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Flughafen Frankfurt „Nachtflugverbot ist möglich“

09.12.2009 ·  SPD und Grüne erwarten von der Landesregierung ein eindeutiges Bekenntnis zu einem Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen. Die Kasseler Entscheidung sei eindeutig: „Das Land kann den Ausbau des Flughafens mit einem echten Nachtflugverbot verbinden“, stellte der SPD-Abgeordnete Gernot Grumbach klar.

Von Ralf Euler, Wiesbaden
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SPD und Grüne erwarten von der Landesregierung schon morgen ein eindeutiges Bekenntnis zu einem Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen. Wirtschafts- und Verkehrsminister Dieter Posch (FDP) müsse dem Landtag Rechenschaft ablegen und sei verpflichtet, dessen Beschlüsse umzusetzen, stellte der SPD-Abgeordnete Gernot Grumbach in Wiesbaden klar. Nachdem die Begründung des Urteils des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) zum Flughafenausbau vorliege, gebe es keine Entschuldigung mehr, von dem im Mediationsverfahren festgelegten Verzicht auf jegliche Flüge zwischen 23 und 5 Uhr abzuweichen.

Die Kasseler Entscheidung sei eindeutig: „Das Land kann den Ausbau des Flughafens mit einem echten Nachtflugverbot verbinden.“ Sollte die CDU/FDP-Regierung dennoch darauf bestehen, in den Nachtstunden 17 Flüge zuzulassen, würde sie sich des Wortbruchs schuldig machen, sagte Grumbach. „Die juristische Begründung für die 17 Nachtfluglizenzen ist in sich zusammengebrochen.“

Unseriöse Argumentation

Die Grünen legten einen dringlichen Antrag für die morgige Parlamentssitzung vor, in dem ein Verzicht auf Revisionsanträge verlangt wird. Die Landesregierung solle vielmehr unverzüglich das ihr im VGH-Urteil auferlegte ergänzende Planfeststellungsverfahren einleiten.

Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs und seine Begründung seien eine schwere juristische Niederlage der Landesregierung, sagte Grumbach. Deren bisherige Argumentation habe sich als unseriös erwiesen, sie solle nun auf weitere juristische Winkelzüge verzichten und ein vollständiges Nachtflugverbot anstreben. „Gegen das Urteil in Revision zu gehen hieße den vorsätzlichen Wortbruch auf die Spitze zu treiben.“

Drehkreuzfunktion des Flughafens

Seine Fraktion erwarte zudem, dass die Regierung der Auflage des VGH folge, die Zahl der Flugbewegungen in den Nachtrandstunden zwischen 22 und 23 sowie zwischen 5 und 6 Uhr neu zu regeln. Die bisherige Regelung berge nach Ansicht des Gerichts die Gefahr, dass aufgrund des festgelegten Jahresdurchschnitts von 150 Flügen in der Hauptreisezeit wesentlich mehr Flüge stattfinden könnten. Dies sei den Anwohnern nicht zuzumuten, äußerte Grumbach.

Der Sozialdemokrat ging auch auf die Forderung der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände ein, der „Weltflughafen“ Frankfurt dürfe nachts nicht geschlossen werden, weil sonst Tausende Arbeitsplätze in der Logistikbranche verlorengingen. Der VGH, so Grumbach, habe dieses Argument widerlegt und zu Recht darauf hingewiesen, dass der Flughafenbetreiber Fraport selbst ein konsequentes Nachtflugverbot beantragt habe. Ein Verzicht auf nächtliche Flugbewegungen sei mit der Drehkreuzfunktion des Flughafens also durchaus vereinbar.

Investitionen in Flughafen

Der Vorstandsvorsitzende des Flughafenbetreibers Fraport AG, Stefan Schulte, hob indes bei einem Besuch der CDU-Landtagsfraktion hervor, wie wichtig der Flughafen als Wirtschaftsmotor für ganz Hessen sei. Nach Angaben der Fraktion berichtete Schulte, dass in diesem Jahr mehr als eine Milliarde Euro in den Ausbau des Flughafens investiert und damit allein 25.000 Arbeitsplätze gesichert würden.

CDU-Fraktionsvorsitzender Christean Wagner kündigte an, dass sich die Union für die Prüfung der schriftlichen Begründung des VGH-Urteils, insbesondere der Passage zum Thema Nachtflüge, Zeit nehmen werde. Eine Bewertung sei nur nach eingehendem Studium möglich.

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