25.04.2008 · Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau will offensiver werden. Deshalb berät die Kirchensynode über eine Revision der Kirchenordnung. So soll zum Beispiel das „Leitende Geistliche Amt“ abgeschafft werden. Die Pröpste äußern sich kritisch.
Von Stefan ToepferDie Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) steht vor einer intensiven und mit Sicherheit strittigen Debatte über ihre Verfassung. Heute berät die Kirchensynode im Frankfurter Dominikanerkloster erstmals über die Revision der Kirchenordnung, die unter anderem vorsieht, das „Leitende Geistliche Amt“ abzuschaffen und an der Spitze künftig einen „Bischof“ statt eines „Kirchenpräsidenten“ zu haben. Außerdem soll verfassungsmäßig festgeschrieben werden, dass sich die EKHN als „missionarische Volkskirche“ verstehe. „Die Kirche muss offensiver werden“, sagte Pfarrer Ulf Häbel gestern in einer Pressekonferenz; er ist einer von zwei Leitern eines Synodenausschusses, der die Vorschläge zur Verfassungsänderung erarbeitet hat.
Das „Leitende Geistliche Amt“ ist eine Art kollektives, geistliches Bischofsamt der EKHN. In dem Gremium sitzen außer dem Kirchenpräsidenten und dessen Stellvertreter die sechs Pröpste der Kirche. Diese sind für einzelne Regionen zuständig. Sollte die Synode am Ende ihrer Beratungen der Abschaffung jenes Organs zustimmen, wäre das ein neues Kapitel in der Geschichte der hessen-nassauischen Landeskirche: Denn es gilt als Vermächtnis des ersten Kirchenpräsidenten Martin Niemöller, der selbst sehr durchsetzungsstark war, die geistliche Leitung der Kirche auf mehrere Personen aufzuteilen. So sollte auch verhindert werden, dass die Kirche Diktaturen gegenüber anfällig werde, wie es Niemöller im Nationalsozialismus erlebt hatte.
Stellung der Pröpste durch Verfassungsänderung geschwächt
Für eine Abschaffung jenes Gremiums wird ins Feld geführt, dass die Leitungsstruktur der Kirche gestrafft werden müsse. Neben dem Leitenden Geistlichen Amt gibt es noch die Kirchenleitung, der ebenfalls mehrere Mitglieder angehören, und die Synode, das gesetzgebende Organ der EKHN. „Wir wollen Doppelstrukturen abbauen, de es vor allem zwischen der Kirchenleitung und dem Leitenden Geistlichen Amt gibt“, so Häbel. Künftig solle die Leitung auf drei Säulen ruhen: der Synode, der Kirchenleitung und dem Bischof als deren Sprecher. Der Titel sei nötig, um die Kirche nach außen klarer darstellen zu können. Wie der Kirchenpräsident werde auch der Bischof auf Zeit gewählt, hob Häbel hervor.
Kirchenpräsident Peter Steinacker stellte sich gestern hinter den Vorschlag des Ausschusses. Das Leitende Geistliche Amt brauche keinen Verfassungsrang. Schon vor zwei Jahren hatte Steinacker gegenüber der Synode geäußert, jenes Gremium sei als Kollektiv lediglich eine „virtuelle Größe“ und sprach von einem „schweren Konstruktionsfehler“. Gegen eine Änderung der Kirchenordnung in diesem Punkt sprach sich der Präses der Synode, Karl Heinrich Schäfer, aus. Man brauche schon gute Gründe für eine Verfassungsänderung, sagte er bei der Pressekonferenz (siehe auch untenstehendes Interview). Die Pröpste, deren Stellung mit einer Verfassungsänderung geschwächt würde, wollen sich heute zu den Vorschlägen äußern. Anzunehmen ist, dass die Änderung nicht bei allen auf ungeteilte Zustimmung stoßen wird. Nach der neuen Kirchenordnung sind die Pröpste dem Bischof untergeordnet und leiten ihre Propsteien in dessen „Auftrag“. Außerdem sollen sie die Kirchenleitung in „geistlichen und theologischen Fragen“ beraten.
Neue Kirchenordnung frühestens im November
Steinacker hob hervor, dass deren Aufgabe unverzichtbar bleibe, auch wenn das Leitende Geistliche Amt abgeschafft werden würde. Wichtigste Aufgabe der Pröpste ist die Ordination von Pfarrern und die Visitation von Gemeinden. „Darüber hinaus sollen sie künftig mehr Zeit für die Entwicklung von Zukunftskonzepten haben und nicht im Alltagsgeschäft aufgehen“, fügte Häbel hinzu.
Häbel sagte, der Entwurf der neuen Kirchenordnung positioniere die EKHN deutlicher als bisher als „missionarisch orientierte und gesellschaftsbezogene Volkskirche“. „Die neue Verfassung soll uns bewusster machen, dass wir die Menschen in ihren unterschiedlichen Lebensbereichen aufsuchen sollen anstatt in der Kirche auf sie zu warten.“
Nachfolger für Kirchenpräsident Peter Steinacker
Häbel plädierte dafür, unter christlichen Gemeinden nicht nur die traditionellen Ortsgemeinden zu verstehen, sondern etwa auch Vereinigungen mit speziellen Zielrichtungen, beispielsweise im sozial-diakonischen Sektor. Die Ortsgemeinden könnten Menschen unterschiedlicher Milieus nur schwer erreichen. Die neue Kirchenordnung nimmt auch die jüngst von der Synole beschlossene Aufwertung der Dekanate auf. Sie stünden mehr als bisher für die Präsenz der Kirche in einer bestimmten Region, so Häbel. Eine endgültige Entscheidung über die neue Kirchenordnung ist frühestens bei der Synodentagung im November zu erwarten. Die Beratungen werden vermutlich länger dauern.
Vorher steht die Versammlung vor einer wichtigen Personalentscheidung: Am 27. September will sie einen Nachfolger von Kirchenpräsident Peter Steinacker wählen, der Ende des Jahres in den Ruhestand geht. Im Juni will Synodenpräses Schäfer die zur Wahl stehenden Kandidaten vorstellen, auf die sich der Synodalvorstand nach einer Prüfung von Personalvorschlagen festgelegt hat. Steinacker ist seit 1993 im Amt. Der neue Kirchenpräsident soll die Amtsgeschäfte im Februar 2009 übernehmen.