25.10.2008 · Eine rot-grüne Koalition in Hessen will den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Frankfurter Flughafens noch einmal aufschnüren, um ein umfassendes Nachtflugverbot zu erreichen. Dem Vier-Milliarden-Projekt droht eine Verzögerung von bis zu zwei Jahren. Fraport kündigt Kontra an.
Von Helmut SchwanNoch lässt sich allenfalls ahnen, was in der Nacht zum Freitag in der Domäne passierte. Grüne frohlockten am Freitag über den „Geist von Mechtildshausen“. Aus ihrer Sicht lässt sich das nachvollziehen, haben sie doch nicht nur die erwarteten zwei Ministerposten bekommen, sondern auch beim Thema Ausbau des Frankfurter Flughafens das im Vorfeld einer möglichen Regierungsübernahme für sie als Fundamentalverweigerer derzeit bestmögliche Ergebnis herausgeholt: Sollten die Direktiven Wirklichkeit werden, verzögert sich das Projekt vermutlich um zwei Jahre – und was dann sein wird, weiß derzeit niemand.
Zu einem Teil steht ganz unverblümt in der Koalitionsvereinbarung, dass die bisher angenommenen Fristen, die auf eine Inbetriebnahme der neuen Landebahn 2011 zielten, obsolet sein sollen. Bis gestern waren alle Beteiligten auch mit Blick auf die Investitionen davon ausgegangen, dass im Februar mit dem Bau der Landebahn begonnen werden kann. Zu diesem Zeitpunkt wird der Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs zu Anträgen erwartet, einen Baustopp zu verhängen. Er zielt auf den sogenannten Sofortvollzug des Planfeststellungsbeschlusses, das heißt der durch Gesetz eingeräumten Möglichkeit, trotz eingelegter Rechtsmittel mit den Arbeiten zu beginnen.
Handlungsanweisung als Kehrtwende
Vor allem im Lichte der bisherigen Beteuerungen Ypsilantis, bei allen Bedenken gegen die Nachtflugregelung Verzögerungen zu vermeiden, liest sich auf Seite 67 der Koalitionsvereinbarungen die Handlungsanweisung als Kehrtwende: Die künftige Landesregierung werde darauf hinwirken, dass die Fraport AG „verbindlich schriftlich zusichert“, vor einer abschließenden Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs über Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss „von diesem im Bereich außerhalb des bestehenden Areals des Flughafens . . . keinen Gebrauch zu machen“. Der Schachtelsatz kann nicht verbergen, dass es vor allem um Zeitgewinn und um eine massive Einwirkung des Landes als größten Anteilseigner des Flughafens geht. Im Kelsterbacher Wald darf mindestens bis zum Jahresende 2009 nicht gerodet werden. Denn „abschließend“ bedeutet, erst nach Ende des Hauptverfahrens. Und das beginnt frühestens im Sommer 2009 – mit ungewisser Dauer.
Das Bemerkenswerteste in diesem angesichts seiner Konsequenzen bemerkenswerten Kapitel der Koalitionsvereinbarung ist das Ultimatum. Fraport hat nur Zeit bis zum 15. November, mithin zehn Tage nach der erhofften Übernahme der Regierungsgeschäfte durch Rot-Grün, diese Erklärung abzugeben. Ansonsten würde ein Wirtschaftsminister namens Hermann Scheer (SPD), dem dem Vernehmen nach Flughafen-Fundamentalkritiker Frank Kaufmann von den Grünen als Staatssekretär zur Seite gestellt werden soll, zum Schwert der Verwaltungsgerichtsordnung greifen und den Sofortvollzug aussetzen.
Auch Bauindustrie betroffen
Damit würde er nicht nur dem mit dieser Frage seit Monaten befassten Gerichtshof vorgreifen, sondern diesen auch brüskieren. Ganz zu schweigen davon, dass es die Planungen von Fraport über den Haufen wirft. Dessen Manager hatten sich erst vor kurzem mit Vertretern der Bauindustrie in der Erwartung getroffen, in einigen Wochen mit den Planierungen beginnen zu können.
In einer ersten Reaktion kritisierte Fraport-Chef Wilhelm Bender die Beschlüsse zum Flughafen ungewöhnlich scharf. Er sprach von einem Widerspruch, einerseits die Bedeutung des Flughafens für die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt zu unterstreichen, ihm aber andererseits „enge politische und administrative Fesseln“ für seine Zukunftsgestaltung anzulegen. Fraport werde im eigenen Interesse und im Interesse des Landes und der Region für die Durchsetzung der bisherigen unternehmenspolitischen Linie eintreten.
Fraport kündigt Widerstand an
Ein Verzicht auf den gesetzlich festgelegten Sofortvollzug würde eine Verzögerung des Ausbaus bedeuten, schreibt Bender. Dem könnten die Organe der Fraport AG aus eigener Überzeugung, aber auch zur Wahrung der Interessen der Aktionäre und der Beschäftigten nicht zustimmen, heißt es in der Stellungnahme. Bender kündigte eine umfassende juristische Prüfung der Forderungen im rot-grünen Koalitionspapier an. Der „begünstigende Verwaltungsakt“ könne nicht ohne stichhaltige juristische Begründung gegen die Interessen von Fraport verändert werden.
Dieser Einwand bezieht sich auch auf die weitere Absicht einer neuen Regierung, den Planfeststellungsbeschluss noch einmal aufzudröseln und hin zu einem strikten Nachtflugverbot in einem „ergänzenden Verfahren“ zu verändern. Damit greift die Koalition eine Idee auf, die Ypsilanti im Wahlkampf vertreten, später aber aufgrund juristischer Bedenken wieder hatte fallenlassen müssen. Am Freitag blieb unklar, ob das Ausscheiden von Jürgen Walter aus dem Wettbewerb um das Amt des Wirtschaftsministers, der seine Mitarbeit daran geknüpft hatte, beim Flughafenausbau rechtsstaatliche Prinzipien nicht dem politischen Willen zu opfern, diesen abermaligen Schwenk begünstigt hat.
Was macht der Verwaltungsgerichtshof?
Die Erwartung von Rot-Grün, einen integralen Bestandteil des Lärmschutzkonzeptes isoliert und ohne weitere Verzögerung neu fassen zu können, geht an Erfahrungen wie etwa beim Bau des Berliner Großflughafens vorbei. Vor allem ist höchst fraglich, ob der Verwaltungsgerichtshof weiterhin die Klagen gegen den Flughafenausbau prüft, während das Ministerium an neuen Regelungen zum Nachtflug bastelt.
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Helmut Schwan Jahrgang 1956, Redakteur in der Rhein-Main-Zeitung, verantwortlich für den Rhein-Main-Teil der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.
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