen dagegen schon.
Das Finanzministerium in Wiesbaden bestätigte dies, nachdem der Hessische Rundfunk über den Unterschied berichtete hatte – und fühlt sich trotz der Kritik Gonzes im Recht. Das Elterngeld einschließlich des Mindestbetrags unterliege nach dem Einkommensteuerrecht dem Progressionsvorbehalt. Es sei als Sozialleistung grundsätzlich steuerfrei, wirke sich aber auf den Steuersatz aus, denn es werde zum Einkommen aus Lohn oder Gehalt, Dividenden und Zinsen hinzugezählt, sagt ein Ministeriumssprecher. Sodann würden das maßgeblich zu versteuernde Einkommen und der durchschnittliche Steuersatz ermittelt. Unter dem Strich ergibt sich eine höhere Steuer, als wenn kein Elterngeld flösse, wie der Sprecher sagt. Nur sei das nicht allein in Hessen der Fall, sondern in allen Bundesländern – außer eben in Sachsen. „Im Endeffekt zahlen Bezieher von Elterngeld in Hessen nicht ungerechtfertigt mehr Steuern, vielmehr werden Eltern in Sachsen ungerechtfertigt bevorzugt.“
„Eine gute Lösung für die Eltern“
Angesichts dieser Lesart will Finanzminister Karlheinz Weimar (CDU) auf seine Ressortkollegen in den anderen Bundesländern zugehen, um für Klarheit zu sorgen, wie er im Haushaltsausschuss des Landtags ankündigte. Am Ende werde eine gute Lösung für die Eltern stehen, prognostiziert sein Sprecher.
Ein Ansatzpunkt für die Diskussion könnte der Umstand sein, dass Elterngeld ebenso wie Mutterschaftsgeld, Arbeitslosengeld oder Krankengeld bei der Ermittlung des Steuersatzes herangezogen wird, weil es im Grunde wegfallendes Einkommen ersetzen soll. Der Mindestsatz ist aber laut Ministerium zufolge für Mütter und Väter gedacht, die nicht bis zur Geburt gearbeitet haben oder bei denen das letzte Nettogehalt nicht vorliegt. In diesen Fällen handele es sich nicht um Lohnersatz, sondern um eine Sozialleistung.
Frage in Finanzverwaltung strittig
Gleichwohl kann der Mindestsatz bei der Ermittlung des Steuersatzes nicht einfach so außen vor bleiben, es bedarf einer neuen Gesetzeslage, wie Minister Weimar meint. Im Finanzministerium von Rheinland-Pfalz heißt es dazu, die von Gonze aufgeworfene Frage sei in der Finanzverwaltung strittig. Angesichts dessen sollen sich die zuständigen Referatsleiter der Finanzministerien der Länder im September mit dem Thema befassen.
„Die wollen das im September den Sachsen ausreden – es geht ja um viel Geld“, argwöhnt derweil Gonze, der auch dem sächsischen Lohnsteuerhilfeverein vorsteht und in seiner Praxis auf die unterschiedliche Behandlung des Mindestsatzes gestoßen ist. Der Gesetzgeber werde unter anderem von Hessen falsch interpretiert. „Es ist doch unsinnig, eine Sozialleistung zu zahlen und einen Teil wieder über die Steuer einzubehalten.“ Das frühere Erziehungsgeld ist als „echte Sozialleistung“ auch nicht herangezogen worden, um den Steuersatz zu ermitteln, wie er hervorhebt – und für Kindergeld gelte das nach wie vor.
Antrag im Schnitt innerhalb von 20 Tagen bearbeitet
In den ersten sechs Monaten ist die Zahl der Anträge auf Elterngeld in Hessen „katapultartig“ gestiegen, wie das Regierungspräsidium Gießen hervorhebt. Nach Angaben der Behörde, die in Hessen beim Elterngeld Fachaufsicht ist, liefen von Januar bis Ende Juni 31472 Anträge ein - 50 Prozent mehr als vor Jahresfrist. Trotz des enormen Anstiegs durchläuft ein Elterngeldantrag in durchschnittlich 20 Tagen eines der Ämter für Versorgung und Soziales in Frankfurt, Fulda, Kassel, Darmstadt, Wiesbaden oder Gießen, wie es heißt. Derzeit beziehen 39.939 Mütter und Väter in Hessen Elterngeld. Sie erhalten 67 Prozent des letzten Nettogehalts, höchstens aber 1800 Euro. (thwi.)
War ja klar...
Andreas Spengler (a.spengler)
- 21.08.2008, 11:15 Uhr