29.10.2008 · Der Fraport-Aufsichtsrat wird nach Informationen der Rhein-Main-Zeitung am Donnerstag in einer Sondersitzung die Konsequenzen des rot-grünen Koalitionspapiers für den Ausbau des Flughafens beraten. Ein Gutachten einer Anwaltskanzlei nennt die rot-grünen Vorstellungen rechtswidrig.
Von Ralf Euler und Helmut SchwanDer Aufsichtsrat des Flughafenbetreibers Fraport AG wird nach Informationen der Rhein-Main-Zeitung am Donnerstag zu einer Sondersitzung zusammenkommen, um über die Konsequenzen des rot-grünen Koalitionspapiers für den Ausbau des Flughafens zu beraten. Wie berichtet, will eine von SPD und Grünen geführte Landesregierung vom Fraport-Vorstand das Versprechen verlangen, mit dem Beginn der Arbeiten zu warten, bis der Verwaltungsgerichtshof voraussichtlich Ende 2009 über die Klagen entschieden hat; andernfalls werde das Verkehrsministerium dies anordnen. Bisher hatte Fraport zugesichert, den mit dem Planfeststellungsbeschluss ermöglichten sogenannten Sofortvollzug nicht zu nutzen, bis Kassel vermutlich im Februar über Eilanträge auf einen Baustopp befunden hat.
Den Fraport-Aufsichtsräten wird in der – von den Arbeitnehmervertretern beantragten – Sitzung das Gutachten einer Anwaltskanzlei präsentiert. Dieses kommt zu dem Ergebnis, die rot-grünen Vorstellungen seien rechtlich unzulässig, und bestätigt damit die Auffassung des Fraport-Chefs Wilhelm Bender, der juristischen Widerstand angekündigt hatte.
„Eingreifen des Ministeriums wäre rechtswidrig“
Fraport würde mit einem solchen freiwilligen Verzicht gegen die Interessen des Unternehmens verstoßen, heißt es in der Expertise, die dieser Zeitung vorliegt; nicht zuletzt, weil der Flughafenbetreiber damit die Möglichkeit verlöre, Schadensersatz zu fordern. Zudem setze man sich selbst in Widerspruch zu den Gründen, die man bisher für den beantragten zügigen Ausbau genannt habe. Die Anwaltskanzlei bezweifelt, dass der Verwaltungsgerichtshof bis Ende 2009 die Verfahren abgeschlossen haben wird. Wegen des Rodungsverbots in der Vegetationsperiode sei daher mit einem Baubeginn nicht vor Herbst 2010 zu rechnen.
Dass das Ministerium aktiv werden soll, falls Fraport die Stillhalteerklärung verweigert, halten die Anwälte für rechtswidrig. Eine solche Aufhebung des nach dem Luftverkehrsgesetz angeordneten Sofortvollzugs komme nur ausnahmsweise in Betracht. Besondere Umstände seien aber nicht erkennbar. Die von Rot-Grün beabsichtigte Änderung der Nachtflugregelung zu einem strikten Verbot ist laut Gutachten ebenfalls ausgeschlossen. Unter anderem verweisen die Anwälte darauf, dass die Länder Luftverkehrsrecht im Auftrag des Bundes vollziehen und Berlin daher den geplanten Änderungen zustimmen müsse, was nicht erkennbar sei.
SPD: Es geht ums Nachtflugverbot
SPD und Grüne widersprachen der Kritik, ihre Vereinbarung führe zu Verzögerungen des Flughafenausbaus und zu Schadensersatzansprüchen gegen das Land. SPD-Landeschefin Andrea Ypsilanti wiederholte, spätestens Ende 2009 könnten die Arbeiten beginnen. SPD-Generalsekretär Norbert Schmitt sagte, seiner Partei gehe es darum, das von Ministerpräsident Roland Koch (CDU) gebrochene Versprechen eines Nachtflugverbots noch zu erfüllen. Der verkehrspolitische Sprecher der Grünen und designierte Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, Frank Kaufmann, nannte die Warnung vor Regressforderungen „groben Unfug“. Es gebe keinen rechtsverbindlichen Planfeststellungsbeschluss, und nur darauf könnten Vertrauenstatbestände gründen.
Unkluge Machtpolitik der Grünen
Peter Kronenberger (Peter-Kronenberger)
- 29.10.2008, 13:45 Uhr
Helmut Schwan Jahrgang 1956, Redakteur in der Rhein-Main-Zeitung, verantwortlich für den Rhein-Main-Teil der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.
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